Kleine Anfrage 2617
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Brutaler Angriff auf 25-jährigen Passanten am Düsseldorfer Hauptbahnhof – Öffentlichkeitsfahndung erfolgt erst nach ungefähr zwei Monaten – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 11. September 2023, auf meine Kleine Anfrage vom 11. August 2023, Drucksache 18/5354, wurde meine Frage 1
„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1
unter anderem wie folgt beantwortet:
„Nach den polizeilichen Ermittlungen handelt es sich bei dem 17-jährigen Beschuldigten um einen deutschen Staatsangehörigen. Seit wann er die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist hier nicht bekannt. Ein Bundeszentralregisterauszug liegt trotz mehrfacher Anfragen bislang nicht vor.“2
Auf meine Frage 3
„Warum wurde die Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen erst nach einem so langen Zeitraum initiiert?
erhielt ich folgende Antwort.
„Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat hierzu berichtet, dass sie erst am 16.06.2023 mit der Angelegenheit befasst worden sei. Zuvor seien Videoaufzeichnungen durch die Bundespolizei gesichert und ausgewertet worden. Sodann seien durch die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen von § 131b Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) zu prüfen gewesen, insbesondere ob anderweitige Möglichkeiten zur Identitätsermittlung bestanden und ob eine Identifizierung auf diese Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert gewesen wäre. Hiernach sei beim Amtsgericht Düsseldorf der für eine Öffentlichkeitsfahndung gemäß § 131c Absatz 1 StPO vorgeschriebene richterliche Beschluss beantragt worden, welcher am 12.07.2023 erlassen und anschließend der Bundespolizei zur Vollziehung weitergeleitet worden sei.”3
Ich frage daher erneut die Landesregierung:
- Seit wann ist der 17-jährige Beschuldigte im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit?
- Welche Eintragungen weist das Bundeszentralregister des 17-jährigen Beschuldigten auf?
- In welcher Form wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass zukünftig die Abläufe zum Erlass einer Öffentlichkeitsfahndung verbessert und damit beschleunigt werden?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 11. September 2023.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2617 mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration wie folgt:
- Seit wann ist der 17-jährige Beschuldigte im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit?
Nach Auswertung der zum Tatverdächtigten hinterlegten Informationen muss davon ausgegangen werden, dass dieser seit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- Welche Eintragungen weist das Bundeszentralregister des 17-jährigen Beschuldigten auf?
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 29.09.2023 berichtet, sich an der Beantwortung dieser Frage zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des minderjährigen Tatverdächtigen und mit Rücksicht auf den im Jugendstrafverfahren geltenden Erziehungsgedanken gehindert zu sehen, weil wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat, der eingeleiteten Öffentlichkeitsfahndung sowie weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheine. Dagegen ist im Einklang mit der Bewertung durch den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf nichts einzuwenden.
- In welcher Form wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass zukünftig die Abläufe zum Erlass einer Öffentlichkeitsfahndung verbessert und damit beschleunigt werden?
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterliegen einer dreistufigen Aufsicht und Leitung: durch ihre Behördenleiterin beziehungsweise ihren Behördenleiter, durch die zuständige Generalstaatsanwältin beziehungsweise den zuständigen Generalstaatsanwalt und – erst in letzter Instanz – durch das Ministerium der Justiz. Zu dem mit den Kleinen Anfragen 2323 und 2617 angesprochenen Verfahren hat der sachnähere Generalstaatsanwalt in Düsseldorf dem Ministerium der Justiz unter dem 25.08.2023 berichtet, dass er keine (wesentliche) Verzögerung bei der Erwirkung des notwendigen gerichtlichen Beschlusses für die Öffentlichkeitsfahndung feststellen könne. Ein Anlass zu Maßnahmen der mit der Frage 3 thematisierten Art gibt das angesprochene Verfahren demnach nicht.