Bewertung der Musikgruppe „Antilopen Gang“ durch nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden

Kleine Anfrage
vom 21.06.2021

Kleine Anfrage 5613der Abgeordneten Sven Werner Tritschler und Markus Wagner 21.06.2021

 

Bewertung der Musikgruppe „Antilopen Gang“ durch nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden

Musik spielt auch im Bereich des politischen Extremismus’ eine nicht zu unterschätzende Rolle und dient hier neben der Unterhaltung auch der Stärkung von Überzeugungen und des Gemeinschaftsgefühls. Durch ein Näheverhältnis zur linksextremistischen Szene fiel in den letzten Jahren insbesondere die nordrhein-westfälische Musikgruppe „Antilopen Gang“ auf. Diese besteht aus den drei Rappern Koljah Kolerikah, Panik Panzer und Danger Dan.

Bereits im Jahre 2013 wurde ein Live-Auftritt der Musikgruppe in der „What Up!?“-Radioshow des Kölncampus-Radios auf dem Videoportal YouTube hochgeladen.1 In der Aufnahme mit dem Titel „Antilopen Gang – Eins-Slime-Null (Wir wollen keine Bullenschweine)“ und dem gleichnamigen Refrain „Wir wollen keine Bullenschweine!“ wird der Einsatz von Molotowcocktails und Steinen gegen als „Bullenschweine“ entmenschlichte Polizeibeamte gefordert sowie mit der eigenen Verfassungsfeindlichkeit kokettiert.

Im März 2021 veröffentlichte die „Antilopen Gang“ auf ihrem YouTube-Kanal ein Lied mit dem Titel „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“.2 Darin fantasiert der Rapper Danger Dan davon, „die Welt von den Faschisten zu befreien“ und diese „zurück in ihre Löcher reinzuprügeln“. Im weiteren Verlauf des Liedes wird die Forderung aufgestellt, im Kampf gegen den Faschismus nicht auf Polizei und Verfassungsschutz zu vertrauen, da die „Polizei doch immer selbst durchsetzt von Nazis war“ und der Verfassungsschutz die Terrorgruppe NSU aufgebaut habe.

Zudem wird die Verschwörungstheorie verbreitet, dass der Asylbewerber Oury Jalloh von Polizisten gefesselt und angezündet worden sei. Das Lied endet mit einem Bekenntnis zu „Militanz“, wobei es sich um eine linksextremistische Szene-Bezeichnung für Gewalt handelt. Auch gegenüber Medien wurde durch Angehörige der Gruppe „Militanz“ als Mittel der politischen Auseinandersetzung befürwortet.3

Die im genannten Lied zum Ausdruck kommende Weltsicht entspricht damit dem Narrativ anarchistischer „Autonomer“, die den Staat als rechtsradikal wahrnehmen und den Kampf gegen angebliche „Faschisten“ daher (auch unter Einsatz von Gewalt) selbst in die Hand nehmen wollen.

Auch in weiteren Veröffentlichungen der Musikgruppe existieren Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen. So findet sich in dem Lied „Outlaws“ eine positive Bezugnahme auf den kommunistischen Diktator Mao Zedong,4 für das Video zum Lied „Verliebt“ arbeitete die Gruppe mit der vom mecklenburg-vorpommerschen Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften5 Band „Feine Sahne Fischfilet“ zusammen.6 Als Veranstaltungsorte werden durch Bandmitglieder linksextremistische Szeneobjekte wie das „Conne Island“ in Leipzig genutzt, als Unterstützer tritt die „antideutsche“ Wochenzeitung „Jungle World“ auf.7

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Bewertet die Landesregierung die genannten Tatsachen als Anhaltspunkte für eine linksextremistische Bestrebung?
  2. Stuft der Verfassungsschutz NRW die „Antilopen Gang“ als linksextreme Bestrebung respektive die Mitglieder der Gruppe als Linksextremisten ein?
  3. Liegen der Landesregierung staatsschutzrelevante Erkenntnisse über Mitglieder der „Antilopen Gang“ vor?
  4. Hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der hier geschilderten Tatsachen an ihrer Antwort auf die Drucksache 17/11875 fest, dass „eine eingrenz- und damit beobachtbare linksextremistische Musikszene nicht existent“ sei?

Sven Werner Tritschler
Markus Wagner

 

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1 YouTube: „Antilopen Gang – Eins-Slime-Null (Wir wollen keine Bullenschweine)“, hochgeladen am 12.08.2013, abgerufen am 31.05.2021

2 YouTube: „Danger Dan – Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt (Antilopen Gang)“, hochgeladen am 26.03.2021, abgerufen am 31.05.2021

3 Der Standard: „Danger Dan: „Als letzte Möglichkeit ist Militanz schon in Ordnung““, veröffentlicht am 05.05.2021, abgerufen am 31.05.2021

4 YouTube: „Antilopen Gang – Outlaws“, hochgeladen am 28.10.2014, abgerufen am 31.05.2021

5 Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2013, S. 94 ff.

6 YouTube: „Verliebt“, hochgeladen am 04.03.2015, abgerufen am 31.05.2021

7 Homepage der „Antilopen Gang“, abgerufen am 31.05.2021


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5613 mit Schreiben vom 19. Juli 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Bewertet die Landesregierung die genannten Tatsachen als Anhaltspunkte für eine linksextremistische Bestrebung?

Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei der Musikgruppe „Antilopen Gang“ um einen Personenzusammenschluss handelt, dessen Ziel es ist, die in § 3 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes genannten Verfassungs­grundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.

  1. Stuft der Verfassungsschutz NRW die „Antilopen Gang“ als linksextreme Bestre­bung respektive die Mitglieder der Gruppe als Linksextremisten ein?

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz erteilt grundsätzlich keine Auskunft über Ein­zelpersonen. Hinsichtlich der Einstufung der Musikgruppe wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Liegen der Landesregierung staatsschutzrelevante Erkenntnisse über Mitglieder der „Antilopen Gang“ vor?

Nein.

  1. Hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der hier geschilderten Tatsachen an ihrer Antwort auf die Drucksache 17/11875 fest, dass „eine eingrenz- und damit beobachtbare linksextremistische Musikszene nicht existent“ sei?

Ja.

 

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