Bußgelder und KI-Einsatz bei der LfM NRW im Kontext journalistischer Sorgfaltspflicht nach §19 MStV

Kleine Anfrage
vom 17.03.2025

Kleine Anfrage 5274

des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD

Bußgelder und KI-Einsatz bei der LfM NRW im Kontext journalistischer Sorgfaltspflicht nach §19 MStV

In den letzten Jahren hat es mehrere Fälle gegeben, in denen online abrufbare Publikationen (Telemedienangebote) von den Landesmedienanstalten wegen vermutlicher Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht in den Fokus genommen wurden. Seit November 2020 überwachen die Medienanstalten gemäß § 19 des Medienstaatsvertrags die Einhaltung dieser Pflichten durch Telemedienanbieter, darunter auch die Landesanstalt für Medien NRW. Im Jahr 2021, einem sogenannten Superwahljahr, lag dabei der Schwerpunkt auf dem Eindämmen von Desinformation im Internet.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde seit November 2020 ein Bußgeld durch die LfM NRW festgelegt?
  2. Wie hoch waren die Bußgelder jeweils?
  3. Arbeitet die LfM NRW bei der Feststellung von Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht mit Künstlicher Intelligenz? Wenn ja, mit welchen Programmen?

Sven W. Tritschler

 

MMD18-13093


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 5274 mit Schreiben vom 7. April 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. In wie vielen Fällen wurde seit November 2020 ein Bußgeld durch die LfM NRW festgelegt?
  2. Wie hoch waren die Bußgelder jeweils?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor.

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass bisher in keinem Fall von ihr ein Bußgeld verhängt wurde.

  1. Arbeitet die LfM NRW bei der Feststellung von Verstößen gegen die journalisti­sche Sorgfaltspflicht mit Künstlicher Intelligenz? Wenn ja, mit welchen Program­men?

Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor.

Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie bei der Feststellung von Verstößen gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten nicht mit Künstlicher Intelligenz arbeitet.

 

MMD18-13424

Beteiligte:
Sven Tritschler