Beklagte Verkehrsinfrastrukturprojekte in NRW: Erkenntnisse zu neuen Verfahren seit 2024

Kleine Anfrage
vom 16.04.2025

Kleine Anfrage 5404

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Beklagte Verkehrsinfrastrukturprojekte in NRW: Erkenntnisse zu neuen Verfahren seit 2024

Die Kleine Anfrage 2283 der AfD-Fraktion NRW aus dem August 2023 ergab: Seit dem 01.01.2013 wurden zum damaligen Stand insgesamt 49 Klageverfahren gegen 26 Vorhaben bei Verkehrsinfrastrukturprojekten in NRW durchgeführt. Unsere Verkehrsinfrastruktur ist marode und seit vielen Jahren vernachlässigt, insofern sind fortlaufende Hinweise zu neu angestrengten Klageverfahren wichtig, um – häufig mehrjährige – Verzögerungen bei relevanten beklagten Verkehrsinfrastrukturprojekten frühzeitig zu erkennen.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde seit dem 01.01.2024 im Anschluss an ein Planfeststellungsverfahren von Straßen.NRW geklagt? (Bitte absolute Zahlen angeben und die beklagten Projekte benennen)
  2. Wie viele Klagen gegen Verkehrsprojekte im Aufgabenbereich von Straßen.NRW konnten seit 01.01.2024 bis heute eingestellt bzw. beendet werden?
  3. Welche durchschnittliche Dauer haben Klageverfahren gegen Planfeststellungsverfahren im Betrachtungszeitraum der letzten zehn Jahre?
  4. Sind im Rahmen der letztjährigen Beschleunigungsgesetzgebung seitens des Bundes spürbare Auswirkungen im Umgang mit Planfeststellungsverfahren erkennbar?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, um auf der Ebene komplexer Verkehrsinfrastruktur in NRW eine beschleunigte Klärung und Auflösung von Konflikten rund um Bauvorhaben zu erzielen?

Klaus Esser

 

MMD18-13462


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5404 mit Schrei­ben vom 21. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. In wie vielen Fällen wurde seit dem 01.01.2024 im Anschluss an ein Planfeststel­lungsverfahren von Straßen.NRW geklagt? (Bitte absolute Zahlen angeben und die beklagten Projekte benennen)

Seit dem 01.01.2024 wurde in insgesamt drei Fällen im Anschluss an ein Planfeststellungs­verfahren des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen geklagt. Dies betraf nachfol­gende Maßnahmen:

  • Neubau der L 419 in Wuppertal/Ronsdorf (mit Anbindung A 1), 1. BA: Klage vom 07.03.2024 gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 29.12.2023
  • B 508 TOU Kreuztal: Klage vom 03.07.2024 gegen den ergänzenden Planfeststel­lungsbeschluss vom 05.06.2024
  • B 236 OD Nachrodt-Wiblingwerde: Klage vom 10.10.2024 gegen den Planfeststel­lungsbeschluss vom 23.08.2024
  1. Wie viele Klagen gegen Verkehrsprojekte im Aufgabenbereich von Straßen.NRW konnten seit 01.01.2024 bis heute eingestellt bzw. beendet werden?

Von den genannten Klagen wurde seit dem 01.01.2024 bisher eine (L 419) beendet.

  1. Welche durchschnittliche Dauer haben Klageverfahren gegen Planfeststellungs­verfahren im Betrachtungszeitraum der letzten zehn Jahre?

Nach Auskunft des Landesbetriebs Straßen Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit den Be­zirksregierungen dauerten in den letzten 10 Jahren die Klageverfahren für Vorhaben des Lan-desbetriebs etwa 3 Jahre.

  1. Sind im Rahmen der letztjährigen Beschleunigungsgesetzgebung seitens des Bundes spürbare Auswirkungen im Umgang mit Planfeststellungsverfahren er­kennbar?

Das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ist am 29.12.2023 in Kraft getreten. Seitdem konnten sich nach Mitteilung des Landesbetriebs Stra­ßenbau Nordrhein-Westfalen und der Bezirksregierungen die Auswirkungen des Gesetzes noch nicht bemerkbar machen. Diese werden im weiteren Zeitverlauf erwartet.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, um auf der Ebene komplexer Verkehrsinfrastruktur in NRW eine beschleunigte Klä­rung und Auflösung von Konflikten rund um Bauvorhaben zu erzielen?

Die geltenden Verfahrensvorschriften zur Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und zum Anhö-rungsverfahren im Rahmen der Planfeststellung sehen bereits jetzt eine umfangreiche Betei­ligung der Öffentlichkeit auch mit dem Ziel vor, Konflikte auszuräumen und ggf. zu schlichten. Die Einrichtung einer zusätzlichen Schlichtungsstelle birgt die Gefahr, dass sich der Abschluss der ohnehin schon langwierigen Verfahren noch weiter verzögert und den Bemühungen zur Planungsbeschleunigung entgegenwirkt.

 

MMD18-13914

Beteiligte:
Klaus Esser