Berliner Senat kippt „Urlaubsverbot“ für Dienstwagen – Das Fahrtenbuch der nord¬rhein-westfälischen Staatskanzlei – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1142
des Abgeordneten Markus Wagner vom 25.01.2023

Berliner Senat kippt „Urlaubsverbot“ für Dienstwagen – Das Fahrtenbuch der nord­rhein-westfälischen Staatskanzlei – Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 24. November 2022, Drucksache 18/1825, auf unsere Kleine Anfrage vom 18. Oktober 2022, Drucksache 18/1270, wurde unsere Frage 1

„Welche Fahrten, die mit Dienstfahrzeugen, die der Düsseldorfer Staatskanzlei angehören, wurden im Zeitraum vom 15. Mai 2021 bis zum 15. Mai 2022 für dienstliche wie private Zwecke innerhalb Deutschlands und in Europa durchgeführt? (Bitte alle Fälle einzeln und nach Monat auflisten, nach Ministerpräsident bzw. Staatssekretär, Dauer der Nutzung sowie zurückgelegten Kilometern aufschlüsseln.)“1

unter anderem wie folgt beantwortet:

„Soweit eine diesbezügliche Erfassung der Fahrten erfolgt ist, sind mit Dienstfahrzeugen, die den Dienstwagenberechtigten des Geschäftsbereichs zugewiesen sind, für dienstliche Fahrten 145 814 Kilometer und für private Fahrten 12 453 Kilometer zurückgelegt worden.“2

Außerdem wurden unsere Fragen 2 und 3

„Wie hoch waren die Gesamtkosten für die genutzten Dienstfahrzeuge, die die Düsseldorfer Staatskanzlei im Zeitraum vom 15. Mai 2021 bis zum 15. Mai 2022 eingesetzt hat? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)“3

„Wie hoch waren die monatlichen Kosten der Düsseldorfer Staatskanzlei im Zeitraum vom 15. Mai 2021 bis zum 15. Mai 2022 für alternative Fahrten mit dem Taxi?“4

aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:

„Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 164 (LT-Drs 18/602) verwiesen.“5

Die Fragen 3 und 4 aus unserer Kleinen Anfrage vom 19. Juli 2022, Drucksache 18/240,

„Wie hoch waren die jährlichen Kosten seit 2015 für alternative Fahrten mit dem Taxi?“6

„Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf für diese Regelungen?“7

wurden wegen des Sachzusammenhangs wie folgt zusammen beantwortet:

„Die Kosten des Fuhrparks und einzelner alternativen Fahrten lassen sich nicht ohne weiteres beziffern, da eine schlichte Addition einzelner Kostenbestandteile nicht sachgerecht ist. Vielmehr wäre eine bewertende Einordnung u.a. von direkten und indirekten Kosten erforderlich, die in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden kann.“8

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wer kommt für die Kosten auf, die durch die 12.453 Kilometer im Zusammenhang mit privaten Fahrten entstanden sind? (Bitte die dafür angewandte Regelung aufschlüsseln.)
  2. Warum ist eine Beantwortung zu den Gesamtkosten für die genutzten Dienstfahrzeuge, die der Düsseldorfer Staatskanzlei innerhalb eines Jahres (15.05.2021–15.05.2022) durch die genutzten Dienstfahrzeuge entstanden sind, nicht möglich?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Drucksache 18/1825 vom 24.11.2022, S. 1.

2 Ebenda.

3 Ebenda, S. 2.

4 Ebenda.

5 Ebenda.


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 1142 mit Schreiben vom 21. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Wer kommt für die Kosten auf, die durch die 12.453 Kilometer im Zusammenhang mit privaten Fahrten entstanden sind? (Bitte die dafür angewandte Regelung auf­schlüsseln.)

Für die im laufenden Geschäft anfallenden Kosten des Fuhrparks der Landesregierung tritt die Staatskanzlei zunächst in Vorleistung und ermittelt dann einmal jährlich den sich aus der pri­vaten Nutzung ergebenden Nutzungswert (geldwerter Vorteil). Diese Ermittlung des geldwer­ten Vorteils erfolgt auf Grundlage der entsprechenden steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Versteuerung erfolgt dann jeweils durch die dienstwagenberechtigte Person. Grundlagen der lohnsteuerlichen Behandlung des privaten Nutzungswertes sind das Einkommensteuergesetz (EStG), die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) sowie die Kraftfahrzeugrichtlinie (KfzR).

  1. Warum ist eine Beantwortung zu den Gesamtkosten für die genutzten Dienstfahr­zeuge, die der Düsseldorfer Staatskanzlei innerhalb eines Jahres (15.05.202115.05.2022) durch die genutzten Dienstfahrzeuge entstanden sind, nicht mög­lich?

Eine Kleine Anfrage ist innerhalb von vier Wochen nach Eingang in der Staatskanzlei zu be­antworten.

Unter Berücksichtigung der zur Beantwortung erforderlichen Verwaltungs- und Abstimmungs­prozesse sowie des erheblichen Auswertungsaufwandes zur Bereitstellung der gewünschten Informationen ist in diesem Zeitrahmen eine sachgerechte und fundierte Beantwortung nicht möglich.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner