Berliner Senat kippt „Urlaubsverbot“ für Dienstwagen – Das Fahrtenbuch der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 626
des Abgeordneten Markus Wagner vom 17.10.2022

 

Berliner Senat kippt „Urlaubsverbot“ für Dienstwagen – Das Fahrtenbuch der nord­rhein-westfälischen Staatskanzlei

Mit Antwort der Landesregierung vom 27. September 2022, Drucksache 18/1069, auf unsere Kleine Anfrage vom 26. August 2022, Drucksache 18/736, teilt die Landesregierung mit, dass die Auswertung von Fahrtenbüchern zu aufwendig sei. So antwortet sie auf unsere Frage 1

„Welche Minister und Staatssekretäre haben seit Beginn der 17. Legislaturperiode bis heute von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Dienstwagen für private Zwecke innerhalb Deutschlands und in Europa zu nutzen? (Bitte die Fälle einzeln auflisten und nach Jahr, Minister bzw. Staatssekretär, Dauer der Nutzung sowie zurückgelegten Kilometern aufschlüsseln.)“1

wie folgt:

„Die Beantwortung der Frage würde eine Durchsicht sämtlicher Fahrtenbücher sämtlicher Dienstwagenberechtigten seit Beginn der 17. Legislaturperiode erforderlich machen. Eine händische Auswertung ist weder in der geschäftsordnungsrechtlichen Frist von 4 Wochen noch unter Nutzung einer verfassungskonformen moderaten Verlängerung der Frist nach Maßgabe der in der Vorbemerkung aufgeführten Erwägungen möglich.“2

Da mir allerdings weiterhin an einer Beantwortung meiner Frage gelegen ist, formuliere ich diese um, sodass der Ihnen zur Beantwortung nötige Zeit- und Arbeitsaufwand deutlich geringer ausfällt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Fahrten, die mit Dienstfahrzeugen, die der Düsseldorfer Staatskanzlei angehören, wurden im Zeitraum vom 15. Mai 2021 bis zum 15. Mai 2022 für dienstliche wie private Zwecke innerhalb Deutschlands und in Europa durchgeführt? (Bitte alle Fälle einzeln und nach Monat auflisten, nach Ministerpräsident bzw. Staatssekretär, Dauer der Nutzung sowie zurückgelegten Kilometern aufschlüsseln.)
  2. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die genutzten Dienstfahrzeuge, die die Düsseldorfer Staatskanzlei im Zeitraum vom 15. Mai 2021 bis zum 15. Mai 2022 eingesetzt hat? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)
  3. Wie hoch waren die monatlichen Kosten der Düsseldorfer Staatskanzlei im Zeitraum vom 15. Mai 2021 bis zum 15. Mai 2022 für alternative Fahrten mit dem Taxi?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Drs. 18/1069.

2 Ebenda.


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 626 mit Schreiben vom 16. November 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Fahrten, die mit Dienstfahrzeugen, die der Düsseldorfer Staatskanzlei an­gehören, wurden im Zeitraum vom 15. Mai 2021 bis zum 15. Mai 2022 für dienstli­che wie private Zwecke innerhalb Deutschlands und in Europa durchgeführt? (Bitte alle Fälle einzeln und nach Monat auflisten, nach Ministerpräsident bzw. Staatssekretär, Dauer der Nutzung sowie zurückgelegten Kilometern aufschlüs­seln.)

Soweit eine diesbezügliche Erfassung der Fahrten erfolgt ist, sind mit Dienstfahrzeugen, die den Dienstwagenberechtigten des Geschäftsbereichs zugewiesen sind, für dienstliche Fahr­ten 145 814 Kilometer und für private Fahrten 12 453 Kilometer zurückgelegt worden.

Eine nähere Aufschlüsselung der Fahrten ist der Landesregierung nicht möglich.

Soweit die Frage dienstliche Fahrten betrifft, wäre eine weitergehende Beantwortung mit der Offenlegung eines dienstlichen Bewegungsprofils verbunden und würde berechtigte Sicher­heitsinteressen der Betroffenen und Dritter beeinträchtigen. Zur Sicherstellung der Funktions­fähigkeit des Staatswesens gehört ein effektiver Schutz der Mitglieder der Landesregierung. Insofern können auch keine Angaben zu den Fahrten ausgeschiedener Mitglieder der Landes­regierung gemacht werden, da auch deren Fahrten Rückschlüsse auf Bewegungsprofile aktu­eller Mitglieder der Landesregierung zulassen.

Soweit die Frage private Fahrten betrifft, kann die Landesregierung die begehrte weiterge­hende Auskunft nicht erteilen, da der Erteilung der Auskunft das grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gegenübersteht. Die Pflicht zur Be­antwortung parlamentarischer Anfragen wird dadurch begrenzt, dass sie als Ausübung öffent­licher Gewalt die grundrechtlich geschützten Positionen privater Dritter zu beachten hat.

  1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die genutzten Dienstfahrzeuge, die die Düs­seldorfer Staatskanzlei im Zeitraum vom 15. Mai 2021 bis zum 15. Mai 2022 einge­setzt hat? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)
  2. Wie hoch waren die monatlichen Kosten der Düsseldorfer Staatskanzlei im Zeit­raum vom 15. Mai 2021 bis zum 15. Mai 2022 für alternative Fahrten mit dem Taxi?

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet:

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 164 (LT-Drs 18/602) ver­wiesen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner