Bochum: Kriminalpolizei nimmt Mann nach Messerangriff fest – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 05.05.2025

Kleine Anfrage 5542

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Bochum: Kriminalpolizei nimmt Mann nach Messerangriff fest Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 15. Januar 2025, Drucksache 18/12494, auf meine Kleine Anfrage vom 18. Dezember 2024, Drucksache 18/11309, habe ich auf Frage 2

„Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?“1

unter anderem folgende Antwort erhalten:

„Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in zwei Fällen wegen Bedrohung
  • in drei Fällen wegen Beförderungserschleichung
  • in zwei Fällen wegen Beleidigung
  • in zwölf Fällen wegen Diebstahls
  • in einem Fall wegen Erpressung
  • in einem Fall wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
  • in einem Fall wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
  • in drei Fällen wegen Hausfriedensbruch
  • in einem Fall wegen Hehlerei
  • in einem Fall wegen Mordes
  • in einem Fall wegen Nötigung
  • in sechs Fällen wegen Raubdelikten
  • in einem Fall wegen Sachbeschädigung
  • in einem Fall wegen sexueller Nötigung/Vergewaltigung
  • in sechs Fällen wegen Unterschlagung
  • in einem Fall wegen Betrugs
  • in einem Fall wegen Verletzung des Briefgeheimnisses
  • in vier Fällen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • in vier Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung.“2

Auf Frage 3

„Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige?“3

erhielt ich folgende ausweichende Antwort:

„Nach dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht ist der Beschuldigte u. a. wegen Diebstahls und schwerer räuberischer Erpressung vorbestraft. Von einer detaillierten Aufschlüsselung der rechtskräftigen Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie die allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.“4

Frage 4

„Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)“5

wurde wie folgt beantwortet:

„Dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Bochum zufolge verfügt der Beschuldigte über die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit.“6

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Von wann bis wann haben die Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen jeweils stattgefunden?
  2. Mit welchem Ergebnis endeten chronologisch die Ermittlungsverfahren jeweils?
  3. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügte der Tatverdächtige, bevor er die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt?
  4. Seit wann verfügt der Tatverdächtige über die deutsche Staatsbürgerschaft?
  5. In Anbetracht der zahlreichen mutmaßlichen Straftaten frage ich erneut: Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige jeweils erhalten? (Bitte chronologisch auflisten.)

Markus Wagner

 

MMD18-13657

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 15.01.2025, Drucksache 18/12494.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5542 mit Schreiben vom 2. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration wie folgt:

  1. Von wann bis wann haben die Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen jeweils stattgefunden?
  2. Mit welchem Ergebnis endeten chronologisch die Ermittlungsverfahren jeweils?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Von einer Mitteilung weiterer Einzelheiten strafrechtlicher Ermittlungsverfahren wird unter Ab­wägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeits­recht des Beschuldigten insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot und die Unschuldsvermutung abgesehen. Dabei ist die bereits wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung des in der Kleinen Anfrage 4891 (LT-Drs. 18/12309) geschilderten Sachverhalts und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben dazu gegebenenfalls mögliche Identifizierbar-keit bei

der Möglichkeit, dauerhaft konkretere Informationen zu Ermittlungsverfahren und deren Aus­gang abrufen zu können (vgl. allg. hierzu BVerfG, Beschl. v. 6.11.2019 – 1 BvR 16/13; BGH, Urt. v. 18.6.2019 – VI ZR 80/18), zu berücksichtigen. Dem parlamentarischen Informationsin­teresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, wird durch die weite­ren Angaben zum Sachstand sowie die allgemeinen Angaben zu Vorstrafen in der Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage 4891 entsprochen.

  1. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügte der Tatverdächtige, bevor er die deut­sche Staatsbürgerschaft erhielt?
  2. Seit wann verfügt der Tatverdächtige über die deutsche Staatsbürgerschaft?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Tatverdächtige besitzt seit dem 15.05.2000 die deutsche Staatsbürgerschaft. Gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 des Ausländerzentralregistergesetzes ist der Datensatz eines Ausländers un­verzüglich zu löschen, wenn die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder die Registerbehörde nach der Speicherung der Daten der betroffenen Person erfährt, dass sie Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Insofern kön­nen keine Erkenntnisse aus dem Ausländerzentralregister herangezogen werden. Die Einbür­gerungsakte des Tatverdächtigen wurde archiviert und kann kurzfristig nicht beschafft werden.

  1. In Anbetracht der zahlreichen mutmaßlichen Straftaten frage ich erneut: Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige jeweils erhalten? (Bitte chronologisch auflis­ten.)

Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 4891 vom 15.01.2025 (LT-Drs. 18/12494) wird Bezug genommen.

 

MMD18-14119

Beteiligte:
Markus Wagner