Kleine Anfrage 3524des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 22.04.2020
Corona, Homeoffice und Datensicherheit – Wie sicher ist die digitale Landesverwaltung?
Zum Schutz vor einem raschen Anstieg der Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus arbeiten derzeit mehr Menschen als je zuvor von zuhause aus. Auch die Landesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz nutzen laut Medienberichten Videokonferenzen und ähnliche Hilfsmittel, um Präsenzsitzungen und die damit verbundenen Ansteckungsrisiken zu verringern.
Aber die Arbeit vom heimischen Arbeitsplatz und die Kommunikation mittels Telefon- und Videokonferenzen birgt andere Risiken:
- Sicherheitslücken in den genutzten Systemen,
- Bedienfehler und
- gezielte Angriffe durch Hacker.
Dies alles kann bei Wirtschaft und Staat erhebliche Schäden verursachen.
Wie groß das Schadenspotenzial im Bereich der digitalen Verwaltung ist, hat zuletzt der massenhafte Betrug mit gefälschten Websites („Phishing“) zur Beantragung von Soforthilfe für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen gezeigt. Auch Probleme mit der Datensicherheit beim derzeit überaus beliebten Videokonferenzdienst „Zoom“ sorgten für Schlagzeilen.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie viele Arbeitsplätze in Ministerien und Landesbehörden wurden auf Grund der Corona-Pandemie ganz oder teilweise zu Arbeitsplätzen im Homeoffice umgestaltet?
2. Wie viele Arbeitsplätze in Ministerien und Landesbehörden waren schon zuvor ganz oder teilweise Homeoffice-Arbeitsplätze?
3. Welche Technologie wird in den jeweiligen Ministerien und Landesbehörden für Telefon-und Videokonferenzen genutzt? (Bitte nennen Sie insbesondere Anbieter, Hersteller, Produktversionen, Software, Hardware etc.)
4. Welche Technologie wird vom Landeskabinett für seine Video- bzw. Telefonkonferenzen genutzt? (Bitte nennen Sie insbesondere Anbieter, Hersteller, Produktversionen, Software, Hardware etc.)
5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Krise ergriffen, um die Datensicherheit bei der Arbeit zu gewährleisten? (bitte insbesondere Maßnahmen im Hinblick auf Arbeit im Homeoffice und solche im Hinblick auf Video-/Telefonkonferenzen auflisten)
Sven W. Tritschler
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 28.05.2020
Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3524 mit Schreiben vom 28. Mai 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Unter dem Begriff „Homeoffice“ wird die dienstliche Tätigkeit, die die Beschäftigten außerhalb der Dienststelle erbringen und bei der ein Fernzugriff auf die behördeninterne IT-Infrastruktur möglich ist, verstanden.
Unter dem Begriff „Homeoffice-Arbeitsplätze“ wird die Ausstattung mit mindestens einem Rechner und Zugangstechnik verstanden. Angegeben werden die Zahlen für die Ministerien sowie die Landesbehörden gemäß Landesorganisationsgesetz (LOG). Mit der Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes wird jeweils die Option eröffnet, nicht in Präsenz zu arbeiten. Damit wird nicht die Frage beantwortet, ob und in welchem Umfang von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht wird.
1. Wie viele Arbeitsplätze in Ministerien und Landesbehörden wurden auf Grund der Corona-Pandemie ganz oder teilweise zu Arbeitsplätzen im Homeoffice umgestaltet?
Zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.04.2020 wurden insgesamt 14.088 Arbeitsplätze in Ministerien und Landesbehörden zu Homeoffice-Arbeitsplätzen umgestaltet. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein maßgeblicher Anteil dieser Umgestaltungen aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte.
2. Wie viele Arbeitsplätze in Ministerien und Landesbehörden waren schon zuvor ganz oder teilweise Homeoffice-Arbeitsplätze?
Vor dem 01.03.2020 waren insgesamt 22.865 Homeoffice-Arbeitsplätze in Ministerien und Landesbehörden eingerichtet.
3. Welche Technologie wird in den jeweiligen Ministerien und Landesbehörden für Telefon- und Videokonferenzen genutzt? (Bitte nennen Sie insbesondere Anbieter, Hersteller, Produktversionen, Software, Hardware etc.)
In den Ministerien und Landesbehörden gibt es dedizierte eigene Telefon- und Videokonferenzanlagen in der Hoheit und betrieblichen Verantwortung der Landesverwaltung. Diese werden zum Teil zur festen Verbindung zweier Standorte eingesetzt.
Dazu zählen:
- Produkte der Fa. Cisco (z.B. Cisco Unified Communications Manager, Cisco Videokonferenzsysteme, Cisco IP-Telefone, Conference-Now, Cisco WebEx Meeting Server On-Premises),
- Produkte der Fa. Avaya, Mitel, Tandberg, Sony oder Polycom sowie
- „Skype for business“ der Fa. Microsoft
IT.NRW als zentraler Dienstleister der Landesverwaltung bietet derzeit Konferenzplattformen der Firma Cisco zur zentralen Nutzung an. Externe Dienstleister werden bei Bedarf in Anspruch genommen. Dazu zählen:
- „Business Konferenzen“ (Anbieter: Telekom)
- BlueJeans Enterprise (Anbieter: BlueJeans Network)
- myTelco PRO und myTelco PLUS (Anbieter: toplink GmbH)
- Procall (Anbieter: Estos)
- Conferencing Pro – Komfortpaket (Anbieter: Vodafone)
Aus Gründen der Informationssicherheit können keine detaillierteren Angaben zu eingesetzten Technologien und Herstellern gemacht werden.
4. Welche Technologie wird vom Landeskabinett für seine Video- bzw. Telefonkonferenzen genutzt? (Bitte nennen Sie insbesondere Anbieter, Hersteller, Produktversionen, Software, Hardware etc.)
Das Landeskabinett tagt grundsätzlich nach wie vor mit persönlicher Anwesenheit der Mitglieder. Allerdings finden die Sitzungen des Kabinetts zur Einhaltung der Mindestabstände nun in einem größeren Saal statt.
Gelegentlich werden auch Kabinettsitzungen per Telefonkonferenz durchgeführt. Dabei werden die in der Antwort zu Frage 3 genannten Systeme genutzt, die sich in Hoheit und betrieblicher Verantwortung der Landesverwaltung befinden.
5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Krise ergriffen, um die Datensicherheit bei der Arbeit zu gewährleisten? (bitte insbesondere Maßnahmen im Hinblick auf Arbeit im Homeoffice und solche im Hinblick auf Video-/ Telefonkonferenzen auflisten)
Datensicherheit war von Anfang an ein wichtiger Aspekt bei der Konzeption und Umsetzung der Mobilen Arbeit in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen. Dies schließt auch die Gewährung der richterlichen Unabhängigkeit aus Art. 97 GG ein.
Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Ausweitung der Arbeit im Homeoffice waren daher keine Anpassungen oder Änderungen an den Standard-Konzepten notwendig. Alleine eine Erhöhung der Kapazitäten und Bandbreiten war aufgrund der erhöhten Nutzerzahlen notwendig.
Neben umfangreichen technischen Maßnahmen wird die Datensicherheit bei der Arbeit auch durch organisatorische Regelungen sichergestellt. Übergreifende Regelungen in der Landesverwaltung wurden in der Staatssekretärskonferenz und der AG Informationstechnik – in der die Referatsleitungen der IT-Referate der Ministerien vertreten sind – abgestimmt. Des weiteren hat der Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik (CIO) in diesem Zusammenhang mehrere Schreiben zur Datensicherheit an die Ressorts verfasst.