BKA warnt vor linksextremistischen Anschlägen!

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 456
des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.09.2022

 

BKA warnt vor linksextremistischen Anschlägen!

„Die zu erwartende Verschärfung der wirtschaftlichen Lage in den kommenden Monaten, hervorgerufen durch die zu befürchtende Energieknappheit und deren wirtschaftlichen Auswirkungen, ermöglicht Akteuren/Gruppierungen aus den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK)“, die brisante Lage „gemäß den eigenen Bestrebungen“ auszunutzen.

So lautet die Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) in einem Geheimpapier, welches die Bild-Zeitung am 13. September 2022 in Auszügen veröffentlichte. Gewarnt wird im Konkreten vor Angriffen links-grüner Aktivisten gegen Atomanlagen, Gaspipelines und auf den gesamten Schwerlastverkehr. Es sei zu befürchten, dass die linke Szene insbesondere Besetzungs- und Blockadeaktionen sowie Sachbeschädigungen oder Brandstiftungen gegen den Energiesektor planen könnte. Das Bundeskriminalamt listet in diesem Zusammenhang eine Reihe von potenziellen Zielen in ihrem Bericht auf. Klimaaktivisten wie „Fridays for Future“, die bisher hauptsächlich durch Straßenblockaden auffielen, könnten sich radikalisieren und zu gefährlicheren Angriffen übergehen. Gerade große Energiekonzerne, die als sogenannte „Krisenprofiteure“ bezeichnet werden, rücken stark in den Fokus der linken Szene.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwieweit steht die Landesregierung (beratend) im Austausch mit (Energie-)Konzernen, die zum Beispiel zu den sogenannten „Krisenprofiteuren“ zählen, um Risikoanalysen durchzuführen, welche Gefahren von Klimaprotesten drohen und wie man sie abwehren kann?
  2. Über welche ausgearbeiteten oder in der Bearbeitung befindlichen Notfallpläne verfügt die Landesregierung, sollten Klimaaktivisten erfolgreich einen oder gar mehrere Energiekonzerne angreifen, es somit zu einer Einstellung der Stromerzeugung kommt und damit die ohnehin schon prekäre Energiesituation zusätzlich erheblich belastet würde?
  3. Für wie gefährlich erachtet die nordrhein-westfälische Landesregierung die Möglichkeit, dass sich Klimaaktivisten radikalisieren und Straftaten wie Sabotage oder Sachbeschädigungen gegen Energieversorger und -erzeuger begehen?
  4. Sieht die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits Tendenzen beziehungsweise hat sie Hinweise darauf, dass Vorbereitungen zu Sachbeschädigungen, Brandstiftungen oder Sabotageaktionen durch Mitglieder der Klimabewegung stattfinden?
  5. Inwieweit hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz seine Beobachtungen hinsichtlich möglicher Demonstrationsbewegungen gegen links-grüne Aktivisten respektive Klimaaktivisten aufgenommen?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https://www.bild.de/bild-plus/politik/2022/politik/bild-exklusiv-neues-geheimpapier-bka-warnt-vor-linksextremen-anschlaegen-81308754.bild.htm l.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 456 mit Schreiben vom 20. Oktober 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Kli­maschutz und Energie beantwortet.

  1. Inwieweit steht die Landesregierung (beratend) im Austausch mit (Energie-)Kon­zernen, die zum Beispiel zu den sogenannten „Krisenprofiteuren“ zählen, um Ri­sikoanalysen durchzuführen, welche Gefahren von Klimaprotesten drohen und wie man sie abwehren kann?

Die Landesregierung steht in regelmäßigem Kontakt mit Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreibern und Verbänden, um die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Energiever­sorgungssystems hinsichtlich einer Vielzahl unterschiedlicher Ereignisse und Notsituationen zu gewährleisten. Gemeinsame Arbeitsgruppen auf Landes- und Bundesebene sind seit vielen Jahren etablierte Formate hinsichtlich dieser Aktivitäten. Der deutsche Risikovorsorgeplan des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für den Elektrizitätssektor be­schreibt mögliche Ereignisse und macht Vorgaben zur Prävention und Bewältigung dieser.

Die Kriminalkommissariate Kriminalprävention in den Kreispolizeibehörden in Nordrhein-West­falen stehen als Ansprechpartner in diesen Angelegenheiten zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft, Verbände, öffentliche Verwaltung und andere Aufgabenträger wer­den zu sicherheitsrelevanten Themen kriminalpräventiv beraten.

  1. Über welche ausgearbeiteten oder in der Bearbeitung befindlichen Notfallpläne verfügt die Landesregierung, sollten Klimaaktivisten erfolgreich einen oder gar mehrere Energiekonzerne angreifen, es somit zu einer Einstellung der Stromer­zeugung kommt und damit die ohnehin schon prekäre Energiesituation zusätzlich erheblich belastet würde?

Grundsätzlich sind die Netzbetreiber gemäß ihrer Systemverantwortung nach §§ 13 und 14 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, die Versorgung der angeschlossenen Verbraucher im Falle einer Unterbrechung schnellstmöglich wiederherzustellen. Zur Vermeidung derartiger Si­tuationen gibt es eine Vielzahl an Instrumenten und Vorgehensweisen, welche u. a. im Sys-temschutzplan der Übertragungsnetzbetreiber und im Praxis-Leitfaden des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft für unterstützende Maßnahmen von Stromnetzbetreibern beschrieben sind. Hinsichtlich der Vorgehensweise insgesamt greift auch hier der Risikovor-sorgeplan des BMWK für den Elektrizitätssektor.

  1. Für wie gefährlich erachtet die nordrhein-westfälische Landesregierung die Mög­lichkeit, dass sich Klimaaktivisten radikalisieren und Straftaten wie Sabotage oder Sachbeschädigungen gegen Energieversorger und -erzeuger begehen?

Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen bewerten die Lage fortwährend in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden im Bundesgebiet und ergreifen lageange­passte Maßnahmen, um Straftaten zu verhindern. Begangene Straftaten werden konsequent verfolgt.

Die Gefahr der spontanen Begehung von Straftaten emotionalisierter Einzeltäter oder Kleinst-gruppen ist grundsätzlich nicht auszuschließen. Konkrete Hinweise auf geplante Straftaten liegen der Landesregierung derzeit aber nicht vor.

  1. Sieht die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits Tendenzen beziehungs­weise hat sie Hinweise darauf, dass Vorbereitungen zu Sachbeschädigungen, Brandstiftungen und Sabotageaktionen durch Mitglieder der Klimabewegung stattfinden?

Derzeit liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zu entsprechenden Vorbereitungs­handlungen vor.

  1. Inwieweit hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz seine Beobachtun­gen hinsichtlich möglicher Demonstrationsbewegungen gegen links-grüne Akti­visten respektive Klimaaktivisten aufgenommen?

Der Verfassungsschutz beobachtet seinem gesetzlichen Auftrag folgend extremistische und solche Akteure, bei denen zumindest tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht extremisti­scher Bestrebungen vorliegen.

Die Teilnahme an Versammlungen stellt ein Grundrecht nach Art. 8 des Grundgesetzes dar und bietet ohne Weiteres keinen Anlass für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Im Übrigen wird auf den Bericht der Landesregierung zu dem Tagesordnungspunkt „Extremis­tische Gefahren im Zuge der Energiekrise“ der Innenausschusssitzung am 22. September 2022 (Vorlage 18/128) verwiesen.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner