Bundesministerien stellten mindestens 19 links-grüne NGO-Mitarbeiter ein – Wie verfährt Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 895
des Abgeordneten Markus Wagner vom 14.12.2022

Bundesministerien stellten mindestens 19 links-grüne NGO-Mitarbeiter ein Wie verfährt Nordrhein-Westfalen?

Wie aus der öffentlichen Berichterstattung jüngst zu entnehmen war, hat die linke Ampel-Regierung in den vergangenen zwölf Monaten über 10.000 neue Stellen in den Ministerien geschaffen. Eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der Drucksache 20/3427 vom 15. September 2022 hat ergeben, dass von diesen neu geschaffenen Stellen mindestens 19 von links-grünen ehemaligen NGO-Mitarbeitern besetzt wurden. Diese Perso­nen waren „ehemalige Mitarbeiter, Funktionsträger oder sogenannte Aktivisten“ von sogenannten Nichtregierungsorganisationen, „die den Zweck des sozialen Engagements, des Umwelt- oder Klimaschutzes, Tierschutzes oder der Flüchtlings- oder Entwicklungshilfe verfolgen“.1 Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist allerdings auffällig, dass die Bundesregierung nähere Angaben zu den entsprechenden Stellen verweigert. Sie bezieht sich dabei auf datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche sowie beamtenrechtliche Vorschriften.2

Anlass der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestellten Kleinen Anfrage war die Ernen­nung der früheren Greenpeace-Chefin Jennifer Morgan zur Staatssekretärin und als Sonder­beauftragte für internationale Klimapolitik im Auswärtigen Amt. Bei den beiden Oppositions­parteien entstanden dadurch Zweifel, „ob die Trennung zwischen Lobbyarbeit und Tätigkeit in der Bundesregierung jederzeit gewährleistet ist“.3

Allein die von der Unionsfraktion aufgelisteten 18 NGOs haben mehr als 37 Millionen Euro aus dem Haushalt erhalten, seit die Ampelregierung ihren Dienst angetreten hat. Dabei entfallen mehr als 20,1 Millionen Euro Fördermittel auf den WWF. Aber auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft erhält Mittel in Höhe von fast 8 Millionen Euro. Die Unionsfraktion erkennt hier deutlich eine vermehrte „Einflussnahme durch Interessenvertreter aus dem Bereich Umwelt und Klima“.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welchen Landesministerien in Nordrhein-Westfalen sind ehemalige Mitarbeiter, Funktionsträger sowie sogenannte Aktivisten aus Nichtregierungsorganisationen wie Animal Peace, Animal Rights Watch, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Bioland sowie Bioland Bundesverband, Naturland, Vier Pfoten, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Deutscher Naturschutzring, Demeter, Foodwatch, Greenpeace, Naturschutzbund (NABU), PETA, Soko Tierschutz, World Wide Fund for Nature (WWF), Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Germanwatch etc. seit dem 28. Juni 2022 eingestellt worden? (Bitte nach Ministerium, Position und Planstelle sowie ehemalige NGO-Zugehörigkeit aufschlüsseln.)
  2. Ist der Landesregierung bekannt, ob bzw. welche der in Frage 1 genannten Organisationen für ihre Aktionen auch rechtswidrige Handlungen wie Blockaden, Sach-und/oder Naturschädigungen als Aktionsform für sich und ihre Anhänger akzeptieren?
  3. Was sind die konkreten Aufgaben der in Frage 1 abgefragten Personen, die zuvor bei einer Nichtregierungsorganisationen tätig waren? (Bitte nach Ministerium, Person, Aufgabe, Vergütung bzw. Besoldung auflisten.)
  4. Welchen Nichtregierungsorganisationen hat die Landesregierung seit dem 1. Januar 2015 Fördermittel zur Verfügung gestellt? (Bitte nach Nichtregierungsorganisation, Jahr und Höhe der Fördermittel auflisten.)
  5. Wie hat sich der Stellenaufwuchs oder die Stellenreduzierung seit 2015 in den einzelnen Ministerien der Landesregierung entwickelt? (Bitte nach Jahr und Ministerium aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. htt p s : / / www.t i c h y sein b l i c k.de/daili-es-sentials/bundes regierung-u m w e l t-ngo/.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 895 mit Schreiben vom 17. Januar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. In welchen Landesministerien in Nordrhein-Westfalen sind ehemalige Mitarbeiter, Funktionsträger sowie sogenannte Aktivisten aus Nichtregierungsorganisationen wie Animal Peace, Animal Rights Watch, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Land­wirtschaft, Bioland sowie Bioland Bundesverband, Naturland, Vier Pfoten, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Deutscher Naturschutzring, Demeter, Foodwatch, Greenpeace, Naturschutzbund (NABU), PETA, Soko Tierschutz, World Wide Fund for Nature (WWF), Bund Ökolo­gische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Germanwatch etc. seit dem 28. Juni 2022 eingestellt worden? (Bitte nach Ministerium, Position und Planstelle sowie ehema­lige NGO-Zugehörigkeit aufschlüsseln.)

Es wird zunächst auf die zwingende Beachtung datenschutzrechtlicher sowie arbeits- und be­amtenrechtlicher Vorschriften durch den Dienstherrn hingewiesen, sodass allenfalls anonymi-sierte Angaben hätten gemacht werden können, die keinerlei Rückschluss auf einzelne Be­schäftigte ermöglichen.

Es liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob in den Landesministerien ehemalige NGO-Mitar-beiterinnen oder -Mitarbeiter beschäftigt sind, da entsprechende Daten zu Vorbeschäftigungen nicht statistisch bzw. systematisch erfasst werden. Zu sogenannten aktivistischen Tätigkeiten, die sich nicht aus üblichen Personalunterlagen ergeben, liegen ebenfalls keine Erkenntnisse vor.

  1. Ist der Landesregierung bekannt, ob bzw. welche der in Frage 1 genannten Orga­nisationen für ihre Aktionen auch rechtswidrige Handlungen wie Blockaden, Sach-und/oder Naturschädigungen als Aktionsform für sich und ihre Anhänger akzep­tieren?

Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor.

  1. Was sind die konkreten Aufgaben der in Frage 1 abgefragten Personen, die zuvor bei einer Nichtregierungsorganisationen tätig waren? (Bitte nach Ministerium, Person, Aufgabe, Vergütung bzw. Besoldung auflisten.)

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Welchen Nichtregierungsorganisationen hat die Landesregierung seit dem 1. Ja­nuar 2015 Fördermittel zur Verfügung gestellt? (Bitte nach Nichtregierungsorga-nisation, Jahr und Höhe der Fördermittel auflisten.)

Die in den Haushaltsjahren 2015 bis 2023 veranschlagten Beträge für freiwillige Fördermaß­nahmen des Landes ergeben sich aus den vorliegenden Haushaltsplänen 2015 bis 2023, so­weit die Förderempfänger in der Zweckbestimmung ausdrücklich benannt sind. Im Übrigen werden die Förderempfänger von der Landesregierung nicht zentral erfasst. Entsprechende Daten müssten hierzu abgefragt und ausgewertet werden, was innerhalb der für eine Beant­wortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.

  1. Wie hat sich der Stellenaufwuchs oder die Stellenreduzierung seit 2015 in den ein­zelnen Ministerien der Landesregierung entwickelt? (Bitte nach Jahr und Ministe­rium aufschlüsseln.)

Die Stellenentwicklung in den Ministerien seit 2015 ist der Anlage zu entnehmen.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner