Beauftragten-Unwesen in NRW?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1721

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker AfD

Beauftragten-Unwesen in NRW?

Der Bund der Steuerzahler stellt in seinem Sparbuch für den Bundeshaushalt 2023 fest, „dass eine Regierung in Fachministerien zur Bearbeitung komplexer Probleme und Fragestellungen aufgeteilt ist, ist absolut sachgerecht. Ebenso, dass die einzelnen Ressorts wiederum in Abteilungen, Unterabteilungen, Referate und Arbeitsgruppen untergliedert sind. Aber: Müssen in den Ministerien noch diverse Beauftragte und Koordinatoren für verschiedene Themenfelder angesiedelt werden? Das erschließt sich nicht – und ist obendrein sehr teuer! Ein politischer Symbolismus also?

Im Einzelnen: Derzeit gibt es 46 Beauftragte. Sie reichen von persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für die G7/G20-Gipfel über Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, für die deutsche Luft- und Raumfahrt, für Sucht- und Drogenfragen bis hin zu Koordinatoren für maritime Wirtschaft und Tourismus oder transatlantische Zusammenarbeit. Das Amt des Tierschutzbeauftragten ist das neueste in der Riege. Seit 2010 wurden bis dato zwar 6 Beauftragte abgeschafft, 17 neue sind jedoch hinzugekommen.

Überwiegend handelt es sich um Posten, die zum Beispiel von Leitungsebenen der Ministerien in Personalunion übernommen werden, sodass in der Regel keine zusätzlichen Kosten entstehen. Einige erhalten aber sehr üppige Amtsbezüge per Gesetz – wie zum Beispiel die Beauftragte für Kultur und Medien (162.000 Euro) und der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (192.000 Euro).

Andere wiederum werden mit Aufwandsentschädigungen bedacht, die von 4.000 Euro bis zu 45.000 Euro und mehr im Jahr reichen können. Besonders brisant ist es, wenn die Berufung eines Beauftragten mit der Erhebung des Auserwählten in einen gut dotierten Posten in der Bundesverwaltung einhergeht, wie zum Beispiel im Fall der Sonderbeauftragten für internationale Klimapolitik im Auswärtigen Amt – der hier entstehende Eindruck eines Versorgungspostens muss ernst genommen werden.

Bundesbeauftragte bzw. Beauftragte der Bundesregierung haben vor allem symbolischen Charakter. Wird ihre Ernennung noch medienwirksam aufgegriffen, verblasst die öffentliche Wahrnehmung dann recht schnell. Fazit: Hier wird politischer Wille zur Bearbeitung eines Themas signalisiert, ohne bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen allzu tatkräftig sein zu müssen! Bevor also neue Beauftragte die Geldbeutel der Steuerzahler belasten, sollten die üppigen Personalressourcen in den Ministerien erst einmal effektiv eingesetzt werden!“1

Den oben zitierten Einschätzungen des Bundes der Steuerzahler können wir uns nur anschließen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Beauftragte (Landes-, Sonder-, oder sonst wie benannte Beauftragte) sind für das Land NRW tätig? (Bitte alle Beauftragten einzeln aufführen.)
  2. Welche haushalterischen Kosten sind für die unter 1 genannten Beauftragten 2022 angefallen? (Bitte nach Gehältern für die Beauftragten, deren Mitarbeiter sowie für Mieten, Dienstwagen und Sachmittel aufschlüsseln.)
  3. Wie hat sich die Anzahl der Beauftragten von 2000 bis heute entwickelt?
  4. Wie viele Kosten für den Steuerzahler sind von 2010 bis heute für Beauftragte angefallen?

Markus Wagner

Dr. Hartmut Beucker

 

Anfrage als PDF

 

1 https:// steuerzahler .de/service/publikationen/bdst-sparbuch/auftragsbuecher-bundesregierung/. Datum des Originals: 18.04.2023/Ausgegeben: 19.04.2023


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1721 mit Schreiben vom 30. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mit­gliedern der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung setzt für bedeutende Themenbereiche sogenannte Landesbeauftragte ein. Die Zuständigkeiten und Aufgabenfelder sind vielfältig und reichen unter anderem von Datenschutz und Informationsfreiheit über Justizvollzug bis zu den Belangen von Patientinnen und Patienten.

Ihre Aufgabe ist es, die wesentlichen Aktivitäten in ihren Politikbereichen zu koordinieren und zu repräsentieren. Sie sind insbesondere zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verbänden in ihren jeweiligen Auf­gabengebieten. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung unseres Landes.

Von den vorbezeichneten Personen zu unterscheiden sind solche Beauftragte, die in einem festen unbefristeten Anstellungsverhältnis zur Landesregierung stehen oder verbeamtet sind und in ihrer Behörde zumeist weitere, verwaltungsbezogene Aufgaben haben. Dies betrifft etwa die Gleichstellungsbeauftragten, Datenschutzbeauftragten oder auch den CIO. Auf diese Personen bezieht sich die Anfrage nach ihrem Wortlaut nicht.

  1. Wie viele Beauftragte (Landes-, Sonder-, oder sonst wie benannte Beauftragte) sind für das Land NRW tätig? (Bitte alle Beauftragten einzeln aufführen.)
  2. Welche haushalterischen Kosten sind für die unter 1 genannten Beauftragten 2022 angefallen? (Bitte nach Gehältern für die Beauftragten, deren Mitarbeiter sowie für Mieten, Dienstwagen und Sachmittel aufschlüsseln.)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur weiteren Beantwortung verweise ich auf die Anlagen 1 bis 3.

Anlage 1 stellt die von der Landesregierung ernannten oben beschriebenen Beauftragten so­wie die abgefragten Kosten nach Frage 2 dar.

Darüber hinaus wurden von den Ressorts weitere Landesbeauftragte ernannt. Diese sowie deren Kosten sind in der Anlage 2 aufgeführt.

Abschließend ergänzt Anlage 3 die Landesbeauftragten, die in Form einer Behörde des Landes organisiert sind.

  1. Wie hat sich die Anzahl der Beauftragten von 2000 bis heute entwickelt?

Die Frage 3 kann innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung ste­henden Zeit nicht umfassend beantwortet werden.

Zur Beantwortung müssten Daten der vergangenen 22 Jahre überwiegend manuell ausgewer­tet werden. Zum Teil sind bereits Vernichtungsfristen der entsprechenden Akten erreicht.

Ferner sind mehrere Neuressortierungen zu berücksichtigen.

Nachstehende Daten konnten für den Zeitraum 2015 bis 2023 ermittelt werden. Die Daten beziehen sich auf die Entwicklung der von der Landesregierung ernannten Beauftragten im Sinne der Anlage 1 nebst Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) Nordrhein-Westfalen.

Jahr Anzahl Beauftragte
2015 6
2016 6
2017 5
2018 9
2019 9
2020 8
2021 8
2022 11
2023 11

 

  1. Wie viele Kosten für die Steuerzahler sind von 2010 bis heute für Beauftragte angefallen?

Die Frage 4 kann aus den in der Antwort zu Frage 3 genannten Gründen innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur für das Jahr 2022 beant­wortet werden. Hierzu wird auf die Angaben der Anlage 1 verwiesen.

 

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