Kleine Anfrage 2138
Andreas Keith und Dr. Hartmut Beucker AfD
Beratung und Unterstützung bei der Bildung eines Landesbeirats für die Fortentwicklung von Programmen der Kulturellen Bildung in NRW
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt über eine Million Euro für externe Berater, Gutachter und (Meinungs-) Forschungsaufträge ausgegeben.
In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4630 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings die Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.
Daher fragen wir die Landesregierung:
- Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Beratung und Unterstützung bei der Bildung eines Landesbeirats für die Fortentwicklung von Programmen der Kulturellen Bildung in NRW“ erhalten?
- Welche konkrete Tätigkeit hat der externe Berater hierbei übernommen?
- Wie hoch waren die Kosten des externen Beraters?
- Wie ist der derzeitige Sachstand bei der Bildung eines Landesbeirats für die Fortentwicklung von Programmen der kulturellen Bildung in NRW?
- In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft hat der externe Berater aus Frage 1 seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?
Andreas Keith
Dr. Hartmut Beucker
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2138 mit Schreiben vom 30. August 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Beratung und Unterstützung bei der Bildung eines Landesbeirats für die Fortentwicklung von Programmen der Kulturellen Bildung in NRW“ erhalten?
Entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Vergaberechts erfolgte ein Zuschlag an Frau Eva Krings.
- Welche konkrete Tätigkeit hat der externe Berater hierbei übernommen?
Die Beraterin hat entsprechend ihres Werkvertrags die folgenden Leistungen erbracht:
Inhaltliche Vorbereitung der Treffen des Landesbeirats in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft; damit im Zusammenhang: Übernahme von Recherche-tätigkeiten
Kommunikation mit den Mitgliedern des Landesbeirats
- Wie hoch waren die Kosten des externen Beraters?
Im Jahr 2021 sind für die Beratung Kosten in Höhe von 6.349,50 Euro entstanden, im Jahr 2022 waren es 6.700 Euro.
- Wie ist der derzeitige Sachstand bei der Bildung eines Landesbeirats für die Fortentwicklung von Programmen der kulturellen Bildung in NRW?
Der Beirat hat zuletzt im Jahr 2022 mit einer vorläufigen Besetzung getagt. Die fachlich-personelle Zusammensetzung des Beirats wird derzeit angepasst.
- In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft hat der externe Berater aus Frage 1 seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?
Seit ihrer Erstbeauftragung im Jahr 2019 war die Beraterin mit folgenden Themen betraut:
- Beratung und Unterstützung bei der Konzeptentwicklung einer Publikation „Kulturelle Bildung in der Kulturförderung“
- Unterstützung bei der Entwicklung eines Fortbildungskonzepts für Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung
- Neuaufstellung des Landesprogramms Kultur und Schule zum Schuljahr 2020/2021
- Weiterentwicklung und Vorbereitung der Neuausschreibung des Programms Kulturrucksack NRW 2021
- Fortführung/Weiterentwicklung der Projektförderung der Weiterbildungsträger 2020/2021
- Ausbau des Programms KulturScouts
- Entwicklung eines neuen Programms der spartenübergreifenden kulturellen Bildung im frühkindlichen Bereich (inkl. neuer Angebote für die Fort- und Weiterbildung der Akteure)
- Entwicklung des Landespreises Kulturelle Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (Konzeptentwicklung).