Blitzlichtgewitter statt Kommunikation und Information – Begreift die Landesregierung den Ernst der Lage?

Kleine Anfrage
vom 08.07.2024

Kleine Anfrage 4074

des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD

Blitzlichtgewitter statt Kommunikation und Information Begreift die Landesregierung den Ernst der Lage?

Nicht nur die schwierige Wirtschaftssituation in Deutschland macht den Kommunen in NRW zu schaffen, auch ein 20 Milliarden schwerer Schuldenberg stellt die Städte und Gemeinden vor kaum überwindbare Herausforderungen, zu deren Bewältigung die Landesregierung – trotz anderslautender Ankündigungen im Koalitionsvertrag – bisher keine Taten hat folgen lassen. Das möchten CDU und Grüne offenbar ändern. Am 4. Juni 2024 haben Ministerpräsident Hendrik Wüst und Ministerin Ina Scharrenbach, noch bevor sie das Parlament informierten, auf einer Kabinettspressekonferenz die Eckpunkte der anvisierten Altschuldenlösung für Kommunen vorgestellt.

Die Pläne der Landesregierung sehen vor, dass NRW den Kommunen ab 2025 pro Jahr eine Viertelmilliarde Euro zur Verfügung stellt. Das soll gewährleisten, dass für die Städte und Gemeinden über 30 Jahre hinweg insgesamt 7,5 Milliarden Euro zusätzlich bereitstehen. Da die Bundesregierung zugesagt hat, die Hälfte der Kredite zu übernehmen, ständen den Kommunen, laut Landesregierung, jährlich etwa 500 Millionen Euro zur Verfügung, was die Städte und Gemeinden über den anvisierten Zeitraum von 30 Jahren um etwa 15 Milliarden Euro entlasten solle.

Wie die hälftige Übernahme der Altschulden im Rest Deutschlands ankommt, ist noch nicht bekannt. Bayern hat im vergangenen Jahr 9,1 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich eingezahlt, während NRW sich mit 1,2 Milliarden Euro bediente. Jetzt auch noch für NRWs kommunale Altschulden aufzukommen, wird bei Bayern und anderen Geberländern auf wenig Gegenliebe stoßen. Als er bei der Kabinettpressekonferenz zur Altschulden-Lösung für Kommunen auf diese Problematik angesprochen wurde, verwies Ministerpräsident Hendrik Wüst lediglich auf die Ampel und ihre Verantwortung, im Bund Mehrheiten für das Vorhaben zu finden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwieweit begreift die Landesregierung das Informieren der Presse vor der Kommunikation mit dem Parlament respektive der Opposition als Missachtung des Parlaments?
  2. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass in Zukunft eine reibungslose Kommunikation mit dem Parlament im Falle großer Ankündigungen stattfindet und somit Transparenz gewährleistet wird?
  3. Welche Schritte plant die Landesregierung, um eventuellen Widerständen anderer Bundesländer bei der hälftigen Übernahme der Altschulden zu begegnen?
  4. Welche Rückwirkungen auf den Länderfinanzausgleich erwartet die Landesregierung, falls die Bundesregierung die hälftige Übernahme der Altschulden unterstützt?
  5. Wie plant die Landesregierung die Öffentlichkeit umfassend über die Fortschritte und Erfolge der Altschuldenlösung zu informieren, um das Vertrauen der Bürger in die Wirksamkeit der Maßnahmen zu stärken?

Sven W. Tritschler

 

MMD18-9872


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 4074 mit Schreiben vom 23. Juli 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internati­onales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei wie folgt beantwortet.

  1. Inwieweit begreift die Landesregierung das Informieren der Presse vor der Kom­munikation mit dem Parlament respektive der Opposition als Missachtung des Parlaments?
  2. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass in Zu­kunft eine reibungslose Kommunikation mit dem Parlament im Falle großer An­kündigungen stattfindet und somit Transparenz gewährleistet wird?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Pflichten der Landesregierung zur Unterrichtung des nordrhein-westfälischen Landtages sind in der „Vereinbarung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung“ vom 13. Dezember 2012 geregelt. Diese Vereinbarung wird von der Landesregierung beach­tet.

  1. Welche Schritte plant die Landesregierung, um eventuellen Widerständen anderer Bundesländer bei der hälftigen Übernahme der Altschulden zu begegnen?
  2. Welche Rückwirkungen auf den Länderfinanzausgleich erwartet die Landesregie­rung, falls die Bundesregierung die hälftige Übernahme der Altschulden unter­stützt?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es ist und bleibt die Aufgabe der Bundesregierung, ihre wiederholt gemachte Ankündigung in die Tat umzusetzen, sich in gleicher Höhe wie die jeweiligen Länder an den Kosten der kom­munalen Altschuldenlösung zu beteiligen und die hierfür notwendigen bundesgesetzlichen Grundlagen auf den Weg zu bringen. Ob und inwieweit sich hieraus Folgewirkungen auf den Länderfinanzausgleich ergeben, ergibt sich aus einer Vorhabenskonkretisierung durch die Bundesregierung.

  1. Wie plant die Landesregierung die Öffentlichkeit umfassend über die Fortschritte und Erfolge der Altschuldenlösung zu informieren, um das Vertrauen der Bürger in die Wirksamkeit der Maßnahmen zu stärken?

Die Landesregierung wird das Parlament und die Öffentlichkeit weiterhin aktuell und umfas­send über alle Aspekte ihrer Politik informieren.

 

MMD18-10118

Beteiligte:
Sven Tritschler