Kleine Anfrage 5542
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bochum: Kriminalpolizei nimmt Mann nach Messerangriff fest – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 15. Januar 2025, Drucksache 18/12494, auf meine Kleine Anfrage vom 18. Dezember 2024, Drucksache 18/11309, habe ich auf Frage 2
„Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?“1
unter anderem folgende Antwort erhalten:
„Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in zwei Fällen wegen Bedrohung
- in drei Fällen wegen Beförderungserschleichung
- in zwei Fällen wegen Beleidigung
- in zwölf Fällen wegen Diebstahls
- in einem Fall wegen Erpressung
- in einem Fall wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
- in einem Fall wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
- in drei Fällen wegen Hausfriedensbruch
- in einem Fall wegen Hehlerei
- in einem Fall wegen Mordes
- in einem Fall wegen Nötigung
- in sechs Fällen wegen Raubdelikten
- in einem Fall wegen Sachbeschädigung
- in einem Fall wegen sexueller Nötigung/Vergewaltigung
- in sechs Fällen wegen Unterschlagung
- in einem Fall wegen Betrugs
- in einem Fall wegen Verletzung des Briefgeheimnisses
- in vier Fällen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
- in vier Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung.“2
Auf Frage 3
„Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige?“3
erhielt ich folgende ausweichende Antwort:
„Nach dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht ist der Beschuldigte u. a. wegen Diebstahls und schwerer räuberischer Erpressung vorbestraft. Von einer detaillierten Aufschlüsselung der rechtskräftigen Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie die allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.“4
Frage 4
„Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)“5
wurde wie folgt beantwortet:
„Dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Bochum zufolge verfügt der Beschuldigte über die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit.“6
Ich frage daher die Landesregierung:
- Von wann bis wann haben die Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen jeweils stattgefunden?
- Mit welchem Ergebnis endeten chronologisch die Ermittlungsverfahren jeweils?
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügte der Tatverdächtige, bevor er die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt?
- Seit wann verfügt der Tatverdächtige über die deutsche Staatsbürgerschaft?
- In Anbetracht der zahlreichen mutmaßlichen Straftaten frage ich erneut: Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige jeweils erhalten? (Bitte chronologisch auflisten.)
Markus Wagner
1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 15.01.2025, Drucksache 18/12494.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.
6 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5542 mit Schreiben vom 2. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration wie folgt:
- Von wann bis wann haben die Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen jeweils stattgefunden?
- Mit welchem Ergebnis endeten chronologisch die Ermittlungsverfahren jeweils?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Von einer Mitteilung weiterer Einzelheiten strafrechtlicher Ermittlungsverfahren wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot und die Unschuldsvermutung abgesehen. Dabei ist die bereits wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung des in der Kleinen Anfrage 4891 (LT-Drs. 18/12309) geschilderten Sachverhalts und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben dazu gegebenenfalls mögliche Identifizierbar-keit bei
der Möglichkeit, dauerhaft konkretere Informationen zu Ermittlungsverfahren und deren Ausgang abrufen zu können (vgl. allg. hierzu BVerfG, Beschl. v. 6.11.2019 – 1 BvR 16/13; BGH, Urt. v. 18.6.2019 – VI ZR 80/18), zu berücksichtigen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie die allgemeinen Angaben zu Vorstrafen in der Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage 4891 entsprochen.
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügte der Tatverdächtige, bevor er die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt?
- Seit wann verfügt der Tatverdächtige über die deutsche Staatsbürgerschaft?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Tatverdächtige besitzt seit dem 15.05.2000 die deutsche Staatsbürgerschaft. Gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 des Ausländerzentralregistergesetzes ist der Datensatz eines Ausländers unverzüglich zu löschen, wenn die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder die Registerbehörde nach der Speicherung der Daten der betroffenen Person erfährt, dass sie Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Insofern können keine Erkenntnisse aus dem Ausländerzentralregister herangezogen werden. Die Einbürgerungsakte des Tatverdächtigen wurde archiviert und kann kurzfristig nicht beschafft werden.
- In Anbetracht der zahlreichen mutmaßlichen Straftaten frage ich erneut: Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige jeweils erhalten? (Bitte chronologisch auflisten.)
Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 4891 vom 15.01.2025 (LT-Drs. 18/12494) wird Bezug genommen.