Kleine Anfrage 4625
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bielefeld: Türkischer Ehemann soll Frau bedroht, geschlagen und vergewaltigt haben – Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt?
Wegen schwerwiegender Anschuldigungen muss sich ein Familienvater vor dem Landgericht Bielefeld verantworten. Dem aus der Türkei stammenden Asylbewerber wird zur Last gelegt, schwere Gewalt gegen seine Ehefrau und einen gemeinsamen Sohn ausgeübt zu haben. Dem Mann werden unter anderem gefährliche Körperverletzungen und sexueller Missbrauch, aber auch Verbal-Delikte wie Todesdrohungen zur Last gelegt. Den vermeintlichen Auslöser für die Taten sieht die Staatsanwaltschaft in dem Vorhaben der Ehefrau, nach ihrer Einreise nach Deutschland ihr Kopftuch ablegen und arbeiten gehen zu wollen.1
Die gewaltsamen Übergriffe des 30-jährigen Mannes auf seine Familie sollen in verschiedenen Städten stattgefunden haben, darunter Herford, Frankfurt, Gießen und Bonn. Zunächst soll der Mann in Frankfurt am Main untergebracht gewesen sein, nachdem er 2023 mit seiner Frau und den drei Kindern nach Deutschland eingereist war. In Frankfurt soll er seiner Frau viermal mit dem Tod und der Entführung der Kinder in die Türkei gedroht haben, als sie den Wunsch äußerte, arbeiten gehen zu wollen. Zudem soll der Tatverdächtige seine Frau mehrfach geschlagen und getreten haben. In einem Wohnheim in Gießen habe er die Familie in ihrem Zimmer eingesperrt. Des Weiteren soll er den Kiefer seiner Frau in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Bonn derart fest gedrückt haben, dass sie eine Woche lang Zahn- und Wangenschmerzen hatte. Diese Aktionen zielten darauf ab, seine Frau davon abzuhalten, das Kopftuch abzulegen. Darüber hinaus soll auch der Sohn von Übergriffen betroffen gewesen sein. In der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Herford soll der Mann schließlich gedroht haben, die Familienmitglieder zu töten, falls der Sohn seine Mutter nicht überreden könne, den Vater zurück in die Türkei zu begleiten. Zusätzlich soll er seine Frau etwa eine Minute lang gewürgt haben. Letztendlich soll der Angeklagte versucht haben, die Kinder gegen den Willen seiner Ehefrau mit in die Türkei zu nehmen.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Welche Konsequenzen hinsichtlich des Asylverfahrens des Tatverdächtigen ergaben sich nach den gewaltsamen Übergriffen in Herford?
- Welche Konsequenzen hinsichtlich des Asylverfahrens des Tatverdächtigen ergaben sich nach den gewaltsamen Übergriffen in Bonn?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4625 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bielefeld hat mir unter dem 21.10.2024 im Wesentlichen berichtet, die mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalte seien Gegenstand eines beim Landgericht Bielefeld anhängigen Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld habe am 08.04.2024 Anklage wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung, versuchter Entziehung Minderjähriger und Nötigung erhoben. Dem nicht vorbestraften türkischen Angeklagten werde im Wesentlichen vorgeworfen, in der Zeit vom 26.10.2023 bis zum 08.01.2024 in Frankfurt am Main, Gießen, Bonn und Herford seine Ehefrau und zwei seiner drei Kinder körperlich misshandelt und seine Ehefrau vergewaltigt zu haben. Zudem soll er die Geschädigten mindestens zweimal eingesperrt und mehrfach Drohungen mit dem Ziel ausgesprochen haben, die Familie zu einer Rückkehr in die Türkei zu veranlassen. Der Angeklagte habe sich vom 08.01.2024 bis zu der Aufhebung des Haftbefehls durch das Landgericht Bielefeld am 27.08.2024 in Untersuchungshaft befunden. Grund für die Aufhebung des Haftbefehls sei gewesen, dass nach vorläufiger Bewertung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich zehn der dem Angeklagten zur Last gelegten Taten, darunter auch der Vorwurf der Vergewaltigung, kein dringender Tatverdacht mehr bestehe.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen sind bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Angeklagte ist in der Vergangenheit wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern, wegen Bedrohung, Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Misshandlung von Schutzbefohlenen polizeilich in Erscheinung getreten.
- Welche Konsequenzen hinsichtlich des Asylverfahrens des Tatverdächtigen ergaben sich nach den gewaltsamen Übergriffen in Herford?
Die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Ausländerbehörden haben die Möglichkeit, dem BAMF straffällige Asylbewerber zur priorisierten Bearbeitung zu melden. Hiervon hat die zuständige Ausländerbehörde Gebrauch gemacht.
- Welche Konsequenzen hinsichtlich des Asylverfahrens des Tatverdächtigen ergaben sich nach den gewaltsamen Übergriffen in Bonn?
Auf die Beantwortung der Frage 3 wird hingewiesen.