Bildungsabstinenz: Taugen die Kreativprogramme der Landesregierung zur Beseitigung der massiven schulischen Defizite infolge der Schulschließung?

Kleine Anfrage
vom 16.08.2021

Kleine Anfrage 5918des Abgeordneten Helmut Seifen vom 16.08.2021

 

Bildungsabstinenz: Taugen die Kreativprogramme der Landesregierung zur Beseitigung der massiven schulischen Defizite infolge der Schulschließung?

Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit der „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ ein Programm gestartet, welches die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schüler abzufedern versucht. Nach dem Start des Sommerferienprogramms 2020 und der Fortsetzung der besonderen Unterstützung für Schülerinnen und Schüler auch im darauffolgenden Herbst wurde das Unterstützungspaket unter dem Namen „Extra-Zeit zum Lernen“ bis zum Sommer 2022 weiter ausgeweitet: Für den Zeitraum vom März 2021 bis zum Sommer 2022 hat die Landesregierung insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Das ausgeweitete Programm soll Hilfen zum Aufarbeiten von solchen Lernrückständen bereitstellen, die auf Grund der langen Schulschließungen und wegen des ineffizienten Distanzunterrichts entstanden sind.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. An welchen Schulen wurde das Programm bereits vor den Sommerferien angewandt? (Gebeten wird um Angabe der Stadt, der Schule, der Schulform und der Anzahl der teilnehmenden Schüler)
  2. Welche speziellen Fördermaßnahmen wurden an den unter Frage 1) angegebenen Schulen durchgeführt?
  3. Von wem wurden die Fördermaßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Coronamaßnahmen durchgeführt?
  4. Zu welchen Zeiten wurde das Programm an den unter Frage 1) angegebenen Schulen durchgeführt?
  5. Wie viele Bildungsangebote sind auf Grundlage dieses Programms in den Sommerferien vorgesehen? (Gebeten wird um Angabe der Stadt, der Schule, der Schulform und der Anzahl der teilnehmenden Schüler)

Helmut Seifen

 

Anfrage als PDF


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5918 mit Schreiben vom 7. September 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. An welchen Schulen wurde das Programm bereits vor den Sommerferien ange­wandt? (Gebeten wird um Angabe der Stadt, der Schule, der Schulform und der Anzahl der teilnehmenden Schüler)

Bei den mit dem Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ geförderten Angeboten handelt es sich um außerschulische Angebote, die räumlich an Schulen stattfinden können (z.B. wenn der Schulträger die entsprechenden Räume für ein von ihm beantragtes Angebot nutzt), aber nicht an Schulen stattfinden müssen (z. B. kann ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe oder eine Hochschule eigene Räume nutzen).

Ebenso können die Angebote bzgl. der Teilnehmenden schul- und schulformübergreifend aus­gestaltet werden. Daher kann die Frage 1 nur hinsichtlich aller zwischen 9. März 2021 und 31. Juli 2021 bewilligten Angebote beantwortet werden (siehe Tabelle 1), wobei im Lichte des soeben Dargelegten keine Informationen zu Schulen als Durchführungsorte und zur Schul-formzugehörigkeit der Teilnehmenden gegeben werden können.

Die tatsächliche Zahl der an den geförderten Angeboten teilnehmenden Schülerinnen und Schüler kann in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

Für die seit 9. März 2021 geltenden Förderrichtlinien für Gruppenangebote im Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ gilt:

  • Die Gruppengröße in der Förderrichtlinie für Schülerinnen und Schüler von allgemein-bildenden Schulen kann 8 bis 15 Teilnehmende umfassen.
  • Die Gruppengröße in der Förderrichtlinie für Schülerinnen und Schüler von berufsbil­denden Schulen kann 6 bis 12 Teilnehmende umfassen.
  1. Welche speziellen Fördermaßnahmen wurden an den unter Frage 1) angegebenen Schulen durchgeführt?

Die erwünschte inhaltliche Ausrichtung förderfähiger Angebote ergibt sich für die Gruppenan­gebote jeweils aus Punkt 4.1 e. der veröffentlichen Förderrichtlinien.

Ziel der Individualangebote ist es, den Schülerinnen und Schülern verschiedene Förder- und Erziehungsangebote (z. B. Angebote zum sozialen, motorischen und sprachlichen Lernen so­wie Betreuungs- und Freizeitangebote) zu unterbreiten. Durch die Angebote soll den Schüle­rinnen und Schülern zudem ermöglicht werden, vorhandene Kompetenzen weiter zu vertiefen sowie Kompetenzen zur (basalen) selbstständigen Lebensführung aufzugreifen und zu fördern (z.B. Reagieren auf Ansprache, Sozialkontaktangebote und Umwelterfahrungen). Die genaue Ausgestaltung bzw. Zielsetzung der Angebote kann im Einzelfall in Orientierung an Aspekten des individuellen Förderplans der Schülerin oder des Schülers stattfinden.

Eine darüber hinaus gehende Erhebung der Inhalte der geförderten Maßnahmen findet nicht statt. Entsprechende Daten können in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

  1. Von wem wurden die Fördermaßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Coronamaßnahmen durchgeführt?

Die Maßnahmenträger der zwischen 9. März 2021 und 31. Juli 2021 durchgeführten Angebote ergeben sich aus Tabelle 1.

  1. Zu welchen Zeiten wurde das Programm an den unter Frage 1) angegebenen Schu­len durchgeführt?

Hierzu liegen keine Informationen vor, entsprechende Daten können in der für die Beantwor­tung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

  1. Wie viele Bildungsangebote sind auf Grundlage dieses Programms in den Som­merferien vorgesehen? (Gebeten wird um Angabe der Stadt, der Schule, der Schulform und der Anzahl der teilnehmenden Schüler)

Die Angebote, die für die Sommerferien bewilligt wurden, sind in der beigefügten Tabelle 1 markiert.

Für die bewilligten Angebote im Regierungsbezirk Köln kann nicht durchgehend und mit an­gemessenem Aufwand ermittelt werden, ob bei Maßnahmen, die für einen die Sommerferien umfassenden aber auch darüber hinaus gehenden Zeitraum bewilligt wurden, tatsächlich auch Maßnahmentage in den Sommerferien liegen.

 

Antwort samt Anlage als PDF

Beteiligte:
Helmut Seifen