Kleine Anfrage 4983
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bergneustadt: Afrikaner versetzt Kleinstadt in Angst und Schrecken – Warum versagt der Staat?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Eine Bürgerin aus Bergneustadt im Bergischen Land schilderte ihre ungewollte Begegnung mit dem aus Afrika stammenden polizeibekannten M. gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. In ihrer Angst rannte die Frau aus der Bank und versuchte Schutz bei einer Bekannten zu finden, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnt. Der Afrikaner verfolgte sie und holte sie vor dem Haus ein, da ihr niemand öffnete. Dort schrie sie ihn erfolglos an, er solle sie in Ruhe lassen. Daraufhin spürte sie „nur Schläge im Gesicht und plötzlich Blut im Mund und Blut, das [ihr] aus der Nase“ lief. Zudem sah sie auf dem rechten Auge nur Doppelbilder. Nach dem Angriff flüchtete der Angreifer. Das Opfer suchte eine weitere Bekannte auf, die die Polizei und einen Krankenwagen verständigte. In der Klinik diagnostizierten die Ärzte drei Knochenbrüche – Jochbein, Nasenbein und Kiefer.1
Der Mann war in der Vergangenheit schon mehrfach nachts an ihrem Haus und klopfte gegen die Fensterscheibe. Rund zwei Monate vor der brutalen Attacke belästigte er sie bereits, als sie abends ihre Haustür aufschließen wollte.“2
Ein Sprecher der Polizei bestätigte, dass der Tatverdächtige bereits polizeibekannt sei. Allerdings wollte er sich weder zu den Delikten noch zum Aufenthaltsstatus des Schwarzafrikaners äußern. „Wie genau der Überfall […] ablief, könnten die Videoaufnahmen der Überwachungskamera der Volksbank aufklären. Doch die wurden noch gar nicht abgefragt und ausgewertet.“ Der Polizeisprecher bestätigte, dass die Videoaufnahmen für die Polizei bei der Volksbank bereit lägen. Weiter sagte er:
„Wegen Delikte dieser Art, muß er nicht ins Gefängnis, bekommt keine Haftstrafe.“3 Darüber hinaus seien Frauen aber in Bergneustadt nicht in Gefahr.
Der Jungen Freiheit liegen zwei Videos vor, die den Afrikaner zeigen sollen. Darauf ist ein Mann in Jeans und blauer Daunenjacke in einem Treppenhaus zu sehen, wie er wankend im Flur steht. Er nestelt an sich rum und stammelt unverständliche Worte.4
Die JUNGE FREIHEIT sprach mit dem Bürgermeister von Bergneustadt, Matthias Thul (CDU): „Der Fall ist bekannt, ich stehe in Kontakt mit der Tochter der Frau. Wir, als kleine Kommune, haben ja keine eigene Polizei- und keine Ausländerbehörde. Ich kann dementsprechend auch nichts zum Status des Mannes sagen. Wir haben aber der Frau konkrete Hilfsangebote ge-macht.“5
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4983 mit Schreiben vom 7. März 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 13.02.2025 im Wesentlichen berichtet, dass im Zusammenhang mit den in der Kleinen Anfrage geschilderten Vorwürfen zwei Verfahren anhängig seien. Zum einen sei Anklage wegen versuchter und vollendeter sexueller Nötigung erhoben worden und Termin zur Hauptverhandlung bestimmt, weil sich der Tatverdächtige nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Geschädigten am 12.09.2024 vor ihrem Haus genähert, mit den Worten „Du willst es doch auch“ seinen Genitalbereich entblößt und sie unsittlich berührt habe. Zum anderen werde dem Tatverdächtigen ausweislich eines am 11.02.2025 bei der Staatsanwaltschaft Köln erfassten und dem zuständigen Dezernenten zur Prüfung vorliegenden Vorgangs vorgeworfen, die Zeugin am 03.12.2024 im Vorraum einer Bankfiliale mit auf das männliche Genital bezogenen Worten angesprochen zu haben, ihr sodann auf die gegenüberliegende Straßenseite gefolgt zu sein und unvermittelt mit der Faust in das Gesicht der Geschädigten geschlagen zu haben.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf-
taten polizeilich in Erscheinung getreten:
in einem Fall wegen Hausfriedensbruchs
in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung
in drei Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung
in zwei Fällen wegen Nachstellung
in einem Fall wegen exhibitionistischer Handlungen.
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?
Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Tatverdächtigen hat die eritreische Staatsangehörigkeit und ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.
- Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Polizisten – auch um Hinblick auf die möglichen Folgen, die ihm dafür drohen: „Wegen Delikte dieser Art, muss er nicht ins Gefängnis, bekommt keine Haftstrafe.“?
Die Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis hat in ihrem Bericht vom 13.02.2025 hierzu ausgeführt, dass der genannte Polizeibeamte auf die Frage nicht wie angegeben geantwortet habe.
Vielmehr sei im Rahmen einer Anfrage der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ zu dem in Rede stehenden Sachverhalt die Frage gestellt worden: „Wie kann es sein, dass so einer in Deutschland noch frei herumläuft?“
Hierauf habe der Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Oberbergischen Kreises wie folgt geantwortet: „Der Tatverdächtige verfügt über einen festen Wohnsitz in Bergneustadt. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Festnahme liegen derzeit nicht vor. Alles Weitere ist Gegenstand laufender Ermittlungen.“
1 Ebenda.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.