Kleine Anfrage 1219
des Abgeordneten Markus Wagner vom 30.01.2023
Bitcoin und das vermeintlich lukrative Finanzgeschäft – Hat auch Nordrhein-Westfalen darin investiert?
Medial sorgte es für großes Aufsehen, als Tesla bei Bitcoin mit 1,5 Milliarden Dollar einstieg und somit in Kryptowährung investierte. Schon zum damaligen Zeitpunkt sind Finanzexperten davon ausgegangen, dass andere Unternehmen folgen werden. Darüber hinaus vermutete man aber auch, dass Staaten und selbst Notenbanken diesen Schritt gehen werde, da die Inflation im Zuge der Geldflut weiter zunehmen würde.1
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion deckt beispielsweise auf, dass ausgewählte Bundesbehörden aktuell Kryptowerte in Höhe von 31,41954211 Bitcoins besitzen, was einem Wert von rund 604.000 Euro entspricht. Darüber hinaus verfügt der Bund auch über im Zuge von Strafverfahren beschlagnahmte Kryptowerte, die gelegentlich versteigert werden.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Inwiefern sind aktuell Kryptovermögenswerte im Besitz des Landes? (Bitte nach Wert bzw. Coin, Anzahl und bisheriger Haltedauer aufschlüsseln.)
- Wie viele Kryptovermögenswerte befanden sich seit der Bitcoin-Einführung 2009 im Besitz der Landesregierung? (Bitte nach Jahresscheiben, Wert bzw. Coin, Anzahl und Haltedauer aufschlüsseln.)
- Was geschieht nach Kenntnis der Landesregierung mit von Staatsanwaltschaften oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Zuge von Strafverfahren beschlagnahmten Kryptovermögenswerten, insofern diese der Staatskasse zukommen? (Bitte erläutern.)
- Inwieweit hat die Landesregierung in der Vergangenheit selbst Kryptovermögenswerte erworben? (Bitte nach Wert bzw. Coin, Anzahl, Handelsbörse bzw. Kreditinstitut und Haltedauer aufschlüsseln.)
- Inwiefern gibt es Handelsbörsen oder Kreditinstitute, mit denen die Landesregierung bei Angelegenheiten im Umgang mit Kryptowährungen Geschäftsbeziehungen unterhält bzw. in der Vergangenheit unterhalten hat? (Bitte aufschlüsseln nach Handelsbörse bzw. Kreditinstitut.)
Markus Wagner
1 Vgl. htt p s : / /www. F o c u s .de/finanzen/boerse/krypto waehr u n g e n/interview-mit-marc-f r i e d r i c h -experte-auch-n o t e n banken-und-staaten-werden-bit coin-kaufen_id_1 2 9 736 68.h t m l.
2 Ebenda.
Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1219 mit Schreiben vom 28. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Inwiefern sind aktuelle Kryptovermögenswerte im Besitz des Landes? (Bitte nach Wert bzw. Coin, Anzahl und bisheriger Haltedauer aufschlüsseln.)
Zur Beantwortung der Frage wird auf die in der Anlage „Aufstellung der Kryptovermögens-werte“ beigefügte tabellarische Aufstellung verwiesen. Der Minister des Innern und der Minister der Justiz haben hierzu folgende ergänzende Hinweise gegeben:
Die Polizei kann Vermögenswerte in Ermittlungsverfahren zur Ermöglichung einer späteren gerichtlichen Einziehung vorläufig sichern. In diesem Zusammenhang sichert die Polizei Nordrhein-Westfalen seit 2017 in Ermittlungsverfahren Vermögenswerte auch in Form von Krypto-werten. Eine automatisierte Auswertung der aktuell im Rahmen vorläufiger Sicherungen bei der Polizei Nordrhein-Westfalen vorhandenen Werte ist nicht möglich. Eine händische Auswertung ist in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht zu gewährleisten.
Außerhalb des Bereichs der Polizei besteht keine Kenntnis über den Besitz von aktuellen Kryp-tovermögenswerten im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern.
Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ist die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) Zentralstelle für die Verwertung von virtuellen Währungen im Sinne von § 77a Absatz 2 Strafvollstre-ckungsordnung (StVollstrO). Sie übernimmt auf Ersuchen einer Staatsanwaltschaft des Landes auch die Verwertung im Rahmen der Notveräußerung im Ermittlungsverfahren.
- Wie viele Kryptovermögenswerte befanden sich seit der Bitcoin-Einführung 2009 im Besitz der Landesregierung? (Bitte nach Jahresscheiben, Wert bzw. Coin, Anzahl und Haltedauer aufschlüsseln.)
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die beigefügte Anlage „Aufstellung der Kryptovermö-genswerte“ verwiesen.
- Was geschieht nach Kenntnis der Landesregierung mit von Staatsanwaltschaften oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Zuge von Strafverfahren beschlagnahmten Kryptovermögenswerten, insofern diese der Staatskasse zukommen? (Bitte erläutern.)
Den Angaben der Bundesregierung zufolge wurden durch den Generalbundesanwalt bislang keine Kryptowerte gesichert (zu vgl. BT-Drs. 20/5144, Seite 4). Soweit der Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz berührt ist, wird zunächst auf die Antwort auf die Frage 1 Bezug genommen. Nach dem dort genannten Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln hat die ZAC NRW im Oktober 2021 insgesamt 16,5 durch rechtskräftiges Urteil eingezogene Bit-coins über die Plattform „justiz-auktion.de“ versteigert. Ob künftig alternative Formen der Veräußerung vorzugswürdig sein könnten, unterliege derzeit der Prüfung.
- Inwieweit hat die Landesregierung in der Vergangenheit selbst Kryptovermögens-werte erworben? (Bitte nach Wert bzw. Coin, Anzahl, Handelsbörse bzw. Kreditinstitut und Haltedauer aufschlüsseln.)
Die Landesregierung hat keine Kryptovermögenswerte erworben.
- Inwiefern gibt es Handelsbörsen oder Kreditinstitute, mit denen die Landesregierung bei Angelegenheiten im Umgang mit Kryptowährungen Geschäftsbeziehungen unterhält bzw. in der Vergangenheit unterhalten hat? (Bitte aufschlüsseln nach Handelsbörse bzw. Kreditinstitut.)
Die Landesregierung unterhält in Zusammenhang mit dem Erwerb von Kryptovermögenswer-ten keine Geschäftsbeziehungen zu Handelsbörsen oder Kreditinstituten.