Kleine Anfrage 4964des Abgeordneten Andreas Keith vom 10.02.2021
Beauftragung von Influencern durch die Landesregierung
Medizin-Influencer informieren jenseits der klassischen Medien über das Thema Gesundheit. Zu diesem Zweck bloggen sie, drehen Videos und sind in der Regel Instagram aktiv.
Influencer nutzen ihre Bekanntheit und ihre Reichweite auf unterschiedlichen Social-Media-Plattformen, um über die unterschiedlichsten Themen zu sprechen und ggf. auch zu informieren.
Vergleichsweise neu ist in diesem Zusammenhang die Gruppe der Medizin-Influencer. Ihnen geht es bei ihren Auftritten primär um medizinische Aspekte, über die sie aufklären wollen oder das jedenfalls vorgeben. Einige dieser Influencer erklären, Ärzte, Pfleger oder Menschen mit einem anderen medizinischen Hintergrund zu sein.
Mit einem erfolgreichen Influencer werden oft Eigenschaften wie Glaubwürdigkeit, Vertrauen, Authentizität und Ausstrahlung verbunden. Es gibt eine große Vielfalt an Influencer-Typen aus allen sozialen Strukturen und Schichten.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Mit wie vielen Influencern arbeitet die Landesregierung aktuell zusammen? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl je Social-Media-Plattform)
- Inwiefern wurden seitens der Landesregierung eine oder mehrere externe Agenturen beauftragt, die sich speziell um das Influencer-Marketing kümmern?
- Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Landesregierung konkrete Vorgaben für die zu produzierenden Inhalte der Auftritte der Influencer?
- Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Gesamtkosten für Instagram-Influencer-Marketing im Jahre 2020? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerium und Stelle im Einzelplan)
- Nach welchen Kriterien ist die Vergütung der Influencer geregelt?
Andreas Keith
1 https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-22163-8_2
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 4964 mit Schreiben vom 16. März 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
- Mit wie vielen Influencern arbeitet die Landesregierung aktuell zusammen? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl je Social-Media-Plattform)
Die Landesregierung arbeitet aktuell (Stand: 5. März 2021) auf keiner Social-Media-Plattform mit Influencern zusammen oder hat sogenanntes „Influencer-Marketing“ beauftragt.
Eine auch in sozialen Medien aktive Expertin war im Rahmen des „Digitalen Impfdialogs“ des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums unentgeltlich zu Gast. Der „Digitale Impfdialog“ ist eine im Internet übertragene Videokonferenz. Eine Beauftragung im Sinne des aufgeführten Influencer-Marketings durch die Landesregierung findet auch hier nicht statt.“
- Inwiefern wurden seitens der Landesregierung eine oder mehrere externe Agenturen beauftragt, die sich speziell um das Influencer-Marketing kümmern?
Seitens der Landesregierung wurden keine externen Agenturen beauftragt, die sich speziell um das Influencer-Marketing kümmern.
Im Rahmen der Social-Media Kampagne „#BeatTheVirus“, die einen deutlich umfassenderen Ansatz hat, wurden auch Influencer über eine Düsseldorfer Agentur gebucht. Die Kosten für ihren Einsatz im Jahr 2020 können der beigefügten Tabelle entnommen werden.
- Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Landesregierung konkrete Vorgaben für die zu produzierenden Inhalte der Auftritte der Influencer?
Keine.
- Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Gesamtkosten für Instagram-Influencer-Marketing im Jahre 2020? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerium und Stelle im Einzelplan)
Siehe beigefügte Tabelle
- Nach welchen Kriterien ist die Vergütung der Influencer geregelt?
In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit, das gilt auch für die Vergütung. Eine grundsätzliche Angabe zu Kriterien der Vergütung ist daher nicht möglich. Üblicherweise ist die Reichweite bei der Vergütung von Influencern ein Kriterium, so gilt etwa bei Instagram der so genannte „Tausender-Kontakt-Preis“ (TKP), der zwischen drei und 30 Euro je tausend Kontakte variieren kann.
Kleine Anfrage 4964 – Beauftragung von Influencern (Stand Februar 2021)
Ressort |
Anzahl Influencer Facebook |
Anzahl Influencer Instagram |
Anzahl Influencer Twitter |
Anzahl Influencer sonstige Social Media Plattform* |
Gesamtkosten Instagram–Influencer–Marketing 2020** |
Kostenstelle |
STK / MBEI |
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MKFFI |
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FM |
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IM |
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MWIDE |
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0 |
0 |
0 |
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MAGS |
0 |
0 |
0 |
0 |
35.000 |
11 010 |
MSB |
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0 |
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0 |
0 |
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MHKBG |
0 |
0 |
0 |
0 |
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JM |
0 |
0 |
0 |
0 |
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VM |
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0 |
0 |
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MULNV |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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MKW |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Hinweise:
Aufschlüsselung gemäß Fragestellung nach Ressort und jeweiligem Geschäftsbereich.
*Sonstige Social Media Plattformen sind z.B. Snapchat, TikTok, YouTube, Tumblr, XING, LinkedIn, Vimeo.
** Für Ressort und Geschäftsbereich ohne nachgeordnete Behörden.