Brutaler Angriff auf 25-jährigen Passanten am Düsseldorfer Hauptbahnhof – Öffentlich-keitsfahndung erfolgt erst nach ungefähr zwei Monaten

Kleine Anfrage
vom 11.08.2023

Kleine Anfrage 2323
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Brutaler Angriff auf 25-jährigen Passanten am Düsseldorfer Hauptbahnhof Öffentlich­keitsfahndung erfolgt erst nach ungefähr zwei Monaten

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Am 20. Mai 2023 ereignete sich gegen 20.30 Uhr am Gleis 17 des Düsseldorfer Hauptbahn­hofs zu einem brutalen Zwischenfall. Überwachungskameras konnten die mutmaßlichen Täter aufzeichnen, sodass nun mit Hilfe der vorliegenden Bilder öffentlichkeitswirksam nach den Tatverdächtigen gefahndet werden kann. Nach Aussagen der Polizei sei das Opfer, nachdem es aus dem Zug ausgestiegen war, „unvermittelt“1 mit mehreren Schlägen ins Gesicht atta­ckiert worden. Als der zweite Tatverdächtige dies sah, soll er aus einer Entfernung von etwa 10 Metern hinzugeeilt sein, um gemeinsam auf den Mann einzuschlagen, „bis dieser zu Boden ging“.2 Erst als ein Zeuge herbeikam, um dem Opfer zu helfen, ließen die Täter von dem wehr­losen Mann ab und entkamen in einem abgefahrenem Regionalexpress. Der Verletzte wurde dann durch einen hinzugerufenen Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Vor Ort wur­den bereits verschiedenste Verletzungen im Bereich des Gesichts festgestellt, unter anderem Schwellungen und Verletzungen anderer Art an der Nase, dem Jochbein und den Lippen des Opfers. Nun soll gegen die beiden tatverdächtigen Männer wegen „gemeinschaftlicher gefähr­licher Körperverletzung“3 ermittelt werden, woraufhin das zuständige Amtsgericht Düsseldorf die Öffentlichkeitsfahndung mit Hilfe der Lichtbilder anordnete.

Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2323 mit Schreiben vom 11. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat mir unter dem 24.08.2023 hierzu im We­sentlichen wie folgt berichtet:

„Der geschilderte Sachverhalt ist Gegenstand des gegen zwei männliche Beschuldigte wegen gefährlicher Körperverletzung geführten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Diesem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 20.05.2023 gegen 22:30 Uhr griff ein bislang nicht sicher identifizierter Tatverdächtiger den Geschädigten auf dem Bahnsteig des Gleises 17 des Düsseldorfer Hauptbahnhofs unvermittelt durch Faustschläge ins Gesicht an. Als der zweite, zur Tatzeit 17-jährige Beschuldigte die Auseinandersetzung erblickte, beteiligte er sich an dem Angriff und schlug ebenfalls auf den Geschädigten ein, bis dieser zu Boden ging. Beide Tatverdächtige flohen sodann in einem Zug vom Tatort, nachdem ein Zeuge die Auseinandersetzung unterbrechen konnte.

Die Ermittlungen, auch zur Staatsangehörigkeit des bislang nicht sicher identifizierten Tatverdächtigen, dauern an.

Nach den polizeilichen Ermittlungen handelt es sich bei dem 17-jährigen Beschuldigten um einen deutschen Staatsangehörigen. Seit wann er die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist hier nicht bekannt. Ein Bundeszentralregisterauszug liegt trotz mehrfacher Anfragen bislang nicht vor.

Von der Mitteilung weiterer personenbezogener Daten, insbesondere der Vornamen der Tatverdächtigen, wird zum Schutz von deren Persönlichkeitsrechten und mit Rücksicht auf den im Jugendstrafverfahren geltenden Erziehungsgedanken abgesehen, da wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat, der eingeleiteten Öffentlichkeitsfahndung sowie weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint.“

  1. Was ist Näheres zu dem Opfer des Angriffs bekannt? (Bitte nach Arten von Verletzungen, Genesungsstatus, Aufenthaltsdauer im Krankenhaus, notwendige Behandlungen auflisten sowie Alter, Geschlecht, Vornamen und Staatsangehörigkeit nennen bei einem deutschen Staatsangehörigen die Mehrfachstaatsangehörigkeiten extra ausweisen.)

Der vorbezeichneten Berichterstattung zufolge erlitt der Geschädigte ausweislich eines poli­zeilichen Vermerks Verletzungen im Gesicht und am Ohr sowie Schwellungen im Bereich der Nase, des Jochbeins und der Lippe.

Von der Mitteilung weiterer Daten wird zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Geschädig­ten und aus Gründen des Opferschutzes abgesehen.

  1. Warum wurde die Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen erst nach einem so langen Zeitraum initiiert?

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat hierzu berichtet, dass sie erst am 16.06.2023 mit der Angelegenheit befasst worden sei. Zuvor seien Videoaufzeichnungen durch die Bundespolizei gesichert und ausgewertet worden. Sodann seien durch die Staats­anwaltschaft die Voraussetzungen von § 131b Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) zu prüfen gewesen, insbesondere ob anderweitige Möglichkeiten zur Identitätsermittlung bestan­den und ob eine Identifizierung auf diese Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert gewesen wäre. Hiernach sei beim Amtsgericht Düsseldorf der für eine Öffentlichkeitsfahndung gemäß § 131c Absatz 1 StPO vorgeschriebene richterliche Beschluss beantragt worden, welcher am 12.07.2023 erlassen und anschließend der Bundespolizei zur Vollziehung weitergeleitet worden sei.

 

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1 https://m.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/duesseldorf-junger-mann-im-bahnhof-zusammengeschlagen-fahndung-84903454.bildMobile.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

Beteiligte:
Markus Wagner