Blackout-Pläne für die Polizei in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 484
des Abgeordneten Markus Wagner vom 22.09.2022

 

Blackout-Pläne für die Polizei in Nordrhein-Westfalen

Die Bild-Zeitung berichtete am 15. September 2022, dass Experten des LKA in Berlin an der Ausarbeitung eines Geheimpapiers „Energiekrise“ arbeiten, das konkrete Leitlinien für die Wahrscheinlichkeit des Eintretens bestimmter Reaktionen enthalten soll. Dabei will die Berliner Polizei in einem „möglichen Ernstfall schnell und wirkungsvoll zum Schutz der Bevölkerung handeln können“. Das Papier sieht insgesamt drei Eskalationsstufen vor, die im Zusammenhang mit möglichen „Einschränkungen der Energieversorgung“ einhergehen. Danach sei Stufe eins bereits eingetreten und Stufe zwei – Energien wie Strom und Gas werden rationiert – könnte in den kommenden Monaten eintreten. Die Polizei wird angehalten, eine 24-Stunden-Bereitschaft durch Satelliten-Handys und gefüllte Tanks für Kraftfahrzeuge zu gewährleisten. In Stufe drei, wenn ein Blackout eintritt, sei unter anderem mit Plünderungen, Unruhen und Angriffen auf die kritische Infrastruktur zu rechnen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Existiert für Nordrhein-Westfalen bereits ein Notfalleinsatzplan für die Polizei, um in einem möglichen Ernstfall vorbereitet zu sein?
  2. Wenn nein, wann soll mit der Fertigung eines solchen Notfalleinsatzplanes begonnen werden bzw. wann ist mit seiner Fertigstellung zu rechnen?
  3. Wenn ja, welche konkreten Eskalationsstufen enthält dieser Notfalleinsatzplan?
  4. In welchem Umfang ist die Polizei bereits mit Stand vom 15. September 2022 auf einen möglichen (mehrtägigen) Blackout vorbereitet?
  5. Wie soll im Konkreten die Versorgung der Bevölkerung unter anderem mit Lebensmitteln sichergestellt werden, sollte es zu einem flächendeckenden Blackout und somit möglicherweise zu Plünderungen und Unruhen kommen?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. htt ps: // www. bild. de / bild-plus/regional/ berlin/berlin-aktuell/berlin-geheime-blackout-plaene-so-bereitet-sich-die-polizei-vor-81324806.bild .html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 484 mit Schreiben vom 25. Oktober 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Landwirtschaft und Ver­braucherschutz beantwortet.

  1. Existiert für Nordrhein-Westfalen bereits ein Notfalleinsatzplan für die Polizei, um in einem möglichen Ernstfall vorbereitet zu sein?
  2. Wenn nein, wann soll mit der Fertigung eines solchen Notfalleinsatzplanes begon­nen werden bzw. wann ist mit seiner Fertigstellung zu rechnen?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Ja, entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen sind erfolgt, weshalb sich eine Beantwortung von Frage 2 erübrigt.

  1. Wenn ja, welche konkreten Eskalationsstufen enthält dieser Notfalleinsatzplan?

Im Ministerium des Innern wurde eine Koordinierungsgruppe (KOG) Ukraine/Gas-/Energielage eingerichtet. Durch diese sind Szenarien definiert worden, die bereits in der ersten Stufe ein Energiesparerfordernis einschließen und bis zu einer Gasmangellage mit längerfristigem Stromausfall reichen.

  1. In welchem Umfang ist die Polizei bereits mit Stand vom 15. September 2022 auf einen möglichen (mehrtägigen) Blackout vorbereitet?

Frühzeitig und bereits vor dem Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine wurde bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen damit begonnen, im Krisenfall erfolgskritische po­lizeiliche Systeme und Arbeitsabläufe zu identifizieren und zu härten sowie vorbereitende Maßnahmen zu initiieren, um interne und externe Arbeitsabläufe aufrechtzuerhalten und ggf. erforderliche Rückfallebenen zu schaffen.

Mit Erlass des Ministeriums des Innern von April 2022 wurden den Polizeibehörden handlungs­leitende Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen langanhaltenden flächendeckenden Strom­ausfall zur Verfügung gestellt. Ebenfalls wurden die Polizeibehörden hierbei aufgefordert, ent­sprechende Notfallkonzepte vorzubereiten, die auch die Alarmierung von Mitarbeitenden si­cherstellen.

Zu den umfangreichen Maßnahmen gehören unter anderem der weitere Ausbau der Notstrom­versorgung polizeilicher Einrichtungen und die Schaffung weiterer Tankkapazitäten sowie da­mit einhergehend die Aufstockung der vorgehaltenen Treibstoffvorräte.

Um die Kommunikationsfähigkeit in Krisensituationen noch weiter zu stärken, wurden zusätz­liche Satellitentelefone beschafft.

  1. Wie soll im Konkreten die Versorgung der Bevölkerung unter anderem mit Lebens­mitteln sichergestellt werden, sollte es zu einem flächendeckenden Blackout und somit möglicherweise zu Plünderungen und Unruhen kommen?

Zur Beantwortung der Frage hat mir das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 28.09.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt.

„Sollte es zu einem flächendeckenden Blackout kommen und die Bundesregierung eine Ver­sorgungskrise im Sinne des Gesetzes über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Le­bensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungs­krise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz – ESVG) feststellen, erfolgt die Versor­gung der Bevölkerung nach den Bestimmungen des ESVG. Die nach dem ESVG möglichen Verordnungsermächtigungen erlauben im Bedarfsfall eine den Umständen des jeweiligen Kri­senfalls angepasste hoheitliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln.“

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner