Bestand und Verbreitung der Beifuß-Ambrosie

Kleine Anfrage
vom 19.07.2023

Kleine Anfrage 2151

des Abgeordneten Zacharias Schalley AfD

Bestand und Verbreitung der Beifuß-Ambrosie

Die Beifuß-Ambrosie wurde Anfang des 20. Jahrhunderts nach Südosteuropa eingeschleppt. Darüber hinaus verbreitete sie sich durch Saat- und Futtermischungen in Mitteleuropa.

Seit dem 01.12.2012 sind Einfuhr und Handel ambrosiahaltiger Futtermittel per EU-Verordnung verboten. Auf das Auftreten der Beifuß-Ambrosie in NRW reagierte das zuständige LANUV im Sommer 2007 mit der Einrichtung einer landesweiten Meldestelle und der versuchten Tilgung der Vorkommen.

Wo die Bekämpfung konsequent und sorgfältig durchgeführt wurde, konnten nach Angaben des LANUV die Pflanzenzahlen deutlich reduziert werden. Bei unzureichender oder zu früh beendeter Bekämpfung haben sich die Pflanzen hingegen vermehrt.1

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu den schädlichen Auswirkungen der Beifuß-Ambrosie auf zum Beispiel die heimischen Ökosysteme bzw. durch sie verursachte wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden?
  2. Wie hat sich der Bestand der Beifuß-Ambrosie seit 2007 entwickelt?
  3. Wie viele Meldungen über Beifuß-Ambrosien sind seit 2007 über das Meldeportal des LANUV gemeldet worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Fundort)
  4. An wie vielen Fundorten der Beifuß-Ambrosie fanden nach Erstmeldung und Entfernung Nachkontrollen und eine Entfernung nachkeimender Pflanzen statt? (Bitte aufschlüsseln nach Erstfundort, Jahr der Erstmeldung, Jahr der Nachkontrolle)
  5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten fünf Jahren ergriffen, um die Beifuß-Ambrosie aus den nordrhein-westfälischen Ökosystemen dauerhaft zu entfernen?

Zacharias Schalley

 

Anfrage als PDF

 

1 https:// www .lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/neobiota/ambrosia/


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2151 mit Schrei­ben vom 24. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und So­ziales beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei der Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) handelt es sich um einen Neophyten. Neo-phyten sind Pflanzenarten, die durch den Menschen über geographische Barrieren hinweg in Gebiete gebracht werden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen. Die Beifuß-Ambro-sie wurde Anfang des 20. Jahrhunderts von Amerika nach Südosteuropa eingeschleppt, von wo sie sich seit den 50er Jahren invasiv ausgebreitet hat.

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu den schädlichen Auswirkungen der Beifuß-Ambrosie auf zum Beispiel die heimischen Ökosysteme bzw. durch sie verursachte wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden?

Die Beifuß-Ambrosie verursacht Heuschnupfen und Asthma. Bereits sehr wenige Pollenkörner in der Atemluft können allergische Reaktionen hervorrufen. Es sind auch Kreuzallergien be­kannt. Durch die späte Blütezeit verlängert sich die Pollenallergie-Saison für viele Allergiker bis weit in den Herbst hinein. Durch die Erkrankungen (Arbeitsausfall) und den Medikamenten-Gebrauch können volkswirtschaftliche Schäden entstehen.

  1. Wie hat sich der Bestand der Beifuß-Ambrosie seit 2007 entwickelt?

Die Fundmeldungen und damit auch die bekannten Ambrosia Bestände sind rückläufig s. a. www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/NaturinNRW-H3-2021.pdf <http://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/NaturinNRW-H3-2021.pdf>

  1. Wie viele Meldungen über Beifuß-Ambrosien sind seit 2007 über das Meldeportal des LANUV gemeldet worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Fundort)

Bis 2020 wurden bei der Meldestelle 518 bestätigte Vorkommen gemeldet. Höhepunkt der Invasion in NRW war das Jahr 2008 mit 136 Ambrosia-Meldungen. In der Folge gingen die Meldungen bereits deutlich zurück und blieben bis 2013 auf einem mittleren Niveau von 33 bis 50 Meldungen pro Jahr, danach sanken sie auf unter 30 Meldungen pro Jahr.

  1. An wie vielen Fundorten der Beifuß-Ambrosie fanden nach Erstmeldung und Ent­fernung Nachkontrollen und eine Entfernung nachkeimender Pflanzen statt? (Bitte aufschlüsseln nach Erstfundort, Jahr der Erstmeldung, Jahr der Nachkontrolle)

Die behördlichen Nachkontrollen beschränken sich auf Vorkommen außerhalb von Privatgär­ten und anderen gärtnerisch gemanagten Grünlagen. Einzelheiten zu Fundorten, Fundjahren und Ergebnissen der Nachkontrollen siehe „Natur in NRW“, Heft 3, S. 34-39 (Michels 2021) https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/NaturinNRW-H3-2021.pdf

  1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten fünf Jahren ergriffen, um die Beifuß-Ambrosie aus den nordrhein-westfälischen Ökosystemen dauerhaft zu entfernen?

Die Bekämpfung der Beifußambrosie erfolgt ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit. Das Land hat mit Meldestelle und Internetangeboten eine Plattform geschaffen, die den Kommu­nen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt und koordiniertes Vorgehen ermög­licht.

 

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