Bürger in Angst: Raubüberfälle fordern verstärkte Maßnahmen – Welche Rolle spielt die Herkunft der Täter? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 23.04.2024

Kleine Anfrage 3743

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Bürger in Angst: Raubüberfälle fordern verstärkte Maßnahmen Welche Rolle spielt die Herkunft der Täter? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 21. März 2024, Drucksache 18/8578, auf meine Kleine Anfrage vom 16. Februar 2024, Drucksache 18/8063, wurde Frage 3

„Wie viele Täter sind ausschließlich deutsche Staatsbürger?“1
wie folgt beantwortet:

„Die bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen eine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten nicht vor. Insofern werden alle Tatverdächtigen, die eine deutsche und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, mit der deutschen Staatsangehörigkeit erfasst und lassen sich nicht differenziert ausweisen.“2

Auf die Fragen 4 und 5

„Wie viele Täter ohne deutsche Staatsbürgerschaft verfügen nicht über eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik?

Wie viele der Täter ohne deutsche Staatsbürgerschaft konnten aufgrund fehlender Zurückführungsabkommen mit Herkunftsländern nicht abgeschoben werden?“3

antwortete die Landesregierung:

„Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.“4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Warum sehen die bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik keine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten vor?
  2. Ab wann werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik separat geführt, um eine adäquate Datenlage zu schaffen?
  3. Warum liegen der Landesregierung keine Daten im Sinne der Frage 4 vor?
  4. Warum liegen der Landesregierung keine Daten im Sinne der Frage 5 vor?
  5. Ab wann liegen der Landesregierung Daten im Sinne der oben aufgeführten Fragen 4 und 5 vor?

Markus Wagner

 

MMD18-9011

 

1 Antwort der Landesregierung vom 21. März 2024, Drs. 18/8578, S. 2.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3743 mit Schreiben vom 27.05.2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Warum sehen die bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik keine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkei­ten vor?

Die Landesregierung verweist auf die Antwort auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage 2231 (LT-Drs. 18/5812). Darüber hinaus sind Absichten anderer Bundesländer oder des Bundes, Ände­rungen hinsichtlich einer Erfassung der Mehrstaatigkeit von Personen in der Polizeilichen Kri­minalstatistik zu erfassen, nicht bekannt.

  1. Ab wann werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik separat geführt, um eine adäquate Datenlage zu schaffen?

Die Landesregierung verweist auf die Antwort zur Frage 1.

  1. Warum liegen der Landesregierung keine Daten im Sinne der Frage 4 vor?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu den Straftaten für das Jahr 2024 derzeit nicht qualitätsgesichert vor.

  1. Warum liegen der Landesregierung keine Daten im Sinne der Frage 5 vor?

Statistiken mit Inhalten im Sinne der Fragestellung enthalten keinen erkennbaren Mehrwert für die strukturelle Verbesserung von Rückführungsmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Landesregierung eine entsprechende statistische Erfassung nicht erforderlich.

  1. Ab wann liegen der Landesregierung Daten im Sinne der oben aufgeführten Fragen 4 und 5 vor?

Die Landesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4.

 

MMD18-9348

Beteiligte:
Markus Wagner