Antragder AfD-Fraktion vom 19.01.2021
Bibliotheken sind Bildungs- und Kulturorte: Wir müssen sie im Sinne unserer Schüler, unserer Studenten und aller Interessierten öffnen!
I. Ausgangslage
Bibliotheken sind Orte der Schriftkultur und eröffnen allen Bürgern die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe, des Studiums, der Bildung sowie beruflichen Ausbildung und nicht zuletzt auch der Unterhaltung und Entspannung. Gerade deshalb stehen unsere Bibliotheken allen Bürgern offen und befördern dadurch ein selbstbestimmtes lebensbegleitendes Lernen und Leben.
Die wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken führen ihren Auftrag gewissenhaft aus, jungen Menschen den Start in ein selbstbestimmtes Leben durch Bildung und Ausbildung zu ermöglichen und zu erleichtern. Öffentliche Bibliotheken sind außerschulische Lernorte und unterstützen dabei aktiv die Sprachförderung im Vorschulalter, die Leseförderung und die Lese- und Medienkompetenz. Zudem sind Bibliotheken auch Kulturorte. Für viele Menschen sind sie ein inspirierender Ort, der Zugang zu unserem historischen und kulturellen Erbe ermöglicht.
Aufgrund der aktuellen Allgemeinverfügung zu Corona des Landes Nordrhein-Westfalen und der Entscheidungen der jeweiligen Stadtspitzen stellten die Stadtbüchereien den öffentlichen Publikumsverkehr ein und richteten einen Service zur Rückgabe und Abholung von Medien und Bestellungen ein – zunächst bis zum 31. Januar 2021.
Bereits während des vorherigen Lockdowns hieß es: „Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig.“1
Die Begründung von Bundeskanzlerin Merkel für diese Einschränkungen, der die Landesregierung folgt, lautet, die Gesundheitsämter würden das Infektionsgeschehen kaum mehr zuordnen können.2 Statt das offenbare Scheitern der eigenen Strategie zur Pandemiebekämp-fung einzusehen und endlich auf andere von renommierten Experten vorgelegte Konzepte3 umzusteigen, wurden aber ausgerechnet die Gesellschaftsbereiche zwangsgeschlossen, von denen ganz offenbar keine erhöhten Ansteckungsrisiken ausgehen. Bibliotheken, Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen sind bislang nicht als Corona-Hotspots aufgefallen. Auch handelt es sich hier um Orte, an denen die Besucherzahlen leicht zu begrenzen und zu regulieren sind. Im gegebenen Fall lassen sich die Besucher auch problemlos identifizieren.
Die Stadtbibliotheken geben sich weiterhin große Mühe, den Bürgern auch während des Lock-downs möglichst alle Medien zur Verfügung zu stellen. Gedruckte Bücher, Spiele und DVDs sind auch in der Schließzeit weiterhin ausleihbar, sie müssen aber online oder telefonisch vorbestellt werden, bevor man sie abholen kann. Die kommunalen Stadtbibliotheken haben die Rückgabefristen individuell verlängert. Die Stadtbibliotheken haben so weitreichende Vorkehrungen getroffen, dass selbst die Bücher in Quarantäne kommen.4
In Zeiten eines umfassenden Bildungsnotstands wächst die Bedeutung der Bibliotheken als Bildungs- und Kulturort ungemein. Als Aufenthalts-, Lern-, Spiel- und Veranstaltungsort fällt die Bibliothek in Zeiten der Kontaktverbote schon seit März 2020 aus. Bibliotheken haben somit hinreichende Erfahrung mit der Abwicklung eines eingeschränkten Publikumsverkehrs, wie etwa auch an Sonntagen.
II. Der Landtag stellt fest,
- Bibliotheken sind keine Orte mit einem erhöhten Infektionsrisiko. Vielmehr sind gerade an diesen Orten die Voraussetzungen gewährleistet, ein Ansteckungsrisiko erfolgreich zu minimieren.
- der Lockdown für Bibliotheken birgt in Zeiten des Bildungsnotstands große Gefahren für Schüler und Studenten und ist eine übermäßige Pauschalreaktion, die jedwede sensible Ermessungsgrundlage vermissen lässt.
- Bibliotheken und ihre entsprechenden Verwaltungsgremien verfügen über hinreichende Expertise im Umgang mit der Begrenzung und Kontrolle des Publikumsverkehrs.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- das Öffnungsverbot von Bibliotheken (auch an Universitäten) unverzüglich aufzuheben und eine Öffnung unter Einhaltung von Hygieneregeln zu ermöglichen.
Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion