Burgsteinfurt – Wieder ein Messerangriff – Wie reagiert die Landesregierung auf die zunehmende Gewalt im öffentlichen Raum?

Kleine Anfrage
vom 11.10.2024

Kleine Anfrage 4614

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Burgsteinfurt Wieder ein Messerangriff Wie reagiert die Landesregierung auf die zunehmende Gewalt im öffentlichen Raum?

Am Donnerstagnachmittag, den 1. August 2024, gingen bei Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr gegen 17:40 Uhr Notrufe ein, wonach zwei Männer mitten in der Innenstadt von Burgsteinfurt (Steinfurt) vor der örtlichen Volksbank in einen handfesten Streit geraten seien. Die Auseinandersetzung sei laut Zeugenaussagen eskaliert, in deren Verlauf einer der Kontrahenten mit einem Messer verletzt wurde und später mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Nach Auskunft der Polizei schwebe das 24 Jahre alte deutsche Opfer nicht in Lebensgefahr. Darüber hinaus sei über die Hintergründe der Tat und dazu, warum der 34 Jahre alte mutmaßliche Täter aus Eritrea zu einem Taschenmesser griff, nichts bekannt.1

Polizeibeamte sicherten vor Ort in der Bank und außerhalb Spuren. Man schließe nicht aus, dass es sich bei der Auseinandersetzung um ein versuchtes Tötungsdelikt handeln könnte und bildete bei der Polizei in Münster eine Mordkommission.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
  3. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen?
  4. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  5. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten in Steinfurt seit 2020 bis heute jeweils pro Halbjahr entwickelt?

Markus Wagner

 

MMD18-10990

 

1 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/messerangriff-burgsteinfurt-100.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4614 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Münster hat mir unter dem 15.10.2024 im Wesentlichen berichtet, es sei am 01.08.2024 gegen 17:35 Uhr zwischen dem Beschuldigten und dem Ge­schädigten in Steinfurt zu einer Auseinandersetzung gekommen. In deren Folge habe der Be­schuldigte den Geschädigten mit einem „Schweizer Taschenmesser“ mit zahlreichen Stichen gegen Hals und Oberkörper verletzt und die Geldbörse des Geschädigten mit Banknoten im Gesamtwert von 190 Euro entwendet. Unter dem 12.10.2024 sei gegen den sich in Untersu­chungshaft befindlichen Beschuldigten Anklage zum Landgericht Münster wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Raubes und ver­suchten Raubes mit Todesfolge erhoben worden.

  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? Der Beschuldigte besitzt ausschließlich die eritreische Staatsangehörigkeit.
  2. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen? Auf die Antwort auf Frage 2 wird Bezug genommen.
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Dies vorausgestellt ist der Beschuldigte in der Vergangenheit wegen des Verdachts des Dieb­stahls (zweimal), der sexuellen Belästigung und der gefährlichen Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten in Steinfurt seit 2020 bis heute jeweils pro Halbjahr entwickelt?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2024 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

Die jeweilige Anzahl der Fälle für die Jahre 2020 bis 2023 in Steinfurt bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Fälle
2020 22 664
2021 21 699
2022 26 167
2023 25 837

 

MMD18-11464

Beteiligte:
Markus Wagner