Bergisch Gladbach: Verdächtiger bei Kinderporno-Razzia niedergeschossen

Kleine Anfrage
vom 15.04.2025

Kleine Anfrage 5331

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Bergisch Gladbach: Verdächtiger bei Kinderporno-Razzia niedergeschossen

Spezialkräfte der Polizei haben am Freitag, den 21. März 2025, eine Razzia gegen eine Kinderpornografie-Plattform im Darknet durchgeführt. Im Zentrum der Ermittlungen stand ein 30-jähriger Mann aus Bergisch Gladbach, der verdächtigt wird, kinder- und jugendpornografische Inhalte auf einer Tauschplattform hochgeladen zu haben, um sie so anderen Nutzern zugänglich zu machen.1

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung durch Ermittler der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen und das SEK reagierte der überraschte Verdächtige aggressiv und griff die Beamten mit einem unbekannten Gegenstand an, wobei zwei Polizisten verletzt wurden. Daraufhin gab die Polizei Schüsse ab, wodurch der Mann schwer verletzt wurde. Sowohl der Verdächtige als auch die beiden verletzten Beamten mussten ins Krankenhaus gebracht werden. Die weiteren Ermittlungen wurden aus Neutralitätsgründen von der Polizei Bonn übernommen. Ergebnisse wurden frühestens am folgenden Montagnachmittag erwartet.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Waren die Beamten mit Distanzelektroimpulsgeräten (Tasern) ausgestattet, die sie hätten nutzen können?
  5. Kam die Information über die Aktivitäten des Tatverdächtigen von einem ausländischen Geheimdienst?

Markus Wagner

 

MMD18-13321

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/bergisch-gladbach-nrw-mann-bei-hausdurchsuchung-niedergeschossen-67df1dc47de6aa748388365b?t_ref=https.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5331 mit Schreiben vom 9. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 24.03. und 04.04.2025 im Wesentlichen berichtet, ein Sondereinsatzkommando habe am 21.03.2025

Durchsuchungsbeschlüsse gegen den Beschuldigten vollstreckt. Dieser habe die Polizeibe­amten mit einer Küchenschere angegriffen und zwei von ihnen verletzt, woraufhin es zu einer polizeilichen Schussabgabe gekommen sei. Die Ermittlungen in dem wegen gefährlicher Kör­perverletzung gegen den Beschuldigten eingeleiteten Verfahren dauerten an.

Ferner werde geprüft, ob hinsichtlich der Schussabgabe ein strafrechtlicher Anfangsverdacht bestehe.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte ist im Vorfeld des gegenständlichen Sachverhaltes bislang nicht polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Beschuldigte besitzt ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Waren die Beamten mit Distanzelektroimpulsgeräten (Tasern) ausgestattet, die sie hätten nutzen können?

Es wurde ein Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) mitgeführt.

  1. Kam die Information über die Aktivitäten des Tatverdächtigen von einem auslän­dischen Geheimdienst?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat diese Frage in seinem Bericht vom 04.04.2025 verneint.

 

MMD18-13781

Beteiligte:
Markus Wagner