Kleine Anfrage 5297
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bielefeld: Schüsse vor Landgericht – Was sind die Hintergründe?
Vor dem Landgericht Bielefeld kam es am Mittwoch, den 26. Februar 2025, zu einem schweren Vorfall mit Schusswaffengebrauch, bei dem mehrere Personen verletzt wurden. Laut Medienberichten fielen die Schüsse in der Nähe des Gerichtsgebäudes, wobei drei Menschen verletzt wurden, darunter eine Person lebensgefährlich. Die Polizei nahm zwei Verdächtige fest, während nach einem dritten weiterhin gefahndet wird. Der Angriff ereignete sich mitten am Tag und sorgte für große Unruhe in der Umgebung des Gerichts. Laut Aussagen von Zeugen schrien Wachtmeister vor dem Gerichtssaal plötzlich: „Draußen schießt einer!“. Zudem wurden laut Augenzeugen Schüsse aus einem Auto abgegeben. Ein der WELT vorliegendes Video zeigt, wie ein Auto langsam an drei Männern auf dem Gehweg vorbeifährt. Plötzlich fallen fünf Schüsse, woraufhin einer der Männer zu Boden geht. Dieser wurde später bei Bewusstsein auf einer Trage abtransportiert, was darauf hindeutet, dass er nicht lebensgefährlich verletzt wurde.1
Die Tat steht nach ersten Ermittlungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Nimani-Prozess, in dem es um den Mord an dem ehemaligen Profiboxer geht. Der war im März 2024 in der Bielefelder Innenstadt durch 16 Schüsse getötet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Männern vor, ihm aufgelauert und den Mord gemeinschaftlich geplant zu haben. Der Hauptangeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, während ein weiterer Verdächtiger noch flüchtig ist. Bei den Opfern des Angriffs soll es sich laut Bild und Neuer Westfälischen um den Vater und den Bruder eines Angeklagten aus dem Nimani-Prozess handeln. Ein weiteres Opfer wurde ebenfalls verletzt. Eine der verletzten Personen soll nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa lebensgefährlich verletzt sein.2
Nach der Tat wurden zwei Personen von der Polizei festgenommen. Ihre konkrete Tatbeteiligung wird derzeit noch untersucht. Nach einer dritten Person wird weiterhin gefahndet. Zunächst bestand der Verdacht, dass sich einer der Gesuchten in einem Gebäude in Tatortnähe verschanzt hatte. Die Polizei umstellte das Haus mit schwer bewaffneten Kräften, unterstützt von einem Hubschrauber. Bei der Durchsuchung des Objekts wurde jedoch niemand angetroffen, sodass die Fahndung weiterging.
Der Prozess um den Mord an Nimani findet unter hohen Sicherheitsauflagen statt. Bereits an den vorherigen Verhandlungstagen wurde das Gerichtsgebäude durch eine Hundertschaft der Polizei gesichert. Besucher, Nebenkläger und Medienvertreter wurden vor Betreten des Gerichtssaals durchsucht. Der Boxer wurde am 9. März 2024 in der Bielefelder Innenstadt erschossen. Die Täter gaben 16 Schüsse auf ihn ab, als er zu Fuß durch die Fußgängerzone ging. Er verblutete noch am Tatort. Das Motiv für die Tat ist weiterhin unklar.
Die Ermittlungen zu dem jüngsten Schusswaffenangriff laufen auf Hochtouren. Unklar ist derzeit noch, ob es sich um eine Vergeltungsaktion im Zusammenhang mit dem Mordprozess handelt. Die Polizei sucht weiter nach dem dritten Tatverdächtigen und prüft die Hintergründe des Vorfalls.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche Hinweise liegen den Ermittlern in diesem Zusammenhang bezüglich der Organisierten bzw. Clan-Kriminalität vor?
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5297 mit Schreiben vom 9. Mai 2025 namens der Landesregierung 5329 5297 im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Es wird Bezug genommen auf den schriftlichen Bericht der Landesregierung für die Sitzung des Innenausschusses am 20.03.2025 zu dem Tagesordnungspunkt „Schüsse vor dem Bielefelder Landgericht – welche Erkenntnisse gibt es über die Hintergründe?“ (LT-Vorlage 18/3720).
Am 10.04.2025 hat der Generalstaatsanwalt in Hamm dem Ministerium der Justiz berichtet, die Leitende Oberstaatsanwältin in Bielefeld habe ihm ihrerseits ergänzend mitgeteilt, im Rahmen der polizeilichen Spurensicherung sei in einem am Tatort geparkten PKW, den eines der Tatopfer angemietet habe und mit dem die Mitglieder der Familie des Angeklagten zum Prozess angereist seien, eine Schusswaffe gefunden worden, mit der nach dem Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung am 09.03.2024 in Bielefeld auf Besar Nimani geschossen worden sei. Zum Schutz der insoweit andauernden Ermittlung wird derzeit von der Mitteilung weiterer Einzelheiten zum Sachstand abgesehen.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung,
- in einem Fall wegen Freiheitsberaubung,
- in einem Fall wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung,
- in einem Fall wegen Bedrohung,
- in einem Fall wegen schwerer Körperverletzung,
- in einem Fall wegen Verbreitung von Kinderpornografie,
- in einem Fall wegen Sachbeschädigung,
- in einem Fall wegen falscher Verdächtigung sowie
- in einem Fall wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Eine Tatverdächtige ist polizeilich bislang nicht in Erscheinung getreten.
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Beide Tatverdächtigen besitzen die deutsche und die serbische Staatsangehörigkeit.
- Welche Hinweise liegen den Ermittlern in diesem Zusammenhang bezüglich der Organisierten bzw. Clan-Kriminalität vor?
Unter dem 01.04.2024 hat die Leitende Oberstaatsanwältin in Bielefeld dem Ministerium der Justiz berichtet, Hinweise auf „organisierte Kriminalität“ oder „Clan-Kriminalität“ lägen bislang nicht vor.