BKA-Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ – Einzelauswertung für Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2021

Kleine Anfrage
vom 30.06.2021

Kleine Anfrage 5641der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Markus Wagner vom 30.06.2021

 

BKA-Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ – Einzelauswertung für Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2021

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 2653 fragten wir nach der Einzelauswertung des BKA-Lagebilds „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ für Nordrhein-Westfalen, für das Berichtsjahr 2018.1

Dabei wurde speziell die Gegenüberstellung von Täter- und Opfergruppen beleuchtet. Gemäß Definition der Landesregierung und des BKA umfasst die Gruppe der Zuwanderer alle Personen, die einen der Aufenthaltsanlässe „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ besitzen.

Danach gab es im Jahre 2018 bei Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen Zuwanderers begangen wurden, 10.393 deutsche Opfer.

Auf der anderen Seite gab es bei Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines deutschen Tatverdächtigen begangen wurden, 704 Opfer mit der Opferspezifik „Asylbewerber/Flüchtling“.

Vor allem bei den Gewaltdelikten war – insbesondere unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Bevölkerungsanteils – das Ungleichgewicht 2018 eklatant:

Opfer Deutsch2 Opfer Asylbewerber3
Mord 6 1
Totschlag 11 0
Tötung auf Verlangen 0 0
Sexualdelikte 968 30

 

Die Auswertung der Zahlen für das Berichtsjahr 2019 führte zu ähnlichen Ergebnissen:4

Opfer Deutsch2 Opfer Asylbewerber3
Mord 16 4
Totschlag 11 8
Tötung auf Verlangen 0 0
Sexualdelikte 836 72

 

Für das Berichtsjahr 2020 ergaben sich folgende Zahlen:5

Opfer Deutsch2 Opfer Asylbewerber3
Mord 6 3
Totschlag 6 4
Tötung auf Verlangen 0 0
Sexualdelikte 718 60

 

Ziel der Anfrage ist es, die entsprechende Entwicklung für das erste Halbjahr 2021 zu beleuchten.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Deutsche bzw. Zuwanderer (gemäß obiger Definition) lebten mit Stand vom 30. Juni 2021 in Nordrhein-Westfalen?
  2. Welche Zahlen ergeben sich bei einer Einzelauswertung der aufgeführten Opferzahlen aus dem „Lagebild im Kontext mit Zuwanderung“ des BKA für Nordrhein-Westfalen für das erste Halbjahr des Jahres 2021? (Bitte auflisten nach Opfer gesamt, Opfer im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den beiden Konstellationen „Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch“ und „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling“; bitte Übersicht analog zu den Anlagen 1 und 3 der Antwort auf die Kleine Anfrage 33204 erstellen)
  3. Wie viele Straftaten durch „Zuwanderer“ hat es zum Nachteil eines Opfers, das nicht in die Gruppe der Zuwanderer fällt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in Nordrhein-Westfalen gegeben? (Bitte Übersicht analog zur Anlage 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage 33204 erstellen)

Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/6952

2 Anzahl deutscher Opfer von Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen Zuwanderers begangen wurden. (Straftaten inkl. Versuche)

3 Anzahl Opfer mit der Opferspezifik „Asylbewerber/Flüchtling“ von Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines deutschen Tatverdächtigen begangen wurden. (Straftaten inkl. Versuche)

4 Vgl. Lt.-Drucksache 17/8694

5 Vgl. Lt.-Drucksache 17/12636


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5641 mit Schreiben vom 29. Juli 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.

  1. Wie viele Deutsche bzw. Zuwanderer (gemäß obiger Definition) lebten mit Stand vom 30. Juni 2021 in Nordrhein-Westfalen?

Mit Stichtag 31.12.2020 lebten gemäß Auskunft von IT.NRW 15.443.854 Deutsche in Nord­rhein-Westfalen. Aktuellere Zahlen liegen mir nicht vor. Mit Stichtag 30.06.2021 lebten gemäß Auskunft aus dem Ausländerzentralregister 440.223 Personen als Zuwanderer in Nordrhein-Westfalen. Die genannte Gesamtzahl setzt sich aus den Titeln der §§ 23, 25 Aufenthaltsgesetz sowie Duldungen nach § 60a Aufenthaltsgesetz und anhängigen Asylverfahren zum Stichtag 30.06.2021 zusammen.

  1. Welche Zahlen ergeben sich bei einer Einzelauswertung der aufgeführten Opfer­zahlen aus dem „Lagebild im Kontext mit Zuwanderung“ des BKA für Nordrhein-Westfalen für das erste Halbjahr des Jahres 2021? (Bitte auflisten nach Opfer ge­samt, Opfer im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den beiden Konstellationen „Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch“ und „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewer-ber/Flüchtling“; bitte Übersicht analog zu den Anlagen 1 und 3 der Antwort auf die Kleine Anfrage 3320 erstellen)

 

  1. Wie viele Straftaten durch „Zuwanderer“ hat es zum Nachteil eines Opfers, das nicht in die Gruppe der Zuwanderer fällt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in Nordrhein-Westfalen gegeben? (Bitte Übersicht analog zur Anlage 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage 3320 erstellen)

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Regeln erstellt.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik unterscheidet zwischen Geschädigten und Opfern. Opfer im Sinne der Polizeiliche Kriminalstatistik sind Personen, gegen die sich eine mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit, etc.).

Ab dem 01.01.2016 wurde der Aufenthaltsanlass „Asylbewerber/Flüchtling“ als Übergangs­wert im Rahmen des Merkmals „Opferspezifik“ erfasst. Eine „Opferspezifik“ wird im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik grundsätzlich erfasst, wenn die Tatmotivation in den perso-nen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen (z.B. „Alkoholeinfluss, „Obdachlosigkeit“) des Opfers begründet ist. Seit dem 01.01.2019 werden nichtdeutsche Opfer mit ihrem Aufent­haltsanlass und nicht mehr im Rahmen des Merkmals „Opferspezifik“ in der Polizeilichen Kri­minalstatistik erfasst. Dadurch ist eine genauere Auswertung im Hinblick auf Zuwanderer mög­lich. Ein Vergleich der Auswertungen nach dem 01.01.2019 mit den Vorjahren ist daher nicht möglich.

Die Zahlen der Opfer für das erste Halbjahr des Jahres 2021 sind in Anlage 1 nach Straftaten insgesamt, Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und Sexualdelikte für die Konstellationen „Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch“ und „Deutscher tatverdächtig – Opfer Zuwanderer“ ausgewiesen.

In den Anlage 2 und 3 werden die für das erste Halbjahr des Jahres 2021 gemeldeten Fälle mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und mindestens einem Opfer, das nicht zur Gruppe der Zuwanderer gehört, dargestellt. In Anlage 2 werden alle Fälle abgebildet. In Anlage 3 werden die Fälle ausgewiesen, in denen mindestens ein Opfer die deutsche Staatsangehö­rigkeit besitzt.

 

Antwort samt Anlage als PDF