Bedburg-Hau: Brandkatastrophe in einem Seniorenheim – Was sind die Fakten?

Kleine Anfrage
vom 20.06.2024

Kleine Anfrage 3998

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Bedburg-Hau: Brandkatastrophe in einem Seniorenheim Was sind die Fakten?

Seit dem verheerenden Brand in einem Seniorenheim in der Nacht von Sonntag auf Montag, den 4. März 2024 im niederrheinischen Bedburg-Hau nahe Kleve sind mittlerweile mehr als zwei Monate vergangen. Damals schlug um 03:50 Uhr die Brandmeldeanlage des zweigeschossigen Gebäudes im Stadtteil Qualburg an. Als die Feuerwehr, die in der Spitze mit 160 Einsatzkräften aktiv war, am Ort des Geschehens eintraf, schlugen die Flammen bereits aus dem Fenster.1

Das Altenheim wurde evakuiert und 46 Bewohner ins Freie gebracht. Allerdings kamen zwei Frauen und zwei Männer bei dem tragischen Brand ums Leben. Zudem wurden mindestens 23 Menschen verletzt, zum Teil schwer. Von den verletzten Personen seien 21 Bewohner des Heims. Außerdem wurden ein Feuerwehrmann, ein Polizist sowie eine Pflegekraft verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei hielt es für möglich, dass noch weitere Verletzte hinzukommen. Erschwerend kam hinzu, dass es sich bei dieser Einrichtung nicht um ein gewöhnliches Pflegeheim handelte. Es seien auch Bewohner mit einer psychiatrischen Vorgeschichte untergebracht, die das Geschehene gar nicht einordnen können.2

Nach Angaben der Feuerwehr sei das Gebäude nicht mehr bewohnbar, da die Brandmeldeanlage zerstört wurde. Nach Informationen der Bild-Zeitung soll der Brand im Zimmer eines Bewohners im hinteren Trakt ausgebrochen sein. Er überlebte die Katastrophe und soll Rettungskräften gegenüber angegeben haben, dass er heimlich geraucht habe.3 Die Bewohner wurden mit Bussen in eine Mehrzweckturnhalle gebracht, die nun als Ausweichquartier diene.4 Vor dem Hintergrund dieser Brandkatastrophe sprach sich ein Vertreter der Deutschen Stiftung Patientenschutz dafür aus, dass jedes Patienten- und Personalzimmer mit selbstständigen Löschanlagen ausgestattet werden müsse. Er wies darauf hin, dass es allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres 26 Mal in einem Pflegeheim gebrannt habe.5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall?
  2. Welche Maßnahmen wurden umgesetzt, nach denen die Bewohner des nicht mehr bezugsfähigen Pflegeheims in andere Unterkünfte gebracht wurden?
  3. In welchem Umfang setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die Installation von selbstständigen Löschanlagen, so wie es der Vertreter der Deutschen Stiftung Patientenschutz fordert, zur Pflicht gemacht wird?
  4. Welche Kosten würden entstehen, wenn alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit derartigen selbstständigen Löschanlagen ausgerüstet werden sollten?
  5. Welche Hauptursachen konnten für die seit 2010 bis heute pro Jahr ereigneten Brände in Pflegeeinrichtungen ermittelt werden?

Markus Wagner

 

MMD18-9659

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/regional/bebdurg-hau-altenheim-brand-durch-zigarette-im-zimmer-eines-bewohners-87390244.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Vgl. https://www.welt.de/vermischtes/article250386306/NRW-Vier-Tote-und-23-Verletzte-bei-Brand-in-Seniorenheim.html.

5 https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/regional/bebdurg-hau-altenheim-brand-durch-zigarette-im-zimmer-eines-bewohners-87390244.bild.html.


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 3998 mit Schreiben vom 30. Juli 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve hat dem Ministerium der Justiz unter dem 26.06.2024 im Wesentlichen berichtet, dass sich das Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts des unsachgemäßen Umgangs mit einer Zigarette zunächst gegen den 71jährigen Heimbewohner gerichtet habe, in dessen Zimmer das Feuer ausgebrochen sei. Die Ermittlungen seien später wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung wegen der Nichteinhaltung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen auf vier Verantwortliche der das Pflegeheim in Bedburg-Hau betreibenden GmbH und einen externen Brandschutzbe-auftragten ausgedehnt worden. Die Ermittlungen gegen den 71-jährigen Heimbewohner seien zwischenzeitlich mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, da nach Einschät­zung des hinzugezogenen Brandsachverständigen aufgrund des hohen Zerstörungsgrads des Zimmers des Heimbewohners eine Brandursache nicht habe festgestellt werden können.

  1. Welche Maßnahmen wurden umgesetzt, nach denen die Bewohner des nicht mehr bezugsfähigen Pflegeheims in andere Unterkünfte gebracht wurden?

Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind in Ausweichstandorten des gleichen Trägers unter­gebracht. Die Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) -Behörde steht mit den aufnehmenden Be­treuungseinrichtungen im Austausch. Probleme oder Beschwerden sind nicht bekannt. Seit der Unterbringung in den Ausweichstandorten waren keine weiteren Maßnahmen auf Grund­lage des WTG erforderlich

  1. In welchem Umfang setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die Installation von selbstständigen Löschanlagen, so wie es der Vertreter der Deutschen Stiftung Patientenschutz fordert, zur Pflicht gemacht wird?
  2. Welche Kosten würden entstehen, wenn alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit derartigen selbstständigen Löschanlagen ausgerüstet werden soll­ten?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf das Ausschussprotokoll 18/525 vom 13. März 2024 („Ausschuss für Arbeit, Ge­sundheit und Soziales“; dort: TOP 14 – Berichtsbeantragung durch die Fraktion der FDP) ver­wiesen.

Die Kosten für eine Ausrüstung von Betreuungseinrichtungen mit selbsttätigen Feuerlöschan-lagen hängen von den baulichen Gegebenheiten des betreffenden Gebäudes ab. Daher ist eine pauschale Angabe nicht möglich.

  1. Welche Hauptursachen konnten für die seit 2010 bis heute pro Jahr ereigneten Brände in Pflegeeinrichtungen ermittelt werden?

Die erbetenen Erkenntnisse liegen nicht in automatisiert recherchierbarer Form vor. Eine in­soweit erforderliche händische Einzelfallauswertung ist innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

 

MMD18-10168

Beteiligte:
Markus Wagner