Das Autonome Zentrum in Köln – Hort linker Verfassungsfeinde?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 736
der Abgeordneten Sven W. Tritschler, Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker vom 10.11.2022

Das Autonome Zentrum in Köln Hort linker Verfassungsfeinde?

Die Kölner Stadtverwaltung hat dem Hauptausschuss des Kölner Stadtrats in seiner Sitzung am 17. Oktober 2022 mitgeteilt, dass man den Vertretern des Autonomen Zentrums einen alternativen Standort in Köln-Kalk angeboten habe (Vorlage 3054/2022). Dieser befinde sich auf einer Teilfläche der ehemaligen RGW-Zentrale auf dem Grundstück „In den Reihen 16“. Derzeit ist der Standort des Autonomen Zentrum im ehemaligen Betriebshof des Kanalbauamtes Köln an der Luxemburger Straße 93. Die Nutzungsvereinbarung für den aktuellen Standort soll bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden, um einen Umzug an einen Alternativstandort organisieren zu können.

Das Autonome Zentrum ist in der Vergangenheit immer wieder von der Landesregierung als Treff- und Anlaufpunkt für linksextremistische Bestrebungen im Regierungsbezirk Köln bezeichnet worden. Die Landesregierung hat außerdem mitgeteilt, dass bis zu 5 linksextreme Gruppierungen dort tätig sind (Drs. 17/3442).

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang ist das Autonome Zentrum Köln weiterhin das Zentrum für den Linksextremismus im Regierungsbezirk Köln im Jahr 2021 und im laufenden Jahr 2022 gewesen? Wir bitten hierbei um Nennung der linken Gruppen und Personen im Autonomen Zentrum und eine Beschreibung ihrer Aktivitäten.
  2. Wie beurteilt die Landesregierung die Gewährung eines Standorts für das Autonome Zentrums durch die Stadt Köln gerade auch mit Blick auf die Gefahrenabwehr von politischen Straftaten aus dem linken Spektrum und die Gefährdung von Personen mit anderen politischen Meinungen?
  3. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Landesregierung, die Stadt Köln anzuweisen, Nutzungsvereinbarungen mit dem Autonomen Zentrum nicht abzuschließen bzw. zu verlängern und die schnellstmögliche Räumung dieses Zentrums des Linksextremismus sicherzustellen?
  4. Welche Gefahrenabwehrmaßnahmen hat die Landesregierung für den Schutz des angrenzenden Justizzentrums aufgrund der Nähe zum Autonomen Zentrum, z.B. gegen Einbruch und Randale in Gerichtsverhandlungen, vorgenommen?
  5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Straftaten/Bedrohungen von Vertretern des Autonomen Zentrums, dessen Vorfeld und den dort angesiedelten linken Gruppen gegen Privatpersonen, Politiker, Vertreter der Kölner Verwaltung, anderen staatlichen Vertretern, z.B. der Polizei, sowie von Privatunternehmen? Diese Frage richtet sich insbesondere auf Bedrohungen/Straftaten um den Themenkomplex, ob man dem Autonomen Zentrum einen Standort gewährt und Nutzungsvereinbarungen mit ihm abschließt. Beispielhaft seien hier die Erzwingung eines bestimmten politischen Abstimmverhaltens und Verwaltungshandelns genannt.

Sven W. Tritschler
Markus Wagner
Dr. Hartmut Beucker

 

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Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 736 mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. In welchem Umfang ist das Autonome Zentrum Köln weiterhin das Zentrum für den Linksextremismus im Regierungsbezirk Köln im Jahr 2021 und im laufenden Jahr 2022 gewesen? Wir bitten hierbei um Nennung der linken Gruppen und Per­sonen im Autonomen Zentrum und eine Beschreibung ihrer Aktivitäten.

Die Landesregierung bewertet das Autonome Zentrum nach wie vor als Treff- und Anlaufpunkt des linksextremistischen Spektrums.

Im Autonomen Zentrum Köln sind im Wesentlichen die folgenden linksextremistischen Grup­pen vertreten: „Anarchistisches Forum Köln“, „Antifaschistische Gruppe [CGN]“, „Antifaschis­tische Jugend Köln“ und die „Interventionistische Linke Köln“. Eine zweite Ortsgruppe der linksextremistischen „Interventionistischen Linken“ mit dem Namen „K2“, die bis zum Jahr 2021 noch Veranstaltungen im Autonomen Zentrum Köln durchgeführt hat, hat sich zwischen­zeitlich aufgelöst.

Die genannten Akteure nutzen Räumlichkeiten im Autonomen Zentrum überwiegend für Grup­pentreffen.

Nach Bewertung des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen werden im Rahmen dieser Treffen unter anderem Vorbereitungen für Versammlungen getroffen.

Auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 1228 vom 17. August 2018 und 4079 vom 4. August 2020 wird im Übrigen verwiesen.

