Das Coronavirus – Instrumentalisierung der Pandemie durch Gegner des Luftverkehrsstandorts Düsseldorf

Kleine Anfrage
vom 20.04.2020

Kleine Anfrage 3525des Abgeordneten Herbert Strotebeck vom 20.04.2020

 

Das Coronavirus – Instrumentalisierung der Pandemie durch Gegner des Luftverkehrsstandorts Düsseldorf

Am 07.04.2020 haben sich mehrere eingetragene Vereine in einem Aufruf an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst gewandt. Dabei ging es um den anstehenden Planfeststellungsbeschluss im Rahmen der vom Flughafen Düsseldorf beantragten neuen Betriebsgenehmigung.1,2

Bedingt durch die zum damaligen Zeitpunkt prognostizierte dynamische Entwicklung des Flugverkehrs hatte die Flughafen Düsseldorf Gesellschaft (FDG) am 16.02.2015 einen Antrag auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses gestellt.3 Bezüglich der Betriebsregelung wurde folgende Änderung beantragt: In Zeiten der Zweibahnnutzung über Tage, das sind 56 Stunden pro Woche, sollen statt der aktuell 45 möglichen Flugbewegungen pro Stunde zukünftig bis zu 60 koordiniert werden können. Die kurzfristige Nutzung beider Bahnen soll – wenn erforderlich – flexibler ermöglicht werden. In weiteren 56 Tagesstunden pro Kalenderwoche von 6 bis 22 Uhr soll die Zahl der im Voraus planbaren Zeitnischen (Slots) 45 – bei ausschließlicher Nutzung der Südbahn – nicht übersteigen. Die Regelung für den Zeitraum von 22 bis 23 Uhr mit 33 Slots für Landungen soll unverändert bleiben.4

Bedingt durch die Coronavirus-Pandemie ist der Flugverkehr am Flughafen Düsseldorf aktuell zum Erliegen gekommen. Je nach Dauer der Betriebsunterbrechung wird davon ausgegangen, dass sich eine Erholung bis Ende 2021 hinziehen kann. Spätestens im Jahre 2022 ist von einem ähnlichen betrieblichen Engpass auszugehen wie vor der aktuellen Krise.

In Anbetracht der langen Bearbeitungszeiten von Infrastrukturprojekten in Deutschland erscheint es geboten, die Entscheidung unabhängig von den aktuellen Ereignissen zu treffen.

Zumal die Antwort einer „Kleinen Anfrage“ ergeben hat, dass Flugzeuggeräusche im Vergleich zu anderen Verkehrsgeräuschen die wenigsten Menschen in NRW belasten.5

In dem erwähnten Schreiben an den Verkehrsminister wird nicht nur gefordert, die geplante öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen ab dem 04.05.2020 abzusagen, es wird zudem verlangt, den Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Kapazitätserweiterung in vollem Umfang abzulehnen. Dabei geht man von den ungünstigsten denkbaren Entwicklungen aus. Es handelt sich bei diesen negativen Annahmen allerdings lediglich um Vermutungen. Eine genaue Prognose erscheint momentan unmöglich. Insbesondere lassen sich das konkrete Reiseverhalten nach Beendigung der Krise sowie die voraussichtliche Dauer eines möglicherweise veränderten Reiseverhaltens kaum vorhersagen. Von einem dauerhaften Abschwung ist, auch und vor allem angesichts der Entwicklung des Flugverkehrs in den letzten Jahrzehnten, allerdings nicht auszugehen.

Die Folgen einer derartigen Forderung müssen ebenfalls bedacht werden. Von der Antragstellung durch den Flughafen Düsseldorf im Jahre 2015 bis heute sind bereits fünf Jahre vergangen. Rechnet man mögliche Klagen der Flughafengegner ein, kommt man auf einen Zeitraum von min. acht Jahren. Müsste der Flughafen im Jahre 2022 einen neuen Antrag stellen, wäre die Entwicklung des Flughafens Düsseldorf bis min. 2030 ausgebremst. Angesichts der Bedeutung des Flughafens Düsseldorf für das Land Nordrhein-Westfalen wäre eine derartige Verzögerung unverantwortlich. Es empfiehlt sich folglich eine Zustimmung, auch während der aktuellen Krise. Von der Möglichkeit zusätzlicher Slots würde der Flughafen Düsseldorf dann erst zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Mit welchen geeigneten Maßnahmen wird die Landesregierung sicherstellen, dass die geplante öffentlich Auslegung der Antragsunterlagen ab dem 04.05.2020 stattfinden kann?

2. Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Landesregierung mit einer vollständigen Erholung des Flugverkehrs am Standort Düsseldorf?

