Kleine Anfrage 4797
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bonn: Libyer plante Anschlag auf Israels Botschaft
Am Samstag, den 19. Oktober 2024, stürmten schwer bewaffnete Elitepolizisten ein Haus in Bernau in Brandenburg. Außerdem wurde in einem Hochhaus in Sankt Augustin in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung durchsucht. Im Visier der Antiterror-Fahnder stand der 28 Jahre alte Libyer A., der als Unterstützer und Anhänger der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) gilt. Ein Sprecher der zuständigen Bundesanwaltschaft führte dazu aus:
„Es gab am heutigen Abend einen Polizeieinsatz in Bernau bei Berlin und in Sankt Augustin bei Bonn. In Bernau wurde ein Beschuldigter festgenommen, es geht um die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. In Sankt Augustin wurden dagegen nur Zeugen befragt und mögliche Beweise gesichert.“1
Der Beschuldigte hielt sich bei der Festnahme in seiner Flüchtlingsunterkunft auf. Durch einen konkreten Hinweis ausländischer Nachrichtendienste kamen die deutschen Behörden auf die Spur des bisher nicht als Gefährder bekannten Mannes. Abgefangene Nachrichten offenbarten, dass der Libyer in der Hauptstadt mutmaßlich die diplomatische Vertretung Israels angreifen wollte. Ob er dazu Waffen oder Sprengstoff verwenden wollte, ist noch unklar. Des Weiteren gab es Hinweise darauf, dass der Terrorverdächtige nach dem Anschlag zu seinem Onkel nach Sankt Augustin flüchten und sich danach ins Ausland absetzen wollte. Ob der Onkel davon wusste, ist noch offen, und er gilt laut Generalbundesanwalt nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge. Der mutmaßliche IS-Terrorist soll im November 2022 nach Deutschland eingereist sein und im Januar 2023 Asyl beantragt haben. Nur acht Monate später, am 28. September 2023, wurde sein Antrag abgelehnt und er sollte nach Libyen abgeschoben werden. Dennoch passierte nichts und der Libyer wohnt bis zum Bericht unbehelligt in Bernau. Aktuell suchen die Ermittler noch Beweismaterial gegen den Terrorverdächtigen, weswegen auch etliche Handys und Datenträger sichergestellt wurden und auch Autos durchsucht wurden. Der Libyer soll dem Haftrichter in Karlsruhe wegen des Verdachts der Unterstützung des sogenannten Islamischen Staats vorgeführt werden. Ob es auch Beweise gegen den Onkel in NRW gibt, ist noch nicht geklärt.2
In den über zwei Jahren, die A. in Deutschland lebt, war er in den sozialen Medien – vor allem Instagram – aktiv und veröffentlichte zahlreiche Fotos. Außerdem stellte er ein Foto ein, dass eine brennende Israelflagge mit aufgedruckten Fußabdrücken zeigt, und schrieb darunter:
„Die Juden werden mit dir und den Christen nicht zufrieden sein, bis du ihrem Volk folgst. Sag: Die Führung Allahs ist die wahre Führung.“3
Ob der Onkel, dessen Wohnung von der Polizei durchsucht wurde, seinen Neffen radikalisiert haben könnte, ist bislang nicht geklärt. Darüber hinaus ist bekannt, dass A. auch Moscheen im Raum Bonn besuchte und Fotos davon auf seinem Instagram-Account hochlud.4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Über welche Staatsangehörigkeiten verfügt der Onkel?
- Was ist über den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Onkel polizeilich bekannt?
- Ist der Onkel jemals als „Prüffall Islamismus“ geführt worden?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.bild.de/regional/berlin/terror-libyer-plante-anschlag-auf-israelische-botschaft-in-berlin-6713ea99a0e636753eda599f?t_ref=https.
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4797 mit Schreiben vom 10. Januar 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Über welche Staatsangehörigkeiten verfügt der Onkel?
- Was ist über den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Onkel polizeilich bekannt?
- Ist der Onkel jemals als „Prüffall Islamismus“ geführt worden? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der in der Kleinen Anfrage angesprochene Verfahrenskomplex liegt im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts. Dieser unterliegt weder der Zuständigkeit noch der Kontrolle der Landesregierung.