Kleine Anfrage 4864
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bottrop: Männer überfallen Wettbüro mit Schusswaffe
Am Mittwochabend, den 20. November 2024, haben zwei Männer ein Wettbüro in Bottrop mit einer Schusswaffe überfallen. Nach ersten Erkenntnissen betraten die beiden Tatverdächtigen gegen 22:50 Uhr das Wettbüro an der Horster Straße und bedrohten einen Mitarbeiter mit einer Schusswaffe, wie die Polizei mitteilte. Danach griffen sie in die Kasse und flüchteten mit dem erbeuteten Bargeld. Einer der Täter hatte eine Schusswaffe, der andere setzte Pfefferspray gegen den Mitarbeiter ein, der dadurch leicht verletzt wurde. Die Höhe der erbeuteten Geldsumme steht noch nicht fest. Die Beschreibung der mutmaßlichen Täter gab die Polizei wie folgt an: beide etwa 25 Jahre alt, 1,70 bis 1,80 Meter groß und schlank. Sie waren mit schwarzen Masken mit Sehschlitzen und schwarzen Kapuzen maskiert.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen der Tatverdächtigen nennen.)
- Wie hat sich die Anzahl der Wettbüros in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?
- Wie viele Straftaten, bei denen eine Schusswaffe eingesetzt wurde, wurden in Bottrop von 2020 bis heute pro Jahr registriert?
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4864 mit Schreiben vom 16. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 13.12.2024 im Wesentlichen berichtet, das Amtsgericht Essen
habe mit Beschluss vom 21.11.2024 in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Essen gegen Unbekannt wegen besonders schweren Raubes u. a. antragsgemäß eine Funk-zellenabfrage angeordnet. Ausweislich der Beschlussgründe werde den beiden bislang noch unbekannten Tätern zur Last gelegt, am 20.11.2024 maskiert in einer Tipico-Filiale in Bottrop unter Einsatz einer Schusswaffe und eines Pfeffersprays die Herausgabe von 5.000 Euro erzwungen zu haben. Dabei habe ein Täter einen Schuss in die Luft abgegeben. Der andere Täter habe dem das Geld herausgebenden Mitarbeiter Pfefferspray in das Gesicht gesprüht. Die Ermittlungen dauerten an.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen der Tatverdächtigen nennen.)
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die tatverdächtigen Personen sind noch nicht identifiziert.
- Wie hat sich die Anzahl der Wettbüros in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?
Die Bezeichnung „Wettbüro“ ist dem Glücksspielrecht nicht immanent. Sofern die Anfrage sich auf „Wettvermittlungsstellen“ nach § 3 Absatz 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 bezieht, mithin auf Vertriebsstellen entweder des Wettveranstalters oder von Vermittlern, die Wettverträge ausschließlich im Auftrag eines Wettveranstalters vermitteln und welche in die Vertriebsorganisation von Sportwettveranstaltern eingegliedert sind, ist eine konkrete Beantwortung der Anfrage mangels entsprechender Datenlage nicht möglich.
Es liegen keine Erhebungen dazu vor, wie sich die Anzahl von Wettvermittlungsstellen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt hat. Die für Wettvermittlungsstellen untereinander geltende Mindestabstandsregelung des § 13 Absatz 3 Satz 1 des Ausführungsgesetzes des Land Nordrhein-Westfalen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 von 350 Metern dient unter anderem zur Begrenzung ihrer Verfügbarkeit.
Die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung zum Betrieb von Wettvermittlungsstellen liegt gemäß § 19 Absatz 3 Satz 3 des Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 bei den fünf Bezirksregierungen. Eine entsprechende Abfrage ist im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Es müssten sämtliche erteilten Erlaubnisse seit dem Jahr 2015 erfasst, ihre Fortgeltung oder Aufhebung bis heute nachverfolgt und schließlich zentriert gesammelt werden.
- Wie viele Straftaten, bei denen eine Schusswaffe eingesetzt wurde, wurden in Bottrop von 2020 bis heute pro Jahr registriert?
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwendige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2024 derzeit nicht vor.
Die Daten bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Anzahl bekannt gewordener Fälle unter Verwendung einer Schusswaffe in Bottrop | ||
Berichtsjahr | Schusswaffenverwendung | |
gedroht | geschossen | |
2020 | 18 | 16 |
2021 | 14 | 14 |
2022 | 13 | 8 |
2023 | 8 | 8 |