Bürgerbusvereine als Alternative zu On-Demand-Verkehren?

Kleine Anfrage
vom 03.05.2024

Kleine Anfrage 3786

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Bürgerbusvereine als Alternative zu On-Demand-Verkehren?

Bürgerbusse sind seit vielen Jahren in NRW im Einsatz, sollen im ländlichen Raum die Lücken des öffentlichen Nahverkehrs schließen und dort fahren, wo sich der klassische Busverkehr nicht lohnt. Ein durchschlagender Erfolg ist nicht erkennbar und laut Presseberichten hat sich der Bürgerbus-Boom verlangsamt.1 Bei den rund 150 Vereinen herrscht erhebliche Fluktuation. Viele Bürgerbusvereine schließen und werden neu gegründet. Im vergangenen Jahr haben beispielsweise die Ehrenamtler aus Schwalmtal und Rösrath ihren Betrieb eingestellt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche jährliche Unterstützung geht vom Land NRW an die Bürgerbusvereine in NRW? (Bitte finanzielle Leistungen der letzten 10 Jahre an die entsprechend begünstigten Bürgerbusvereine angeben)
  2. Wie viele Fahrgäste wurden von den durch das Land NRW geförderten Bürgerbusvereinen in den letzten fünf Jahren befördert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und je Bürgerbusverein)
  3. Warum sind im am 17.04.2024 vorgelegten Bericht des Verkehrsministeriums keinerlei Zahlen zu den beförderten Fahrgästen bzw. zu geleisteten Unterstützungsleistungen hinterlegt?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Förderung von Bürgerbusvereinen?

Klaus Esser

 

MMD18-9111

 

1 https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/erkarth-hueckeswagen-buergerbus-zukunft-100.html


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3786 mit Schreiben vom 6. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche jährliche Unterstützung geht vom Land NRW an die Bürgerbusvereine in NRW? (Bitte finanzielle Leistungen der letzten 10 Jahre an die entsprechend be­günstigten Bürgerbusvereine angeben)

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Bürgerbusvorhaben nach § 14 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) durch Förder­mittel, die insbesondere für die Anschaffung von Bürgerbusfahrzeugen (aktuelle Haushalts­stelle 10 110 – 633 79) und jährliche Organisationskostenpauschalen (aktuelle Haushaltsstelle 10 110 – 891 79) bestimmt sind.

In den letzten zehn Jahren sind bei den entsprechenden Haushaltsstellen insgesamt Mittel wie folgt bereitgestellt worden:

 

Jahre Gesamtförderung
2014 1.179.505 €
2015 1.218.442 €
2016 1.486.495 €
2017 1.859.522 €
2018 1.734.947 €
2019 2.822.171 €
2020 2.197.881 €
2021 2.030.575 €
2022 1.673.309 €
2023 2.385.319 €

 

  1. Wie viele Fahrgäste wurden von den durch das Land NRW geförderten Bürgerbus-vereinen in den letzten fünf Jahren befördert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Bürgerbusverein)

Im Jahr 2019 wurden von den 135 befragten Bürgerbusvereinen in Nordrhein-Westfalen hoch­gerechnet etwa 1.280.000 Fahrgäste befördert. Für das Jahr 2023 wird vom Dachverband Pro Bürgerbus NRW e.V. aktuell erneut eine Befragung durchgeführt, diese Zahlen liegen jedoch noch nicht vor. Über weitere Daten verfügt die Landesregierung nicht.

  1. Warum sind im am 17.04.2024 vorgelegten Bericht des Verkehrsministeriums kei­nerlei Zahlen zu den beförderten Fahrgästen bzw. zu geleisteten Unterstützungs­leistungen hinterlegt?

Diese Aspekte wurden nicht angefragt.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Förderung von Bürgerbusvereinen?

Wie bereits im schriftlichen Bericht (Vorlage 18/2446) zu TOP 6 der 25. Sitzung des Verkehrs­ausschusses am 17. April 2024 dargestellt, werden Bürgerbusse von der Landesregierung als wichtiger Bestandteil und sinnvolle Ergänzung des ÖPNV angesehen. Dabei ist die hohe Be­reitschaft für ehrenamtliches Engagement in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Faktor für den Erfolg der Bürgerbusse. Um das ehrenamtliche Engagement der Bürgerbusvereine zu stärken, unterstützt die Landesregierung die Bürgerbusvereine mit finanziellen Mitteln nach § 14 ÖPNVG NRW. Neben der steten und bedürfnisorientierten Anpassung des Förderangebots wird die finanzielle und ideelle Unterstützung auch weiterhin durch die enge Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen und dem ebenfalls vom Land geförderten Dachverband Pro Bür­gerbus NRW e.V. gewährleistet.

Da Bürgerbusverkehre den ÖPNV vor allem in nachfrageschwachen Regionen ergänzen, um zeitliche und räumliche Lücken im bestehenden ÖPNV-Angebot zu füllen, werden Bügerbusse nicht als Konkurrenz zu anderen Verkehrsangeboten des ÖPNV angesehen. Vielmehr beab­sichtigt die Landesregierung, die Bürgerbusverkehre durch gezielte Förderung in bestehende Angebote, z.B. auch On-Demand-Verkehre, zu inte-grieren. Gleichwohl werden bei der Pla­nung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV vor Ort auch die sich wandelnden Mobili-tätsbedürfnisse und Bedarfe sowie die Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern berücksichtigt.

 

MMD18-9538

Beteiligte:
Klaus Esser