Kleine Anfrage 5929des Abgeordneten Markus Wagner vom 20.08.2021
Bundesinnenministerium lehnt Prüfung der Luca-App ab
Wie Spiegel-Online am 17. August 2021 berichtete, hat das Innenministerium die hessische Anfrage abgelehnt, die seit dem Frühjahr dieses Jahres zugelassene Warn-App Luca durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüfen zu lassen.
Das dem Bundesinnenministerium unterstellte BSI durfte der aus Hessen stammenden Anfrage weisungsbedingt nicht nachgehen und verwies zur Begründung darauf, dass Vertragspartner der Luca-App die Länder seien und nicht der Bund. Das hessische Innenministerium nahm zahlreiche Berichte über Schwachstellen in der App, die darüber hinaus auch mehrfach nachgebessert werden musste, zum Anlass, beim BSI eine umfassende Sicherheitsüberprüfung durchführen zu lassen.
Laut aktuellem Stand haben bereits 13 Bundesländer, darunter auch Hessen, Lizenzen für die Luca-App für insgesamt 21,3 Millionen Euro gekauft. Da bisher nur eine oberflächliche Überprüfung der App durch das BSI stattgefunden habe, regte das Innenministerium Hessen daher an, eine „Analyse des Gesamtsystems inklusive aller Komponenten der dahinter stehenden IT-Infrastruktur“ zu veranlassen.1
Ich frage die Landesregierung:
- Plant die Landesregierung NRW ebenfalls eine Lizenz für die Luca-App zu erwerben?
- Wenn ja, welche Summe ist die Landesregierung bereit, dafür auszugeben?
- Hat es in den vergangenen Monaten einen Austausch mit anderen Bundesländern gegeben, um festzustellen, wie sinnvoll und effektiv die Luca-App tatsächlich ist?
- Regt die Landesregierung an, bei einem eventuellen Lizenzkauf der Luca-App, eine solche Überprüfung im Vorfeld direkt von den Herstellern der App zu verlangen?
- Empfiehlt die Landesregierung Bürgern und Gewerbetreibenden uneingeschränkt den Gebrauch der Luca-App?
Markus Wagner
Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 5929 mit Schreiben vom 16. September 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW (CoronaSchVO), die am 17. August 2021 veröffentlicht wurde, enthält keine Regelungen zur analogen oder digitalen Rückverfolg-barkeit von Kontakten mehr. Vorsorglich arbeitet die Landesregierung im engen Zusammenwirken mit den Kommunen und den Start-ups weiter an der Verbesserung des digitalen Pandemiemanagements auch im Bereich der Kontaktdatenerfassung, um auf eine etwaige Verschlechterung der pandemischen Lage bestmöglich vorbereitet zu sein.
- Plant die Landesregierung NRW ebenfalls eine Lizenz für die Luca-App zu erwerben?
- Wenn ja, welche Summe ist die Landesregierung bereit, dafür auszugeben?
- Hat es in den vergangenen Monaten einen Austausch mit anderen Bundesländern gegeben, um festzustellen, wie sinnvoll und effektiv die Luca-App tatsächlich ist?
- Regt die Landesregierung an, bei einem eventuellen Lizenzkauf der Luca-App, eine solche Überprüfung im Vorfeld direkt von den Herstellern der App zu verlangen?
- Empfiehlt die Landesregierung Bürgern und Gewerbetreibenden uneingeschränkt den Gebrauch der Luca-App?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Es ist das ausdrückliche Ziel der Landesregierung, das Infektionsgeschehen der Coronapan-demie einzudämmen und dazu die digitale Kontaktnachverfolgung über die Stadt- und Kreisgrenzen hinaus möglichst medienbruchfrei zu gewährleisten, indem ein interoperables System genutzt wird. Für die digitale Kontaktdatenerfassung als Grundlage der Kontaktnachverfolgung gibt es verschiedene technische Lösungen. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt diesbezüglich auf Anbieter-Pluralität. Die Landesregierung spricht sich weder für noch gegen eine bestimmte Anwendung zur digitalen Rückverfolgung von Kontakten aus, sondern überlässt diese Entscheidung den lokalen Akteuren mit ihren spezifischen Anforderungen. Auf diesem Weg kann sichergestellt werden, dass das eingesetzte digitale System der Kontaktdatenerfassung zur Einrichtung passt. Beispielsweise führt bei großen Einrichtungen eine Kontaktdatenerfassung nur im Eingangsbereich dazu, dass die Gesundheitsämter bei einem Infektionsfall zu viele Personendaten erhalten. Denn nicht jede erfasste Person wird einen hinreichend infektionsgefährdenden Kontakt zur Indexperson gehabt haben. Spezifische Lösungen oder ein Zusammenspiel verschiedener Lösungen ermöglichen, die Kontaktdaten der konkret infektionsgefährdeten Personen zu identifizieren und an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Das wiederum verbessert die Datengrundlage für die Gesundheitsämter.
Im Hinblick auf den Grundsatz der Anbieterpluralität hat die Landesregierung mit keinem Anbieter einer Kontaktnachvollziehungslösung einen Rahmenvertrag geschlossen und auch keine Kenntnis darüber, dass Landesbehörden für den Einsatz der Luca-App geworben haben (Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5610, Drucksache 17/14576; Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5611, Drucksache 17/14831; Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5612, Drucksache 17/14750). Es besteht zudem weder die Absicht, eine Lizenz für die Luca-App zu erwerben, noch besteht ein diesbezüglicher Austausch mit anderen Bundesländern zu etwaigen Vorzügen und Nachteilen der Luca-App.