Belegung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsheimen

Kleine Anfrage
vom 15.03.2018

Kleine Anfrage 878
des Abgeordneten Roger Beckamp AfD

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Nach einem Bericht von Spiegel ONLINE vom 5. Januar 2018 sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsheimen von den verfügbaren 78.000 Plätzen derzeit noch 22.000 Plätze belegt.

Die vorgehaltenen Unterbringungsmöglichkeiten stellen für die Träger einen erheblichen Kos­tenfaktor dar. Entscheidungen über die weiterhin vorgehaltenen Unterbringungsmöglichkeiten setzen deshalb verlässliche Vorgaben über die zukünftige Aufnahmepolitik voraus.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Größenordnung hat die durch aktuellen Zuzug dem Land Nordrhein-Westfalen zugewiesene Zahl an Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingshei­men Ende 2017?
  2. Welche Gruppen sind darüber hinaus noch in diesen Einrichtungen aus den Vorjahren untergebracht, also z.B. alleinstehende Erwachsene, vollziehbar Ausreisepflichtige, sog. latent Ausreisepflichtige?
  3. In welchem Umfang wurden Flüchtlinge in Sozialwohnungen auf der Basis von Wohnbe­rechtigungsscheinen untergebracht?
  4. In welchem Umfang wurde von den örtlichen Behörden bei der Wohnungsvergabe ggf. von der Möglichkeit der sozialen Dringlichkeit Gebrauch gemacht, um Flüchtlinge vorran­gig in Sozialwohnungen unterzubringen?
  5. Ist der Landesregierung bekannt, in welchem Umfang von den Gemeinden von der Mög­lichkeit eines Sonderkündigungsrechtes für kommunale Wohnungen Gebrauch gemacht wurde, um Flüchtlinge unterzubringen?

Roger Beckamp

Beteiligte:
Roger Beckamp