Bielefeld: Jugendliche verunglückten mit gestohlenem Fahrzeug

Kleine Anfrage
vom 16.04.2024

Kleine Anfrage 3692

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Bielefeld: Jugendliche verunglückten mit gestohlenem Fahrzeug

Am Freitagabend des 5. Januar 2024, kam es im Bielefelder Stadtteil Quelle zu einem Verkehrsunfall, bei dem mehrere Jugendliche mit einem gestohlenen Mini One in ein anderes Fahrzeug krachten. Gegen 21:25 Uhr war ein 22-Jähriger in seinem Mazda CX-5 auf der Queller Straße in Richtung Carl-Severing-Straße unterwegs, als plötzlich im Kreuzungsbereich der Marienfelder Straße und Kupferstraße ein von links kommender Mini One in seinen Wagen fuhr. Durch den wuchtigen Aufprall drehten sich beide Fahrzeuge und kamen auf der Marienfelder Straße zum Stehen.1 Der Fahrer des Mini versuchte seine Fahrt fortzusetzen, musste jedoch nach ein paar Metern anhalten, woraufhin alle Insassen das Fahrzeug verließen und zu Fuß flüchteten. Im Zuge der schnell eingeleiteten Fahndung konnten die Polizeibeamten an der Luzerner Straße einen 16-jährigen Jungen aus Steinhagen stellen. Des Weiteren konnten ein anderer 16-jähriger Beifahrer und der 14-jährige Fahrer des Fahrzeugs ausfindig gemacht werden. Beide sollen ebenfalls aus Steinhagen kommen. Zusätzlich stellte sich schnell heraus, dass der Mini One seit dem 28. Dezember 2023 als aus einem Parkhaus in der Elsa-Brandström-Straße gestohlen gemeldet war. Der Sachschaden soll sich auf mindestens 20.000 Euro belaufen. Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht und besonders schweren Diebstahls eingeleitet.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
  5. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-8903

 

1 https://m.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/regional/bielefeld-jugendliche-fluechten-nach-unfall-wagen-war-geklaut-86690000.bildMobile.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3692 mit Schreiben vom 13. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straf­tatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bielefeld hat mir unter dem 26.04.2024 berichtet, dass der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt Gegenstand eines gegen einen 14-jähri­gen Beschuldigten wegen des Tatvorwurfs Diebstahls im besonders schweren Fall, des vor­sätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort geführten Ermittlungsverfahrens sei.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen habe der Beschuldigte am 05.01.2024 ge­gen 21:25 Uhr mit einem zwischen dem 06. und 23.12.2023 aus dem Parkhaus an der Elsa-Brandström-Str. in Bielefeld gestohlenen Pkw Mini One die Kupferstraße in Bielefeld in Rich­tung Marienfelder Straße befahren. An der Kreuzung Queller Straße habe er das Haltgebot und die Vorfahrt eines in Richtung Carl-Severing-Straße fahrenden Pkw Mazda missachtet, woraufhin es zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen und der Pkw Mazda über die Queller Straße bis in die Marienfelder Straße geschleudert worden sei.

Nach dem Unfall habe der Beschuldigte seine Fahrt mit dem erheblich beschädigten Mini One noch ca. 100 Meter fortgesetzt, dann jedoch angehalten und gemeinsam mit zwei weiteren Fahrzeuginsassen die Flucht ergriffen. Im Rahmen der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen sei ein Zeuge angetroffen worden, der angegeben habe, sich als Beifahrer in dem Pkw Mini One befunden zu haben und der im Rahmen seiner späteren Vernehmung den Beschuldigten als Fahrzeugführer benannt habe.

Der Fahrer des ebenfalls erheblich beschädigten Pkw Mazda habe durch den Unfall starke Kopf- und Nackenschmerzen erlitten.

Zum Schutz der andauernden Ermittlung wird derzeit von der Mitteilung weiterer Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen abgesehen.

Mit Blick auf den besonderen Schutz des jugendlichen Beschuldigten, den Erziehungsgedan­ken des Jugendstrafrechts und die Wertung des § 48 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz wird von Angaben zu etwaigen Vorstrafen abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskon­trolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vorna­men und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nen­nen.)
  2. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Beschuldigte besitzt seit seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  3. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Mit Blick auf den besonderen Schutz des jugendlichen Beschuldigten, den Erziehungsgedan­ken des Jugendstrafrechts und die Wertung des § 48 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz sowie der bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens geltenden Unschuldsvermutung wird von der Mitteilung sonstiger polizeilicher Erkenntnisse zu den Beschuldigten abgesehen.

 

MMD18-9239

Beteiligte:
Markus Wagner