Berliner Senat sieht Gefahr durch Verbindung von kriminellen Clans und Islamisten – Wie ist die Bewertungslage in NRW?

Kleine Anfrage
vom 02.01.2024

Kleine Anfrage 3130

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Berliner Senat sieht Gefahr durch Verbindung von kriminellen Clans und Islamisten Wie ist die Bewertungslage in NRW?

„Wir sehen hier durchaus die Gefahr, dass zwei demokratie- und rechtsstaatsfeindliche Gruppen ihre Aktivitäten und ihre Mittel miteinander bündeln“1

Nach Angaben des Staatssekretärs für Inneres Christian Hochgrebe (SPD) gebe es in Berlin „punktuelle Verbindungen“ zwischen der salafistischen und der kriminellen Clanszene. Sorge bereite es dem Berliner Verfassungsschutz, dass kriminelle Mitglieder arabischstämmiger Clans punktuelle Verbindungen zu Islamisten pflegen. In diesem Zusammenhang ist von Sympathiebekundungen über Internetkanäle, Besuche in salafistischen Moscheen und Inanspruchnahme logistischer Unterstützung die Rede.2

Ursache dieser Entwicklung sei die „gemeinsame Ablehnung der Demokratie und des Rechtsstaates sowohl durch die salafistische Szene als auch durch die Clankriminalität“. Hochgrebe fügte außerdem hinzu, dass sich ein neues Bedrohungspotenzial für die Demokratie und die öffentliche Sicherheit erwachsen könne, sollten sich die Hinweise verdichten.3

Aber auch die Konferenz der deutschen Innenminister sehe ein Bedrohungspotenzial durch diese möglichen Verbindungen und wolle die entsprechenden Erkenntnisse zusammentragen.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang sieht auch die Landesregierung die Entwicklung, wonach sich Verbindungen zwischen der islamistischen und der kriminellen Clanszene in NRW ergeben?
  2. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um der Entwicklung von Verbindungen zwischen der islamistischen und der kriminellen Clanszene entgegenzuwirken?
  3. Welche Clans in Nordrhein-Westfalen treten besonders in Erscheinung, wenn es um Verbindungen zwischen der islamistischen und der kriminellen Clanszene geht?
  4. Welchen Clans gehören diejenigen Personen an, die auch als (Unterstützer von) Islamisten in Erscheinung treten?
  5. Welchen Staatsangehörigen und Herkunftsländern lassen sich die unter Frage 4 abgefragten Personen zuordnen?

Markus Wagner

 

MMD18-7569

 

1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article248875938/Berlin-Senat-sieht-Gefahr-von-Verbindung-krimineller-Clans-und-Islamisten.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3130 mit Schreiben vom 25. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. In welchem Umfang sieht auch die Landesregierung die Entwicklung, wonach sich Verbindungen zwischen der islamistischen und der kriminellen Clanszene in NRW ergeben?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind nur punktuelle Verbindungen zwischen der islamistisch-salafistischen Szene und kriminellen Clanangehörigen erkennbar, die derzeit Gegenstand ei­ner noch andauernden polizeilichen Analyse und Auswertung und diesbezüglichen Erkennt­nisverdichtung sind.

  1. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um der Entwicklung von Verbindungen zwischen der islamistischen und der kriminellen Clanszene entge­genzuwirken?

Die ganzheitliche Betrachtung möglicher struktureller und personeller Verbindungen und Akti­vitäten zwischen der islamistisch-salafistischen Szene und kriminellen Clanangehörigen er­folgt polizeilicherseits in enger Zusammenarbeit der Staatsschutzdienststellen mit den für die Bekämpfung von Clankriminalität zuständigen Dienststellen. Im Übrigen wird auf den schriftli­chen Bericht an die Mitglieder des Innenausschusses vom 06.11.2023 (Vorlage 18/1876) ver­wiesen.

  1. Welche Clans in Nordrhein-Westfalen treten besonders in Erscheinung, wenn es um Verbindungen zwischen der islamistischen und der kriminellen Clanszene geht?
  2. Welchen Clans gehören diejenigen Personen an, die auch als (Unterstützer von) Islamisten in Erscheinung treten?

Die Fragen 3 und 4 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Polizeiliche Auswertungen und Ermittlungen erfolgen im Kontext der Strafverfolgung und Ge­fahrenabwehr und treffen daher nur Aussagen zu einzelnen Personen als Teil eines Clans. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im schriftlichen Bericht an die Mitglieder des Innenaus­schusses vom 12.09.2023 (Vorlage 18/1616, S. 2 f.) verwiesen.

  1. Welchen Staatsangehörigen und Herkunftsländern lassen sich die unter Frage 4 abgefragten Personen zuordnen?

Zur Beantwortung der Frage wird auf die Vorlage 18/1876 verwiesen. Ein Ergebnis der dort bezeichneten polizeilichen Auswertungen im Sinne der Anfrage liegt noch nicht vor.

 

MMD18-7862

Beteiligte:
Markus Wagner