Kleine Anfrage 4891
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bochum: Kriminalpolizei nimmt Mann nach Messerangriff fest
Am frühen Dienstagmorgen, den 12. November 2024, überquerte ein 41 Jahre alter Mann in Bochum gegen 04:20 Uhr die Fahrbahn im Bereich der Oskar-Hoffmann-Straße/Universitätsstraße, als ihn ein Mann angriff. Dieser fügte ihm mit einem Messer lebensgefährliche Verletzungen am Hals zu. Das Opfer kam zur Behandlung in ein Krankenhaus und wurde bald wieder entlassen. Der Mann habe aber „sehr viel Glück“ gehabt, dass er nicht noch schlimmer verletzt worden sei, so der Staatsanwalt. Der 31 Jahre alte Täter flüchtete damals in Richtung Lohring. Zunächst konnte er nicht näher identifiziert werden. Allerdings führten die Videoauswertungen und eine DNA-Spur am Messer, das am Tatort zurückblieb, die eingesetzte Mordkommission zu dem Tatverdächtigen.1
Am 19. November 2024 nahm die Kriminalpolizei einen Tatverdächtigen fest und das Amtsgericht ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft U-Haft wegen des Verdachts des versuchten Mordes an. Festgenommen wurde der 31-Jährige in der Wohnung seiner Mutter in Bochum. Der Mann sei bereits vorbestraft – unter anderem wegen eines Raubdeliktes. Die Staatsanwaltschaft führte weiter aus, dass bisher kein Tatmotiv zu erkennen sei und Opfer und Beschuldigter sich nicht kannten. Jedoch gebe es Hinweise, dass der 31-Jährige psychisch krank sein könnte. Er soll jetzt psychiatrisch auf seine Schuldfähigkeit untersucht werden.2
Der Fall könnte teilweise Parallelen zum Mord an einem schlafenden 38 Jahre alten Obdachlosen am Bochumer Hauptbahnhof am 26. Juli haben. Der 21-jährige in diesem Fall Beschuldigte kannte sein Opfer überhaupt nicht und es gibt kein Tatmotiv. Laut einem Gutachten sei der 21-Jährige wegen einer schweren psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig. Er ist vorläufig in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht und wartet auf seinen Prozess am 8. Januar 2025.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige?
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- War der Tatverdächtige jemals psychiatrisch untergebracht?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.waz.de/lokales/bochum/article407727844/nach-messer-attacke-in-bochum-kripo-nimmt-31-jaehrigen-fest.html.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4891 mit Schreiben vom 15. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat mir unter dem 20.12.2024 im Wesentlichen berichtet, dass ihre Behörde wegen des in der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen einen 31-jährigen inzwischen einstweilig untergebrachten Beschuldigten führe. Dieser habe nach derzeitigem Ermittlungsstand dem ihm unbekannten Geschädigten ohne erkennbaren Grund mit Tötungswillen von hinten mit einem Messer in den Hals gestochen. Die Ermittlungen dauerten an.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in zwei Fällen wegen Bedrohung
- in drei Fällen wegen Beförderungserschleichung
- in zwei Fällen wegen Beleidigung
- in zwölf Fällen wegen Diebstahls
- in einem Fall wegen Erpressung
- in einem Fall wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
- in einem Fall wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
- in drei Fällen wegen Hausfriedensbruch
- in einem Fall wegen Hehlerei
- in einem Fall wegen Mordes
- in einem Fall wegen Nötigung
- in sechs Fällen wegen Raubdelikten
- in einem Fall wegen Sachbeschädigung
- in einem Fall wegen sexueller Nötigung/Vergewaltigung
- in sechs Fällen wegen Unterschlagung
- in einem Fall wegen Betrugs
- in einem Fall wegen Verletzung des Briefgeheimnisses
- in vier Fällen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
- in vier Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung.
- Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige?
Nach dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht ist der Beschuldigte u. a. wegen Diebstahls und schwerer räuberischer Erpressung vorbestraft. Von einer detaillierten Aufschlüsselung der rechtskräftigen Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie die allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Bochum zufolge verfügt der Beschuldigte über die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit.
- War der Tatverdächtige jemals psychiatrisch untergebracht?
Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung nicht vor.