Das Autonome Zentrum in Köln – Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Das Autonome Zentrum in Köln – Hort linker Verfassungsfeinde“ (Drs. 18/2126)

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1461

der Abgeordneten Sven W. Tritschler, Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker vom 02.03.2023

Das Autonome Zentrum in Köln – Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Das Autonome Zentrum in Köln – Hort linker Verfassungsfeinde“ (Drs. 18/2126)

Die Landesregierung führt in der vorgenannten Antwort (Drs. 18/2126) aus, dass das Autonome Zentrum in Köln weiterhin ein Zentrum linker Verfassungsfeinde ist.

Aus den Antworten der Landesregierung ergeben sich gerade mit Blick auf die Weisungsmöglichkeiten der Landesregierung gegenüber den Kommunen Nachfragen. Schließlich hat die Landesregierung im Jahr 2021 die Stadt Kerpen angewiesen, dass sie Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in Zusammenhang mit der Räumung des Hambacher Forsts einlegt. Daraus ergibt sich die offensichtliche Fragestellung, ob dies nicht auch mit Blick auf das Autonome Zentrum möglich ist.

Schließlich kann es ja nicht im Sinne der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und damit des Landes Nordrhein-Westfalen sein, dass einzelne Verwaltungsstellen – in diesem Fall die Stadt Köln – erwiesenen Feinden der staatlichen Ordnung Organisationsmöglichkeiten auf Kosten des Steuerzahlers ermöglichen. In diesem Zusammenhang sei als Beispiel an die Rolle der „Interventionistischen Linken“ bei den Krawallen im Rahmen des G 20 Gipfels im Jahre 2017 in Hamburg erinnert.1 2 3

Des Weiteren sind die Beschreibung der Aktivitäten der linken Gruppen im Autonomen Zentrum in der vorgenannten Antwort mangelhaft, da die Antwort zu allgemein und ohne konkrete Beispiele erfolgt.

Vor dem Hintergrund der erfolgten Räumung der linken Besetzerszene des Ortes Lützerath bedarf auch die Rolle des Autonomen Zentrums in Köln – allein schon aufgrund der geographischen Nähe – als etwaiger Vorbereitungs- und Rückzugsort für die linken Besetzer Aufklärung.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche konkreten Aktivitäten haben die in der Antwort auf die Frage 1 in der Drs. 18/2126 genannten linken Gruppen in den Jahren 2021 und 2022 in Köln entfaltet? Hierbei bitten wir um die Nennung der Bezüge zum Autonomen Zentrum.
  2. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Landesregierung Kommunen zu einem gewissen Verwaltungshandeln anzuweisen? Das gilt ausdrücklich auch für die Weisungen der Landesregierung, die einem Beschluss des jeweiligen Kommunalparlaments entgegenstehen.
  3. Hält die Landesregierung die Gewährung von Räumlichkeiten für Linksextreme durch eine Kommune für zulässig?
  4. Gilt das Verfassungsprinzip der kommunalen Selbstverwaltung, auch wenn eine Kommune den Feinden der Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und damit des Landes Nordrhein-Westfalen ihre Infrastruktur zur Verfügung stellt?
  5. Welche Rolle hat das Autonome Zentrum Köln bei der Besetzung der Ortschaft Lützerath durch Linke gespielt?

Markus Wagner
Sven Tritschler
Dr. Hartmut Beucker

 

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1 Htt p s : / /www. F o c u s .de/politik/deutsch l a n d /linksradikale-g e w a l t -beim-g 20-gipfel-d i e-sprache-der-um deuter-und-ver h a r m l o s e r_id_ 7 38 1 01 9.h t m l abgerufen am 09.01.2023

2 Htt p s : / / www. T a g e s s piegel.de/politik/wie-gefahrlich-ist-die-links extrem i s t i s c h e-szene-52 5 7 60 9.h t m l abgerufen am 09.01.2023

3 Htt p s : / / www. S p i e g e l .de/politik/deutsch l a n d /g20-krawalle-und-die-l i n k e-mitlaeufer-der-gewalt-j a n-fleischhauer-a- 11 5 75 1 8.h t m l abgerufen am 09.01.2023


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1461 mit Schreiben vom 30. März 2023 na­mens der Landesregierung 1461 im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. Welche konkreten Aktivitäten haben die in der Antwort auf die Frage 1 in der Drs. 18/2126 genannten linken Gruppen in den Jahren 2021 und 2022 in Köln entfaltet? Hierbei bitten wir um die Nennung der Bezüge zum Autonomen Zentrum.

Die angesprochenen Gruppierungen nutzen das Autonome Zentrum Köln. Eine vollständige Darstellung aller Aktivitäten der genannten Akteure in den Jahren 2021 und 2022 ist im Rah­men der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Ferner ließe eine solche Auflistung Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und den konkreten Kenntnisstand des Verfassungsschutzes NRW zu. Dies würde die Funktionsfähigkeit des Ver­fassungsschutzes nachhaltig beeinträchtigen. Im Übrigen veröffentlichen die angesprochenen Gruppierungen Informationen zu Aktivitäten auf ihren jeweiligen Internetseiten.

  1. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Landesregierung Kommunen zu einem gewissen Verwaltungshandeln anzuweisen? Das gilt ausdrücklich auch für die Weisungen der Landesregierung, die einem Beschluss des jeweiligen Kommunal­parlaments entgegenstehen.

Der rechtliche Rahmen der allgemeinen Aufsicht ergibt sich aus den §§ 121 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

  1. Hält die Landesregierung die Gewährung von Räumlichkeiten für Linksextreme durch eine Kommune für zulässig?

Gemeinden und Gemeindeverbänden ist nach Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. Art. 78 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Verf NRW) das Recht gewährleistet, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwor­tung zu regeln. Bei der Überlassung von Räumlichkeiten handelt es sich um eine fiskalische Tätigkeit der Kommune, die an den Rahmen der allgemeinen Gesetze gebunden ist. Dieser Rahmen wäre überschritten, wenn Räumlichkeiten nach Art. 9 Abs. 2 GG verbotenen Organi­sationen überlassen würden.

  1. Gilt das Verfassungsprinzip der kommunalen Selbstverwaltung, auch wenn eine Kommune den Feinden der Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und damit des Landes Nordrhein-Westfalen ihre Infrastruktur zur Verfügung stellt?

Es wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen.

  1. Welche Rolle hat das Autonome Zentrum Köln bei der Besetzung der Ortschaft Lützerath durch Linke gespielt?

Das Autonome Zentrum Köln wurde im Zusammenhang mit der Besetzung Lützeraths ver­schiedentlich als Veranstaltungsort von Informationsveranstaltungen sowie als Ort zur Vorbe­reitung von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen genutzt. Während der polizeili­chen Maßnahmen im Januar 2023 diente das Autonome Zentrum Köln überdies als eine An­laufstelle für die Abgabe von Sach- und Materialspenden, mit denen die Infrastruktur der Pro­testszene unterstützt werden sollte.

 

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