Kleine Anfrage 4142
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bundesregierung erstattet 108 Anzeigen wegen Meinungsäußerungen im Internet – Demokratie in Gefahr? – Wie verfährt NRW?
Eine der wichtigsten Grundlagen in einer Demokratie ist die Meinungsfreiheit, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland durch Artikel 5 geschützt ist. Allerdings scheint diese gerade durch die aktuelle Bundesregierung immer weiter in Gefahr zu geraten und eingeschränkt zu werden. In der bisherigen Legislaturperiode hat die Bundesregierung bisher insgesamt 108 Anzeigen wegen vermeintlich strafrechtlich relevanter Meinungsäußerungen im Internet erstattet. Demnach gehen auf Nancy Faesers (SPD) Innenministerium 51 Anzeigen zurück, gefolgt von Annalena Baerbocks Auswärtigem Amt (38). Auf den weiteren Plätzen folgen Bettina Stark-Watzingers (FDP) Bildungsministerium (10 Anzeigen) sowie Cem Özdemirs (Grüne) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (8 Anzeigen). Eine Anzeige geht zudem auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurück. Diese Zahlen gehen aus einer Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Joana Cotar hervor.1
Aus der Antwort auf die Anfrage geht hervor, dass nur Anzeigen gelistet würden, „die im Zusammenhang mit dienstlichen Auftritten in den sozialen Netzwerken stehen. Die Anzahl der strafrechtlich relevanten Anzeigen, die z. B. aufgrund von Nachrichten an oder Kommentaren unter Beiträgen von ausschließlich privaten Auftritten der Mitglieder der Bundesregierung privat zur Anzeige gebracht werden, obwohl sie möglicherweise in einem dienstlichen Zusammenhang stehen, werden nicht aufgelistet.“2
Hinsichtlich der Antwort der Bundesregierung äußerte sich die Abgeordnete Cotar wie folgt:
„Bei der Verfolgung von angeblichen Meinungsdelikten im Internet mutiert die Bundesregierung zum Anzeigenhauptmeister. Das zeugt von wenig staatstragender Souveränität. Hinzu kommt: Scholz und seine Minister haben nicht die geringste Vorstellung, was ihr Verhalten den Steuerzahler kostet.“ Zudem sollte die Ampel sich besser darauf konzentrieren, „Deutschland nicht in den Abgrund zu fahren, anstatt seine Bürger mit Strafverfahren zu überschütten.“3
Im Rahmen des Demokratiefördergesetzes verwies Familienministerin Lisa Paus (Grüne) explizit auf die Absicht, auch Kommentare „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ verfolgen zu wollen.4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Anzeigen wegen vermeintlich strafrechtlich relevanter Meinungsäußerungen im Internet haben Mitglieder der Landesregierung in der 18. Legislaturperiode bisher erstattet?
- Wie viele der in Frage 1 abgefragten Anzeigen entfallen jeweils auf die einzelnen Ministerien?
- Wie viele der in Frage 1 abgefragten Anzeigen richten sich gegen Kommentare, die „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ liegen?
- Zu welchen Ergebnissen führten die unter 1 erfragten Anzeigen?
- Welche Kosten (anwaltliche Vertretung, Gerichtskosten, etc.) sind für die unter 1 erfragten Anzeigen bisher pro Fall aufgelaufen?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.nius.de/politik/exklusiv-bundesregierung-erstattet-108-anzeigen-wegen-meinungsaeusserungen-im-internet/f161f6cd-182c-4e59-9c7e-ac73aa0af2d7.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4142 mit Schreiben vom 3. September 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
In der nachfolgenden Beantwortung werden nur Strafanzeigen im Sinne des § 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung gelistet, die im Zusammenhang mit Auftritten von Mitgliedern der Landesregierung in den „Sozialen Netzwerken“ stehen.
- Wie viele Anzeigen wegen vermeintlich strafrechtlich relevanter Meinungsäußerungen im Internet haben Mitglieder der Landesregierung in der 18. Legislaturperiode bisher erstattet?
- Wie viele der in Frage 1 abgefragten Anzeigen entfallen jeweils auf die einzelnen Ministerien?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.
In der 18. Legislaturperiode sind bisher zwei Strafanzeigen von einem Mitglied der Landesregierung wegen strafrechtlich relevanter Meinungsäußerungen, die im Zusammenhang mit Auftritten in den „Sozialen Netzwerken“ stehen, erstattet worden. Diese gehen auf das Ministerium des Innern zurück.
- Wie viele der in Frage 1 abgefragten Anzeigen richten sich gegen Kommentare, die „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ liegen?
Keine der erstatteten Strafanzeigen richtete sich gegen Kommentare „unterhalb der Strafbar-keitsgrenze“.
- Zu welchen Ergebnissen führten die unter 1 erfragten Anzeigen?
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 09.08.2024 berichtet, dass die Ermittlungen in einem Verfahren noch andauern.
Mit Schreiben vom 12.08.2024 hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln dem Ministerium der Justiz ergänzend berichtet, dass ein weiteres Verfahren durch rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe abgeschlossen sei.
- Welche Kosten (anwaltliche Vertretung, Gerichtskosten, etc.) sind für die unter 1 erfragten Anzeigen bisher pro Fall aufgelaufen?
Die mit der Bearbeitung einer Strafanzeige entstehenden Kosten werden nicht nachgehalten und können somit nicht benannt werden. Externe Rechtsberatung wurde nicht in Anspruch genommen.