Bergisch Gladbach: Hilfesuchender entpuppt sich als Räuber – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1616

der Abgeordneten Markus Wagner und Carlo Clemens vom 29.03.2023

Bergisch Gladbach: Hilfesuchender entpuppt sich als Räuber zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 5. Januar 2023, Drucksache 18/2391 auf unsere Kleine Anfrage vom 2. Dezember 2022, Drucksache 18/1942, wurde auf unsere gestellte Frage 1

„Wie viele Straftaten wurden seit 2015 bis heute auf Autobahnraststätten und -höfen in Nordrhein-Westfalen registriert? (Bitte explizit nach Raststätte bzw. -hof sowie Tätermerkmalen wie Geschlecht, Nationalität und Alter aufschlüsseln.).“1

wie folgt geantwortet:

„Die ergänzend erbetenen Informationen werden in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.“2

Auf unsere Frage 2

„Wie viele Straftaten wurden seit 2015 bis heute auf Autobahnraststätten und -höfen im Rheinisch-Bergischen Kreis registriert? (Bitte explizit nach Raststätte bzw. -hof sowie Tätermerkmalen wie Geschlecht, Nationalität und Alter aufschlüsseln.)“3

gab die Landesregierung folgende Antwort:

„Die ergänzend erbetenen Informationen werden in den Anlagen 3 und 4 dargestellt.“4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Deutsche, die seit 2015 bis heute auf Autobahnraststätten und -höfen in Nordrhein-Westfalen Straftaten begangen haben, besitzen einen Doppelpass bzw. eine Mehrfachstaatsangehörigkeit? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.)

Markus Wagner
Carlo Clemens

 

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1 Vgl. Antwort der Landesregierung, S. 2.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1616 mit Schreiben vom 25. April 2023 na­mens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Deutsche, die seit 2015 bis heute auf Autobahnraststätten und -höfen in Nordrhein-Westfalen Straftaten begangen haben, besitzen einen Doppelpass bzw. eine Mehrfachstaatsangehörigkeit? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.)

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfas­sung.

Die Erfassungsrichtlinien der PKS sehen ausschließlich die Erfassung einer Staatsbürger­schaft vor. Insoweit liegen der Landesregierung keine statistischen Daten im Sinne der An­frage vor.

Eine Einzelfallauswertung ist im Rahmen der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

 

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