Kleine Anfrage 3346
der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser AfD
Busfahrer von zehn Jugendlichen in Duisburg attackiert – Acht Täter bereits identifiziert – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 24. November 2023, Drucksache 18/6982, auf unsere Kleine Anfrage vom 23. Oktober 2023, Drucksache 18/6554, wurde Frage 1
„Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1
unter anderem wie folgt beantwortet:
„Das Verfahren richtet sich bisher gegen neun identifizierte Beschuldigte im Alter zwischen 14 und 16 Jahren wegen der Vorwürfe der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung gemäß §§ 185, 194, 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4, § 25 Abs. 2 StGB. Anlass der Auseinandersetzung war nach bisherigen Erkenntnissen die Verweigerung der Mitnahme von einzelnen jugendlichen Tatverdächtigen, die bei Einstieg in den Bus auf Nachfrage keine gültigen Fahrausweise vorzeigen konnten und von denen einer den Busfahrer als ‚H********‘ bezeichnete.
Durch Videoaufzeichnungen sind körperliche Angriffe von Tatverdächtigen auf den Busfahrer, insbesondere Schläge gegen den Kopf und den Rücken, dokumentiert. Die Ermittlungen dauern an. Bei zwei Tatverdächtigen handelt es sich um syrische Staatsangehörige. Fünf Beschuldigte besitzen doppelte Staatsbürgerschaften, namentlich deutsch-syrisch, deutschtürkisch, deutsch-marokkanisch, deutsch-libanesisch und deutsch-polnisch. Zwei Beschuldigte sind deutsche Staatsangehörige. Seit wann diese Beschuldigten über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, ist mir nicht bekannt.“2
Unsere Fragen 2 bis einschließlich 5
„Wie viele Angriffe auf Mitarbeiter von öffentlichen Verkehrsmitteln gab es von 2015 bis heute pro Jahr in NRW? (Bitte nach Ort und Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Wie viele Angriffe auf Mitarbeiter von öffentlichen Verkehrsmitteln gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Duisburg? (Bitte nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Wie viele der in den Fragen 2 und 3 erfragten Delikte hatten einen ungültigen Fahrschein bzw. Schwarzfahren als Ursache? (Bitte nach Jahr, Ort sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Wie viele der in Fragen 2 und 3 erfragten Delikte wurden von mehreren Tätern begangen? (Bitte nach Jahr, Ort, Anzahl der Täter sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)“3
wurden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
„Die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen enthält keine Opferspezifik für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen Verkehrsbetrieben. Insofern ist eine Beantwortung der Fragen auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen nicht möglich.“4
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie lauten die Vornamen der zwei Beschuldigten, die eine deutsche Staatsangehörigkeit haben?
- Seit wann befinden sich alle anderen Tatverdächtigen sowie Beschuldigten in Deutschland? (Bitte einzeln auflisten.)
- Wurden respektive werden gegen die Tatverdächtigen und Beschuldigten aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgeführt?
- Inwiefern richten sich die Ermittlungen auch gegen die Eltern der Tatverdächtigen und Beschuldigten, sodass eine Elternhaftung in Betracht kommt?
- Ab wann plant die Landesregierung eine Opferspezifik für Mitarbeiter von öffentlichen Verkehrsbetrieben in die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen aufzunehmen?
Markus Wagner
Klaus Esser
1 Antwort der Landesregierung vom 24. November 2023, Drs. 18/6982, S. 2.
2 Ebenda.
3 Ebenda, S. 3.
4 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3346 mit Schreiben vom 21. März 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, dem Minister der Justiz und dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.
- Wie lauten die Vornamen der zwei Beschuldigten, die eine deutsche Staatsangehörigkeit haben?
Von der erbetenen Mitteilung wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten mit Blick auf das jugendliche Alter der Beschuldigten und die entsprechende gesetzliche Wertung des § 48 Abs. 1 JGG sowie die Unschuldsvermutung weiterhin abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat wären die Beschuldigten bei Nennung ihrer Vornamen identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht.
- Seit wann befinden sich alle anderen Tatverdächtigen sowie Beschuldigten in Deutschland? (Bitte einzeln auflisten.)
Von den neun Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten sind fünf Personen in Deutschland geboren. Die übrigen Personen reisten im Zeitraum zwischen 2013 und 2016 in die Bundesrepublik ein.
- Wurden respektive werden gegen die Tatverdächtigen und Beschuldigten aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgeführt?
Bei sieben Personen handelt es sich um deutsche Staatsangehörige. Bei den übrigen Personen liegen nach Prüfung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde derzeit die Voraussetzungen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vor.
- Inwiefern richten sich die Ermittlungen auch gegen die Eltern der Tatverdächtigen und Beschuldigten, sodass eine Elternhaftung in Betracht kommt?
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 23.02.2024 berichtet, dass sich die Ermittlungen nicht gegen die Eltern der Beschuldigten richteten und bislang kein Anlass zu ermitteln bestehe, ob die Eltern aufgrund anderer rechtlicher Grundlagen „haftbar“ seien.
- Ab wann plant die Landesregierung eine Opferspezifik für Mitarbeiter von öffentlichen Verkehrsbetrieben in die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen aufzunehmen?
Die Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik werden fortlaufend evaluiert, um Optimierungspotenziale zu erkennen und ggf. entsprechende Anpassungen bundesweit anzuregen bzw. landesweit vorzunehmen.
Änderungen hinsichtlich einer Opferspezifik für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen Verkehrsbetrieben in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen sind aktuell nicht beabsichtigt.