Kleine Anfrage 5252
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bochum: Elfjährige in einem U-Bahnhof verprügelt
Am 6. November 2024 ereignete sich gegen 16:00 Uhr an der U35-Haltestelle „Zeche Konstantin“ in Bochum eine widerwärtige Tat. Vier weibliche Jugendliche im Alter von zwölf und 16 Jahren beleidigten zunächst ein elfjähriges Mädchen. Anschließend griffen sie das Kind körperlich an, brachten es zu Boden und schlugen und traten nach ihr. Das junge Opfer wurde bei der Tat schwer verletzt. Mit Hilfe von Fotos aus einer Überwachungskamera suchte die Polizei nach den mutmaßlichen Angreiferinnen und konnte einen Tag nach Veröffentlichung die vier Gesuchten ermitteln. Zeugenhinweise hätten zu den Tatverdächtigen geführt, hieß es.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche genauen Schritte erfolgten zwischen Tatzeitpunkt und Einleitung der Öffentlichkeitsfahndung?
- In welchem Verhältnis standen/stehen Opfer und Tatverdächtige zueinander?
Markus Wagner
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5252 mit Schreiben vom 11. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat mir unter dem 24.03.2025 im Wesentlichen berichtet, dass ihre Behörde wegen des in der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhalts noch andauernde Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung führe. Nach den bisherigen Erkenntnissen sei die elfjährige Geschädigte beim Verlassen eines U-Bahnzugs von vier Minderjährigen verfolgt, beleidigt und durch Schläge sowie Tritte verletzt worden.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Zu drei der vier Tatverdächtigen liegen polizeiliche Erkenntnisse vor. Von der Mitteilung näherer Einzelheiten wird vor dem Hintergrund der durchgeführten Öffentlichkeitsfahndung und unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der kindlichen und jugendlichen Tatverdächtigen sowie mit Blick auf die dementsprechende gesetzliche Wertung der §§ 19 StGB, 48 Abs. 1 JGG und die Unschuldsvermutung abgesehen.
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Meiner Berichtslage zufolge besitzen zwei der tatverdächtigen Personen die syrische, eine die spanische und eine weitere die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Welche genauen Schritte erfolgten zwischen Tatzeitpunkt und Einleitung der Öffentlichkeitsfahndung?
Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge sind nach der durch die Polizei aufgenommenen Strafanzeige der Geschädigten die bei dem Verkehrsunternehmen vorhandenen Videoaufzeichnungen angefordert und ausgewertet worden. Nach Eingang der Akten habe das Amtsgericht, so die Berichtsausführungen, auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 131b StPO die schließlich durch die Polizei umgesetzte Veröffentlichung von Bildmaterial der Tat angeordnet.
- In welchem Verhältnis standen/stehen Opfer und Tatverdächtige zueinander?
Nach dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht hat die Geschädigte bekundet, die an dem Angriff beteiligten Personen seien ihr nicht bekannt gewesen.