Kleine Anfrage 628
der Abgeordneten Markus Wagner und Carlo Clemens vom 17.10.2022
Bergisch Gladbach: Hilfesuchender entpuppt sich als Räuber
Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet, kam es am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 auf dem Rastplatz Lustheide an der Autobahn 4 bei Bergisch Gladbach-Lustheide zu einer räuberischen Erpressung. Die geschädigte Person, ein 54-jähriger Mann, hielt sich auf dem Parkplatz in seinem Auto auf, als sich an der Beifahrerseite ein Mann bemerkbar machte und um Hilfe bat. Das Opfer ließ daraufhin den Mann auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Dieser forderte umgehend die Herausgabe von Geld und zeigte dabei auf eine Waffe, die er am Körper trug. Der Geschädigte händigte dem Täter seine Geldbörse aus, der anschließend zu Fuß flüchtete. Nach Angaben der Polizei soll der Täter möglicherweise türkischer oder arabischer Herkunft gewesen sein und mit ausländischem Akzent gesprochen haben.1
Wir fragen daher die Landesregierung
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
- Wie viele Straftaten wurden seit 2015 bis heute auf Autobahnraststätten und -höfen in Nordrhein-Westfalen registriert? (Bitte nach Delikten, Jahr, Raststätte bzw. -hof sowie Verfahrens- bzw. Ermittlungsstand und Tätermerkmalen wie Geschlecht, Nationalität und Alter aufschlüsseln.)
- Wie viele Straftaten wurden seit 2015 bis heute auf Autobahnraststätten und -höfen im Rheinisch-Bergischen Kreis registriert? (Bitte nach Delikten, Jahr, Raststätte bzw. -hof sowie Verfahrens- bzw. Ermittlungsstand und Tätermerkmalen wie Geschlecht, Nationalität und Alter aufschlüsseln.)
- Wie hoch war bei den Fragen 2 und 3 jeweils die Aufklärungsquote? (Bitte nach Delikt und Jahr aufschlüsseln.)
- Welches Sicherheitskonzept verfolgt die Landesregierung in Kooperation mit den Raststätten- bzw. Rasthofbetreibern, um die Gefahr für Nutzer solcher Anlagen, Opfer einer Straftat zu werden, zu minimieren?
Markus Wagner
Carlo Clemens
1 Vgl. htts:// www. ksta. De /region /rhein-berg-oberberg/ bergisch-gladbach/ueberfall-an-der-a4-hilfesuchender-zieht-auf-rastplatz-lustheide-ploetzlich-eine-waffe-39989176.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 628 mit Schreiben vom 11. November 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen 2 bis 4 dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt dabei regelmäßig zu einem zeitlichen Versatz zwischen dem Bekanntwerden einer Straftat und deren statistischer Erfassung.
Eine detaillierte Auswertung von Tatörtlichkeiten ist in der PKS NRW seit dem Berichtsjahr 2018 möglich. Die Beantwortung dieser Anfrage basiert auf der Tatörtlichkeit „Autobahnrastplatz/-parkplatz“ und erfolgt für die Berichtsjahre 2018 bis 2022 mit Stand vom 30.09.2022.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
Zur Beantwortung der Frage hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 28.10.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt.
„Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter Bezugnahme auf einen Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln unter dem 26.10.2022 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage wie folgt berichtet:
,Die Ermittlungen in dem hier gegen unbekannt geführten Verfahren dauern an.
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sprach der unbekannte männliche Tatverdächtige den auf dem Rastplatz Lustheide an der BAB A 4 in Fahrtrichtung Olpe in Bergisch Gladbach in seinem Fahrzeug sitzenden Geschädigten unter dem Vorwand eines technischen Defektes an seinem Fahrzeug an. In dem Glauben, der unbekannte Tatverdächtige benötige Hilfe, ging der Geschädigte auf die Kontaktaufnahme ein. Daraufhin setzte sich der Unbekannte unaufgefordert auf den Beifahrersitz neben den Geschädigten und forderte diesen auf, ihm seine Geldbörse auszuhändigen. Um die Forderung mit einer Drohung zu untermauern, schob er seine Jacke zur Seite, so dass der Geschädigte eine Waffe – eine Pistole oder eine Gaspistole – erkennen konnte. Der Geschädigte übergab ihm daraufhin, wie gefordert, seine Geldbörse, die u. a. Debitkarten und Bargeld in Höhe von etwa 130 Euro enthielt. Der Tatverdächtige entfernte sich sodann zu Fuß. Der Geschädigte hat angegeben, der Tatverdächtige sei vermutlich arabischer oder türkischer Herkunft gewesen und habe mit einem Akzent gesprochen.‘“
- Wie viele Straftaten wurden seit 2015 bis heute auf Autobahnraststätten und – höfen in Nordrhein-Westfalen registriert? (Bitte nach Delikten, Jahr, Raststätte bzw. -hof sowie Verfahrens- bzw. Ermittlungsstand und Tätermerkmalen wie Geschlecht, Nationalität und Alter aufschlüsseln.)
Die entsprechenden Fallzahlen bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.
- Wie viele Straftaten wurden seit 2015 bis heute auf Autobahnraststätten und – höfen im Rheinisch-Bergischen Kreis registriert? (Bitte nach Delikten, Jahr, Raststätte bzw. -hof sowie Verfahrens- bzw. Ermittlungsstand und Tätermerkmalen wie Geschlecht, Nationalität und Alter aufschlüsseln.)
Die entsprechenden Fallzahlen bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.
- Wie hoch war bei den Fragen 2 und 3 jeweils die Aufklärungsquote? (Bitte nach Delikt und Jahr aufschlüsseln.)
Die jeweiligen Aufklärungsquoten bitte ich den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
- Welches Sicherheitskonzept verfolgt die Landesregierung in Kooperation mit den Raststätten- bzw. Rasthofbetreibern, um die Gefahr für Nutzer solcher Anlagen, Opfer einer Straftat zu werden, zu minimieren?
Das Ministerium des Innern hat bereits im Jahr 2017 eine Sicherheitspartnerschaft u. a. mit der Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG geschlossen.
Ziel der Sicherheitspartnerschaft ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung schneller zu erkennen und eine zeitnahe Intervention durch die Polizei zu ermöglichen. Das erhöhte Entdeckungsrisiko für Straftäterinnen und Straftäter sowie Störerinnen und Störer soll zu einer Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung beitragen und die Gefahr für Nutzerinnen und Nutzer von Raststätten, Opfer einer Straftat zu werden, reduzieren.
In Tagungen tauschen sich die Sicherheitspartner zu unterschiedlichen Deliktsfeldern im Bereich von Autobahnraststätten aus und besprechen insbesondere aktuelle Probleme und Vorgehensweisen. Im Fokus lag dabei bislang insbesondere die Sensibilisierung des Raststätten-Personals zur Hinweisgabe und Alarmierung der Polizei über den Polizeinotruf 110. Sicherheitsrelevante Feststellungen sollen frühzeitig und niederschwellig an die Polizei kommuniziert werden. Weitere Themen waren z. B. die Sicherung von Autobahnparkplätzen sowie Kriminalitätsphänomene wie der Raub auf Tankstellen und der Diebstahl an und aus Kraftfahrzeugen.
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat den Sicherheitspartnern umfangreiche Präventionsmaterialen, u. a. zur Weitergabe an Raststätten bzw. zur Schulung des Raststätten-Personals ausgehändigt.