Bochum: Syrische Jugendliche greifen Kontrolleur an

Kleine Anfrage
vom 26.02.2025

Kleine Anfrage 5198

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Bochum: Syrische Jugendliche greifen Kontrolleur an

Am 20. Dezember 2024 haben zwei 16 und 17 Jahre alte Jugendliche in einem Flixtrain auf der Strecke von Dresden nach Köln gegen 17:00 Uhr einen 40 Jahre alten Zugbegleiter angegriffen, als dieser die Fahrscheine kontrollieren wollte. Die beiden Syrer konnten jedoch keinen gültigen Fahrschein vorweisen. Der 16-Jährige beleidigte daraufhin den Zugbegleiter mehrfach und schubste ihn schließlich. Nach einer kurzen Rangelei sei der Angreifer davongelaufen, konnte jedoch von dem Zugbegleiter eingeholt und festgehalten werden.1

„Bei der Verfolgung sei er hinterrücks von dem 17-Jährigen attackiert und geschlagen worden sein. Ein Polizist, der in Zivilkleidung privat mitreiste, griff daraufhin ein. Gemeinsam mit dem Bahnmitarbeiter hielt er die beiden fest, bis der Zug im Hauptbahnhof Bochum einfuhr. Dort übergaben sie die beiden Jugendlichen der Bundespolizei. Es stellte sich heraus, dass der 16­Jährige bereits wegen Erschleichens von Leistungen polizeilich gesucht wurde. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein“.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind der Landesregierung über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Wurden respektive werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
  5. Welche Kenntnisse liegen über die Eltern der Tatverdächtigen vor?

Markus Wagner

 

MMD18-12953

 

1 Vgl. https://www.welt.de/vermischtes/article254951452/Richtung-Bochum-Syrische-Jugendliche-greifen-Kontrolleur-in-Flixtrain-an.html.

2 Ebd.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5198 mit Schreiben vom 24. März 2025 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Sachstand der polizeili­chen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vor­fall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat mir unter dem 10.03.2025 berichtet, der Vor­gang sei noch bei der Bundespolizeiinspektion Dortmund in Bearbeitung und richte sich gegen zwei Jugendliche mit algerischer Staatsangehörigkeit wegen gefährlicher Körperverletzung. Weitere belastbare Erkenntnisse bestünden bei ihrer Behörde bislang nicht.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind der Landesregierung über die Tatverdäch­tigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen Ladendiebstahls,
  • in zwei Fällen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftat polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen des Erschleichens von Leistungen.
  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.

  1. Wurden respektive werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt? Die Tatverdächtigen werden nicht als Mehrfach- und Intensivtäter geführt.
  2. Welche Kenntnisse liegen über die Eltern der Tatverdächtigen vor?

Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.

 

MMD18-13267

Beteiligte:
Markus Wagner