Kleine Anfrage 218
der Abgeordneten Zacharias Schalley und Markus Wagner vom 26.07.2022
Bekämpfung Kindesmissbrauch I
Der Missbrauchsfall Lügde hat bundesweit für großes Aufsehen und Bestürzen gesorgt. Auch der Landtag NRW hatte sich dem schweren Missbrauchsfall angenommen und dazu den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV („PUA Kindesmissbrauch“) eingesetzt, welcher zum Ende der 17. Wahlperiode einen Zwischenbericht vorlegte.
In der Zwischenzeit wurden ähnliche Missbrauchsfälle auch in Münster, Bergisch-Gladbach und Wermelskirchen ausermittelt und teilweise bereits abgeurteilt. Bei den angeklagten Taten handelt es sich nach Einschätzung eines der zuständigen Gerichte allerdings lediglich um die „Spitze des Eisberges“. Allein im Missbrauchsfall Münster waren mehr als 20 Stunden Videoaufnahmen von den Taten und hunderte Terabytes hochprofessionell verschlüsseltes Material sichergestellt worden, welches durch die Polizei unter schwierigsten Bedingungen ausgewertet werden musste.1
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie viele Straftaten wegen schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern wurden in den letzten zehn Jahren zur Anklage gebracht? (Bitte für die Jahre 2011 bis 2021 und Ort der Anklage aufschlüsseln)
- Wie viele Straftaten wegen schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern wurden in den letzten 20 Jahren in NRW im Anschluss einer Anklage abgeurteilt? (Bitte für die Jahre 2001 bis 2021 aufschlüsseln)
- Wie viele Verfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern erfolgten in den letzten zehn Jahren vor einem Straf- bzw. Jugendstrafrichter? (Bitte für die Jahre 2011 bis 2021 und nach Strafmaß aufschlüsseln)
- Wie viele Verfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern sind in den letzten zehn Jahren vor einem Schöffen- bzw. einem Jugendschöffengericht erfolgt? (Bitte für die Jahre 2011 bis 2021 und nach Strafmaß aufschlüsseln)
- Wie viele Verfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern sind in den letzten zehn Jahren vor einer Strafkammer eines Landgerichts in NRW erfolgt? (Bitte für die Jahre 2011 bis 2021 und nach Strafmaß aufschlüsseln)
Zacharias Schalley
Markus Wagner
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 218 mit Schreiben vom 24. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Straftaten wegen schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern wurden in den letzten zehn Jahren zur Anklage gebracht? (Bitte für die Jahre 2011 bis 2021 und Ort der Anklage aufschlüsseln)
- Wie viele Straftaten wegen schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern wurden in den letzten 20 Jahren in NRW im Anschluss einer Anklage abgeurteilt? (Bitte für die Jahre 2001 bis 2021 aufschlüsseln)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet.
Daten zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 liegen dem Ministerium der Justiz nicht vor. In der Strafverfolgungsstatistik wird die Anzahl der Abgeurteilten erhoben, die wegen Verstößen gegen § 176a StGB a.F. angeklagt und in einem Hauptverfahren abgeurteilt wurden. Diesen Verfahren können mehrere Straftaten zugrunde liegen. Für die Erhebung der Anzahl der Straftaten wäre eine händische Auswertung aller Aburteilungen notwendig. Dies ist innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand nicht leistbar.
- Wie viele Verfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern erfolgten in den letzten zehn Jahren vor einem Straf- bzw. Jugendstrafrichter? (Bitte für die Jahre 2011 bis 2021 und nach Strafmaß aufschlüsseln)
- Wie viele Verfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern sind in den letzten zehn Jahren vor einem Schöffen- bzw. einem Jugendschöffengericht erfolgt? (Bitte für die Jahre 2011 bis 2021 und nach Strafmaß aufschlüsseln)
- Wie viele Verfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern sind in den letzten zehn Jahren vor einer Strafkammer eines Landgerichts in NRW erfolgt? (Bitte für die Jahre 2011 bis 2021 und nach Strafmaß aufschlüsseln)
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet.
Daten zur Beantwortung der Fragen 3 bis 5 liegen dem Ministerium der Justiz nicht vor. In den Justizstatistiken, in denen der Spruchkörper abgebildet wird, werden die Verfahren nur nach Sachgebietsschlüsseln und nicht deliktspezifisch erfasst. In der personenbezogenen Strafverfolgungsstatistik wird die Anzahl der Ab- und Verurteilungen zwar deliktspezifisch erfasst (wobei hier nur die schwerste Straftat erhoben wird), eine Differenzierung nach dem Spruchkörper erfolgt hingegen nicht. Es wäre eine händische Auswertung notwendig. Dies ist innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand nicht leistbar.