Castrop-Rauxel: SEK-Einsatz in Behindertenheim – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 17.07.2024

Kleine Anfrage 4178

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Castrop-Rauxel: SEK-Einsatz in Behindertenheim Was sind die Hintergründe?

In einem Behindertenheim in Castrop-Rauxel kam es am 17. Juni 2024 zu einem Großeinsatz der Polizei, da dort ein 17-jähriger Jugendlicher einen Mann mit einem Messer bedrohte. Gegen 12 Uhr ging der Notruf bei der Polizeistelle ein. Aufgrund der unklaren Hintergründe und der Gefahrenlage wurde das Sondereinsatzkommando eingesetzt. Vor Ort stellte sich heraus, dass der 17-Jährige einen anderen Mitbewohner der Einrichtung bedroht und sich dann in einen Wohnraum zurückgezogen hatte. In diesem Raum hielt sich ein weiterer Jugendlicher auf, weshalb eine Gefahr für die Person nicht ausgeschlossen werden konnte. Nach etwa drei Stunden konnte der 17-Jährige entwaffnet und festgenommen werden. Die genauen Hintergründe des Vorfalls seien vorerst noch unklar. Es habe jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Außenstehende bestanden. Auch niemand aus der Einrichtung selbst wurde verletzt.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse des Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Täter?
  4. Was sind die Hintergründe bzw. der Auslöser des Vorfalls?

Markus Wagner

 

MMD18-10039

 

1 https://m.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/polizei-grosseinsatz-bedrohungslage-sek-einsatz-in-castrop-rauxel-66702c535bf5d801269822db?t_ref=https.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4178 mit Schreiben vom 13. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang und Straftatbe­stände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir unter dem 24.07.2024 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines Er­mittlungsverfahrens gegen einen jugendlichen Beschuldigten wegen des Verdachts der Be­drohung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand habe der Beschuldigte in einem Gespräch mit zwei Mitarbeitern der Einrichtung in dem von ihm bewohnten Appartement ein Messer aus seiner Gürteltasche gezogen und in Richtung der Mitarbeiter gehalten. Die Mitarbeiter hätten darauf­hin das Appartement verlassen und mit Blick auf eine mögliche Eigen- oder Fremdgefährdung die Polizei verständigt. Im Rahmen des Zugriffs durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei seien ein Schwert und zwei Messer im Appartement des Beschuldigten sichergestellt worden. Die Ermittlungen – insbesondere die waffenrechtliche Beurteilung der sichergestellten Gegen­stände – dauerten an.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse des Tatverdächtigen sind bekannt?

Der Tatverdächtige ist in der Vergangenheit nicht als Beschuldigter polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Täter?

Ausweislich des vorbezeichneten Berichts des Leitenden Oberstaatsanwalts in Dortmund ist der Beschuldigte deutscher Staatsangehöriger.

  1. Was sind die Hintergründe bzw. der Auslöser des Vorfalls?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir berichtet, Auslöser des Vorfalls sei ein Gespräch über die Beendigung des Aufenthalts des Beschuldigten in der Einrichtung gewesen.

 

MMD18-10303

Beteiligte:
Markus Wagner