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Gewährung eines Standorts für das Auto­nome Zentrums durch die Stadt Köln gerade auch mit Blick auf die Gefahrenab­wehr von politischen Straftaten aus dem linken Spektrum und die Gefährdung von Personen mit anderen politischen Meinungen?

Den Sicherheitsbehörden liegen in Bezug auf den unmittelbaren Standort des Autonomen Zentrums keine konkreten gefährdungsrelevanten Erkenntnisse vor. Gleichwohl dient das Au­tonome Zentrum den o.a. Gruppierungen als Rückzugs- und Vorbereitungsraum für Versamm­lungen, Aktionen und Veranstaltungen.

Der Landesregierung obliegt die Bewertung des Ergebnisses eines umfassenden städtepla­nerischen Entscheidungsprozesses einer Kommune nicht. Im Hinblick auf eine Standortbe­wertung führt einzig die Stadt Köln als originär zuständige Behörde die Verhandlungen.

Die mit dem Abschluss eines Mietverhältnisses von Seiten des Vermieters einhergehende Einräumung von zeitlichen Nutzungsrechten an Räumen erfolgt im Rahmen der durch die kommunale Selbstverwaltung geschützten fiskalischen Tätigkeit der Stadt Köln.

  1. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Landesregierung, die Stadt Köln anzu­weisen, Nutzungsvereinbarungen mit dem Autonomen Zentrum nicht abzuschlie­ßen bzw. zu verlängern und die schnellstmögliche Räumung dieses Zentrums des Linksextremismus sicherzustellen?

Die Frage, mit welchen Vertragsparteien die Stadt als Vermieter ein Mietverhältnis begründet oder aufhebt, stellt eine Zweckmäßigkeitsfrage dar, die örtlich durch die Stadt Köln im Rahmen ihrer Fiskalhoheit zu beurteilen ist.

  1. Welche Gefahrenabwehrmaßnahmen hat die Landesregierung für den Schutz des angrenzenden Justizzentrums aufgrund der Nähe zum Autonomen Zentrum, z.B. gegen Einbruch und Randale in Gerichtsverhandlungen, vorgenommen?

Das Sicherheitskonzept des Justizgebäudes Luxemburger Straße orientiert sich an dem nicht öffentlichen Sicherheitskonzept für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Nord­rhein-Westfalen. Die baulich und organisatorisch getroffenen Vorkehrungen beziehen darüber hinaus die besonderen Sicherheitsanforderungen ein, die an ein Großstadtgericht zu stellen sind.

In sicherheitsrelevanten Fragen zum Gebäude arbeitet das Landgericht Köln als hausverwal­tende Behörde eng mit der Polizei zusammen und stimmt sich mit dieser ab. Zum Sicherheits­konzept gehören beispielhaft folgende Maßnahmen:

Mittels Eingangskontrolle und des Einsatzes von Gepäckdurchleuchtungsgeräten und Detek-torbögen ist sichergestellt, dass keine gefährlichen Gegenstände ins Haus gelangen. Die Vi­deoüberwachung im Außenbereich sowie in Teilen im Innenbereich (insbesondere im Bereich der Strafsitzungssäle) gewährleistet, dass kritische Situationen frühzeitig erkannt und bewäl­tigt werden können.

Die Sicherheit und Ordnung in den Sitzungen und im Gebäude wird durch den Justizwacht-meisterdienst aufrechterhalten.

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Straftaten/Bedrohungen von Vertretern des Autonomen Zentrums, dessen Vorfeld und den dort angesiedelten linken Gruppen gegen Privatpersonen, Politiker, Vertreter der Kölner Verwaltung, anderen staatlichen Vertretern, z.B. der Polizei, sowie von Privatunternehmen? Diese Frage richtet sich insbesondere auf Bedrohungen/Straftaten um den The­menkomplex, ob man dem Autonomen Zentrum einen Standort gewährt und Nut­zungsvereinbarungen mit ihm abschließt. Beispielhaft seien hier die Erzwingung eines bestimmten politischen Abstimmverhaltens und Verwaltungshandelns ge­nannt.

Eine automatisierte Auswertung im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch moti­vierter Kriminalität (KPMD-PMK) ist nicht möglich, da konkrete Auswertekriterien fehlen. Eine händische Auswertung ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung ste­henden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

Demonstrative Aktionen von Linksextremisten finden insbesondere abgesetzt vom eigentli­chen Standort des Autonomen Zentrums statt. Dabei wurden durch das Polizeipräsidium Köln bei Versammlungen und Aufzügen im Stadtgebiet wiederholt versammlungstypische Strafta­ten, u.a. auch von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des linksextremistischen Spektrums, festgestellt. Diese Erkenntnisse werden in Gefährdungsbewertungen einbezogen.

Des Weiteren wird auf den Inhalt der Antwort zu Frage 2 verwiesen.

 

MMD18-2126