Kleine Anfrage 2027
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bundesjustizministerium besetzt Top-Beamtenstellen ohne Ausschreibungen – Wie verfährt das Ministerium des Innern in Nordrhein-Westfalen?
Mit Antwort der Landesregierung vom 2. Juni 2023 auf meine Kleine Anfrage vom 26. April 2023, Drucksache 18/4202, wurde meine gestellte Frage 1
„Wie viele (Beamten-)Stellen wurden in Landesministerien und Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen seit 2017 bis heute ohne Ausschreibungen vergeben? (Bitte nach Jahr und Ministerium aufschlüsseln.)“1
unter anderem wie folgt:
„Die Besetzung von (Plan-)Stellen wird grundsätzlich über Ausschreibungen bekanntgegeben. Im Gegensatz zum Bundesbeamtenrecht sieht das Landesbeamtenrecht keine Pflicht zur Ausschreibung vor, so dass es im Einzelfall zur Stellenbesetzung ohne Ausschreibung kommen kann. Die im Einzelfall erfolgte Besetzung von Stellen ohne Ausschreibung ist nicht auf Führungsfunktionen begrenzt, sondern laufbahnübergreifend möglich. Es wird nicht systematisch festgehalten, welche (Plan-)Stelle ohne Ausschreibung vergeben wurde. Eine belastbare Aussage über Stellenbesetzungen ohne Ausschreibung seit 2017 ist daher nicht möglich.“2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Eine systematische Dokumentation, welche (Plan-)Stellen ohne Ausschreibung vergeben wurden beziehungsweise werden, wirkt enorm einer möglichen Verschleierungsgefahr entgegen. Darüber hinaus sollte staatliches Handeln per se einen ausgeprägten Transparenzanspruch an sich selbst haben und diesen uneingeschränkt umsetzen. Welche Gründe liegen also dafür vor, dass eine systematische Dokumentation, welche (Plan-)Stellen ohne Ausschreibung vergeben wurden respektive werden, nicht existiert?
- Wie viele (Beamten-)Stellen wurden im Innenministerium in Nordrhein-Westfalen seit Mai 2022 bis heute ohne Ausschreibungen vergeben? (Bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln.)
- Über welche Parteizugehörigkeit verfüg(t)en die unter Frage 2 genannten Personen?
- Welchen Besoldungsgruppen gehör(t)en die unter Frage 2 genannten Personen an?
- Mit welchen Pensionsverpflichtungen ist für die unter Frage 2 genannten Personen zu rechnen?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 02.06.2023, S. 1.
2 Ebenda, S. 1 – 2.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2027 mit Schreiben vom 8. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Eine systematische Dokumentation, welche (Plan-)Stellen ohne Ausschreibung vergeben wurden beziehungsweise werden, wirkt enorm einer möglichen Verschleierungsgefahr entgegen. Darüber hinaus sollte staatliches Handeln per se einen ausgeprägten Transparenzanspruch an sich selbst haben und diesen uneingeschränkt umsetzen. Welche Gründe liegen also dafür vor, dass eine systematische Dokumentation, welche (Plan-)Stellen ohne Ausschreibung vergeben wurden respektive werden, nicht existiert?
Die Dokumentation von Vorgängen erfolgt gemäß den dafür geltenden Vorgaben der Aktenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (AktO), bekanntgegeben mit Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 51 – 17.05 – vom 25. Juli 2016. Auch Stellenbesetzungsverfahren werden entsprechend dokumentiert. Damit wird der erforderlichen Transparenz und Nachvollziehbar-keit staatlichen Handelns Rechnung getragen. Unter Gesichtspunkten des Datenschutzes und der Verwaltungseffizienz erfolgen darüber hinaus keine weiteren listenmäßigen Erfassungen. Jeder nach oben genannten Vorgaben veraktete Einzelvorgang zur Besetzung einer Stelle gibt ungeachtet dessen transparent Auskunft über das zugrundeliegende Verfahren.
- Wie viele (Beamten-)Stellen wurden im Innenministerium in Nordrhein-Westfalen seit Mai 2022 bis heute ohne Ausschreibungen vergeben? (Bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln.)
Zwölf.
- Über welche Parteizugehörigkeit verfüg(t)en die unter Frage 2 genannten Personen?
Da eine Parteizugehörigkeit kein Kriterium bei Personalauswahlentscheidungen darstellt, findet im Rahmen der Auswahlprozesse keine Erfassung von Parteizugehörigkeiten statt.
- Welchen Besoldungsgruppen gehör(t)en die unter Frage 2 genannten Personen an?
- 1-mal Entgeltgruppe (EG) 8 des Tarifvertrags der Länder (TV-L)
- 1-mal EG 12 TV-L
- 1-mal EG 13 TV-L
- 1-mal EG 14 TV-L
- 4-mal A 14 Landesbesoldungsordnung (LBesO) A NRW
- 2-mal A 15 LBesO A NRW
- 1-mal A 16 LBesO A NRW
- 1-mal B 4 LBesO A NRW
- Mit welchen Pensionsverpflichtungen ist für die unter Frage 2 genannten Personen zu rechnen?
Die Versorgungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen des Beamtenver-sorgungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG NRW).