Kleine Anfrage 854
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Markus Wagner AfD
Laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Landeszentrale für politische Bildung – Kampf gegen politischen Extremismus“ (Drucksache 17/1872), kann die Landesregierung mehrere Projekte im Rahmen der Bekämpfung des Rechtsextremismus benennen – inkl. der veranschlagten Mittel. Auch Projekte zur Bekämpfung des religiös motivierten Extremismus (z.B. Wegweiser) lassen sich im Haushalt 2018 eindeutig zuordnen. Im Gegensatz dazu konnte nicht ein Projekt zur Bekämpfung des Linksextremismus genannt werden. Es wird zwar darauf hingewiesen, dass jede Form des Extremismus bekämpft wird, eine Verifizierung dieser Aussage ist allerdings aufgrund fehlender Informationen unmöglich.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage „Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ (Drucksache 17/1866) hat ergeben, dass 13 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit, die sich in der Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände befinden, im Haushalt 2018 mit 854.140 € gefördert werden. Auch an dieser Stelle, im Einzelplan 7 wird kein Projekt zur Bekämpfung des Linksextremismus benannt. In Kapitel 07040 (Kinder- und Jugendhilfe) finden sich keine Projekte bzw. geförderte Organisationen/ Jugendgruppen, die sich in der Vergangenheit im Kampf gegen den Linksextremismus ausgezeichnet haben.
In einer Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD „Wir brauchen ein Demokratiefördergesetz!“ (Drucksache 17/508) von Dr. Rudolf van Hüllen (Stellungnahme 17/280) wird auf die Problematik, der seiner Meinung nach einseitigen Fixierung auf den Kampf gegen den Rechtsextremismus hingewiesen. In der Stellungnahme heißt es:
„Die aktuelle Förderlandschaft spiegelt nach wie vor eine Konzentration auf den heute eher nachrangig wichtigen (deutschen) Rechtsextremismus wider: Nach Erhebungen des BKA vom April 2017 befassen sich drei Viertel der staatlich unterstützten Präventionsprojekte mit jeweils einem Extremismusphänomen. Von ihnen waren 75 % auf Rechtsextremismus ausgerichtet, mit steigender Tendenz, 14 % auf Islamismus und 4 % auf Linksextremismus. Folgt man aber den vom Bundesamt für Verfassungsschutz erhobenen Zahlen, so ist der Rechtsextremismus der nach Anhängern zahlenmäßig kleinste Phänomenbereich extremistischer Bestrebungen. Bei den Gewaltstraftaten lagen Rechtsextremismus und Linksextremismus 2016 im Bundesmaßstab gleichauf; für 2017 dürfte der Linksextremismus an erster Stelle liegen – schon wegen der gehäuften schweren Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg.“
In der 9. Sitzung des Innenausschusses hat Innenminister Herbert Reul ein Austeigerprogramm zum Linksextremismus angekündigt. Im Ausschussprotokoll (APr 17/166, S.16) wird er wie folgt zitiert: „Es befinde sich nicht mehr nur in Planung, sondern bereits in Arbeit.“
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie soll das von Innenminister Herbert Reul angekündigte Austeigerprogramm gegen Linksextremismus ausgestaltet werden, bezüglich Starttermin, Inhalt und Fördersumme?
- Auf den Internetseiten des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, des Innenministeriums und der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung finden sich zahlreiche Projekte, die dem Kampf gegen den Rechtsextremismus dienen. Warum ist die Landesregierung, im Gegensatz zu den zahlreichen Projekten zur Bekämpfung des Rechtsextremismus oder auch des religiösen Extremismus, nicht in der Lage auch nur ein bestehendes Projekt zur Bekämpfung des Linksextremismus inkl. der Fördersumme, im Haushalt 2018 oder bei der Beantwortung kleiner Anfragen zu benennen?
- Ohne eindeutige Nennung von konkreten Projekten und der entsprechenden Fördersummen im Haushalt ist keine Verifizierung der Maßnahmen im Kampf gegen den Linksextremismus möglich. Welche anderen Möglichkeiten der Kontrolle über das Vorhandensein, inkl. der jeweiligen Fördersummen, derartiger Maßnahmen gibt es?
- Laut Verfassungsschutzbericht und Polizeilicher Kriminalstatistik lässt sich ermitteln, wie viele Personen dem jeweiligen extremistischen Spektrum zuzuordnen sind und wie sich die Anzahl der Straftaten auf die jeweiligen Gruppen quantitativ verteilt. Warum verteilt die Landesregierung bei der Extremismusbekämpfung die finanzielle Förderung nicht analog dieser Kennzahlen?
- Weder auf der Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, des Innenministeriums noch auf der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung finden sich Informationen über Ansprechpartner für Opfer linkextremistischer Gewalt. Die auf der Internetseite der Landeszentrale für politisch Bildung erwähnte Opferberatung richtet sich ausdrücklich an Opfer rechtsextremistisch motivierter oder rassistischer Gewalt. An wen können sich die nicht erwähnten Opfer linkextremistischer Gewalt wenden, um im Schadensfall juristische, psychologische und finanzielle Hilfe zu erhalten?
Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner