Kleine Anfrage 6368des Abgeordneten Markus Wagner vom 28.01.2022
BKA-Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ – Einzelauswertung für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021
Im Rahmen mehrerer Kleiner Anfragen erfragten wir eine Einzelauswertung des BKA-Lagebilds „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ für Nordrhein-Westfalen.
Dabei wurde speziell die Gegenüberstellung von Täter- und Opfergruppen beleuchtet. Gemäß Definition der Landesregierung und des BKA umfasst die Gruppe der Zuwanderer alle Personen, die einen der Aufenthaltsanlässe „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ besitzen.
Zuletzt ergaben sich für das Berichtsjahr 2020 folgende Zahlen:1
Opfer Deutsch2 | Opfer Asylbewerber3 | |
Mord | 6 | 3 |
Totschlag | 6 | 4 |
Tötung auf Verlangen | 0 | 0 |
Sexualdelikte | 718 | 60 |
Ziel der Anfrage ist es, die Entwicklung für das Jahr 2021 zu beleuchten.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Deutsche bzw. Zuwanderer (gemäß obiger Definition) lebten mit Stand vom 31.12.2021 in Nordrhein-Westfalen?
- Welche Zahlen ergeben sich bei einer Einzelauswertung der aufgeführten Opferzahlen aus dem „Lagebild im Kontext mit Zuwanderung“ des BKA für Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021? (Bitte auflisten nach Opfer gesamt, Opfer im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den beiden Konstellationen „Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch“ und „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling“; bitte Übersicht analog zu den Anlagen 1 und 3 der Antwort auf die Kleine Anfrage 3320 erstellen)
- Wie viele Straftaten durch „Zuwanderer“ hat es zum Nachteil eines Opfers, das nicht in die Gruppe der Zuwanderer fällt, im Jahre 2021 in Nordrhein-Westfalen gegeben? (Bitte Übersicht analog zur Anlage 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage 3320 erstellen)
- Unter Berücksichtigung des prozentual wesentlich geringeren Anteils von „Zuwanderern“ (gemäß Definition des BKA) gegenüber Deutschen an der Gesamtbevölkerung waren bei allen diesbezüglichen Kleinen Anfragen in der Vergangenheit die verhältnismäßig geringeren Opferzahlen bei der Betrachtung in der Konstellation „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling“ auffällig.
Wie viele deutsche Opfer je 100.000 deutsche Einwohner in NRW gab es in den Jahren von 2018 bis 2021 in der Konstellation „deutscher Opfer aus Straftaten, unter Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen Zuwanderers“2? (Bitte nach „Straftaten insgesamt“, „Mord“, „Totschlag“, „Tötung auf Verlangen“ und „Sexualdelikten“ differenziert für die Jahre von 2018 bis 2021 berechnen)
- Wie viele Opfer unter den Asylbewerbern/Flüchtlingen je 100.000 Asylbewerber/Flüchtlinge in NRW gab es in den Jahren von 2018 bis 2021 in der Konstellation „Opfer Asylbewerber/Flüchtling aus Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines deutschen Tatverdächtigen begangen wurden“3? (Bitte nach „Straftaten insgesamt“, „Mord“, „Totschlag“, „Tötung auf Verlangen“ und „Sexualdelikten“ differenziert für die Jahre 2018 bis 2021 berechnen)
Markus Wagner
1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/12636
2 Vgl. Lt.-Drucksache 17/6952; Tabelle zur Antwort auf Frage 1
3 Ebenda
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6368 mit Schreiben vom 24. Februar 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Regeln erstellt. Opfer i. S. der PKS sind Personen, gegen die sich eine mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit, etc.). Ab dem 01.01.2019 werden nichtdeutsche Opfer mit ihrem Aufenthaltsanlass in der PKS erfasst. Dadurch ist ab diesem Zeitpunkt eine zielgerichtete Auswertung im Hinblick auf Zuwanderer möglich.
Seit dem 01.01.2016 wurde bereits der Aufenthaltsanlass „Asylbewerber/Flüchtling“ als Übergangswert im Rahmen des Merkmals „Opferspezifik“ erfasst. Eine „Opferspezifik“ wird genutzt, wenn die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen (z.B. „Alkoholeinfluss“, „Obdachlosigkeit“) des Opfers begründet ist.
Ein Vergleich der in der PKS erfassten Daten zu Opfern mit ihrem Aufenthaltsanlass und den Daten der Opferspezifik ist nicht möglich. Während ersteres ausschließlich den Aufenthaltsanlass nichtdeutscher Opfer von Straftaten abbildet, erfasst die Opferspezifik einen möglichen Einflussfaktor, der dazu führte, dass eine Person Opfer einer Straftat wurde.
- Wie viele Deutsche bzw. Zuwanderer (gemäß obiger Definition) lebten mit Stand vom 31.12.2021 in Nordrhein-Westfalen?
Mit Stichtag 31.12.2021 lebten gemäß Auskunft aus dem Ausländerzentralregister 448.997 Personen als Zuwanderer in Nordrhein-Westfalen. Die genannte Gesamtzahl setzt sich aus den Titeln der §§ 23, 25 Aufenthaltsgesetz sowie Duldungen nach § 60a Aufenthaltsgesetz und anhängigen Asylverfahren zum Stichtag zusammen.
Mit Stichtag 31.12.2020 lebten gemäß Auskunft von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 15.443.854 Deutsche in Nordrhein-Westfalen. Aktuellere Zahlen liegen insoweit nicht vor.
- Welche Zahlen ergeben sich bei einer Einzelauswertung der aufgeführten Opferzahlen aus dem „Lagebild im Kontext mit Zuwanderung“ des BKA für Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021? (Bitte auflisten nach Opfer gesamt, Opfer im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den beiden Konstellationen „Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch“ und „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling“; bitte Übersicht analog zu den Anlagen 1 und 3 der Antwort auf die Kleine Anfrage 3320 erstellen)
Die Anzahl der Opfer für das Jahr 2021 zu Straftaten insgesamt, wie auch den speziellen Delikten von Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und Sexualdelikte für die Konstellationen „Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch“ und „Deutscher tatverdächtig – Opfer Zuwanderer“ sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Anzahl der Opfer 2021_____
Delikt Deutsch * Asylbewerber **
Straftaten insgesamt 10 604 3 217
darunter:
Mord 16 4
Totschlag 11 8
Tötung auf Verlangen 0 0
Sexualdelikte 836 72
* Anzahl deutscher Opfer aus Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen Zuwanderers begangen wurden.
** Anzahl Opfer mit Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Duldung“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“ oder „Unerlaubter Aufenthalt“ aus Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines deutschen Tatverdächtigen begangen wurden.
- Wie viele Straftaten durch „Zuwanderer“ hat es zum Nachteil eines Opfers, das nicht in die Gruppe der Zuwanderer fällt, im Jahre 2021 in Nordrhein-Westfalen gegeben? (Bitte Übersicht analog zur Anlage 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage 3320 erstellen)
In der Anlage weise ich die für 2021 gemeldeten Fälle aus, zu denen mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer und mindestens ein Opfer, das nicht in die Gruppe der Zuwanderer fällt, erfasst wurden. Die Übersicht wurde analog zur Anlage 2 der Kleinen Anfrage 3320 erstellt.
- Unter Berücksichtigung des prozentual wesentlich geringeren Anteils von „Zuwanderern“ (gemäß Definition des BKA) gegenüber Deutschen an der Gesamtbevölkerung waren bei allen diesbezüglichen Kleinen Anfragen in der Vergangenheit die verhältnismäßig geringeren Opferzahlen bei der Betrachtung in der Konstellation „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling“ auffällig.
Wie viele deutsche Opfer je 100.000 deutsche Einwohner in NRW gab es in den Jahren von 2018 bis 2021 in der Konstellation „deutscher Opfer aus Straftaten, unter Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen Zuwanderers“? (Bitte nach „Straftaten insgesamt“, „Mord“, „Totschlag“, „Tötung auf Verlangen“ und „Sexualdelikten“ differenziert für die Jahre von 2018 bis 2021 berechnen)
Die Anzahl deutscher Opfer je 100.000 deutscher Einwohner in Nordrhein-Westfalen der Berichtsjahre 2018 bis 2021 aus Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen Zuwanderers begangen wurden, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Straftaten insgesamt | 66,56 | 68,18 | 61,76 | 69,16 |
darunter: | ||||
Mord | 0,04 | 0,10 | 0,04 | 0,05 |
Totschlag | 0,07 | 0,07 | 0,04 | 0,05 |
Tötung auf Verlangen | — | — | — | — |
Sexualdelikte | 6,20 | 5,37 | 4,63 | 5,47 |
* Anzahl deutscher Opfer je 100.000 deutscher Einwohner in Nordrhein-Westfalen aus Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen Zuwanderers begangen wurden. ** Den Stichtag der zugrundeliegenden Bevölkerungsdaten für deutsche Einwohner in Nordrhein-Westfalen stellt der 31.12. des jeweiligen Vorjahres dar (Beispiel 2021: 31.12.2020).
- Wie viele Opfer unter den Asylbewerbern/Flüchtlingen je 100.000 Asylbewer-ber/Flüchtlinge in NRW gab es in den Jahren von 2018 bis 2021 in der Konstellation „Opfer Asylbewerber/Flüchtling aus Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines deutschen Tatverdächtigen begangen wurden“? (Bitte nach „Straftaten insgesamt“, „Mord“, „Totschlag“, „Tötung auf Verlangen“ und „Sexualdelikten“ differenziert für die Jahre 2018 bis 2021 berechnen)
Die Anzahl der Opfer in der Gruppe der Zuwanderer je 100.000 in Nordrhein-Westfalen lebender Zuwanderer der Berichtsjahre 2019 bis 2021 aus Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines deutschen Tatverdächtigen begangen wurden, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Straftaten insgesamt 720,05 661,81 792,05
darunter:
Mord 0,90 0,66 0,22
Totschlag 1,79 0,88 0,67
Tötung auf Verlangen — — —
Sexualdelikte 16,12 13,25 17,33
* Anzahl Opfer in der Gruppe der Zuwanderer (Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Duldung“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“ oder „Unerlaubter Aufenthalt“) je 100.000 Zuwanderern in NRW aus Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines deutschen Tatverdächtigen begangen wurden.
** Die zugrundeliegenden Bevölkerungszahlen für die Gruppe der Zuwanderer in Nordrhein-Westfalen beziehen sich jeweils auf den Stichtag 30.06. des betreffenden Jahres (Beispiel für 2021: 30.06.2021).
Wie in den Vorbemerkungen bereits erläutert, wird der Aufenthaltsanlass nichtdeutscher Opfer erst seit dem 01.01.2019 erfasst, sodass für das Jahr 2018 keine Auswertung erfolgen kann.