3. Welche Erkenntnisse haben sich aus Gesprächen mit Vertretern des Flughafens und der Fluggesellschaften zur aktuellen Lage ergeben?

4. In welcher Form plant die Landesregierung, den Flughafen Düsseldorf im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen? (bitte Maßnahmen während und nach Beendigung der Pandemie auflisten)

5. Bis wann rechnet die Landesregierung frühestens mit einer Entscheidung über die beantragte Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf?

Herbert Strotebeck

 

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1 Vgl. https://mg-heute.de/wp-content/uploads/2020/04/Brief-an-W%C3%BCst-Verlegung-der-Anh%C3%B6rung.pdf

2 Vgl. https://mg-heute.de/bi-gegen-fluglaerm-mg-ost-fordert-antrag-des-flughafens-duesseldorf-auf-kapazitaetserweiterung-abzulehnen/?fbclid=IwAR0IO56AZclqbUy7CKeZiJiaj6G_4SH-W3MSB_4tVaw8TIYS6Mefk34wFOw

3 Vgl. https://www.dus.com/~/media/fdg/dus_com/konzern/unternehmen/kapazitaetserweiterung/antragsunterlagen/ 00_antrags-_und_begleitschreiben/0001%20antragsschreiben%2016022015.pdf

4 Vgl. Antrag der AfD-Fraktion vom 10.09.2019 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7363.pdf

5 https://landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8989.pdf?fbclid=IwAR3JUkEWZEheRR0Hh7vIvQYtTRDT_CPcOotCdzaGPnOUHossXmzYDy97M7k


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 26.05.2020

 

Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3525 mit Schreiben vom 26. Mai 2020 na­mens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im laufenden Planfeststellungsverfahren für die Kapazitätserweiterung des Flughafens Düs­seldorf hat die Flughafenbetreiberin auf Anforderung des Ministeriums für Verkehr ergänzende

und zusätzliche Unterlagen – insbesondere zu den Umweltauswirkungen ihres Vorha-
bens – eingebracht. Aus verfahrensrechtlichen Gründen ist hierzu eine weitere Öffentlichkeits­beteiligung durchzuführen, für die zwischen dem Ministerium für Verkehr als zuständiger Plan-feststellungsbehörde und der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Anhörungsbehörde bereits im Herbst des letzten Jahres der Zeitraum vom 04.05.2020 bis einschließlich zum 12.06.2020 als Auslegungsfrist bestimmt wurde.

1. Mit welchen geeigneten Maßnahmen wird die Landesregierung sicherstellen, dass die geplante öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen ab dem 04.05.2020 stattfinden kann?

Nach Auffassung des Ministeriums für Verkehr wie auch der Bezirksregierung kann die Öffent­lichkeitsbeteiligung während der gegenwärtigen Coronavirus-Pandemie rechtskonform und unter hinreichender Beachtung des Infektions- und Gesundheitsschutzes für die interessierten Bürgerinnen und Bürger gestaltet werden.

Die ergänzenden Unterlagen stehen der Öffentlichkeit im Internet über die Homepage des Ministeriums für Verkehr zum Abruf bzw. zum Download zur Verfügung. Es ist davon auszu­gehen, dass diese Zugangsvariante ganz überwiegend von den interessierten Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird.

Die Art und Weise der Durchführung der gleichwohl erforderlichen körperlichen Auslegung der Schriftdokumente und Pläne „vor Ort“ liegt im pflichtgemäßen Ermessen und in der Organisa­tionsverantwortung der Kommunen. Hierzu hat das Ministerium für Verkehr angesichts der gegenwärtigen Pandemie unverbindliche Empfehlungen ausgesprochen:

So können z.B. separate Räume der Kommunalverwaltung zugänglich gemacht werden, die aus Gründen des Infektionsschutzes und der hygienischen Vorsorge für Bürgerinnen und Bür­ger nur einzeln betretbar sind. Empfehlenswert sind auch die vorherige Anmeldung bzw. eine telefonische Terminvereinbarung. Insbesondere sollte es sinnvoll sein, dass Personen mit ei­nem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19-Erkrankung) eine individuelle Unterstützung durch eine gesonderte Terminvereinbarung erhalten.

Die betroffenen Gemeinden wurden daher zur entsprechenden Bekanntmachung aufgefor­dert. Sämtliche Auslegungskommunen sind dieser Aufforderung auch nachgekommen, so dass die Öffentlichkeitsbeteiligung – wie angesetzt – zum 04.05.2020 beginnen konnte.

2. Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Landesregierung mit einer vollständigen Er­holung des Flugverkehrs am Standort Düsseldorf?

3. Welche Erkenntnisse haben sich aus Gesprächen mit Vertretern des Flughafens und der Fluggesellschaften zur aktuellen Lage ergeben?

Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In welchem Ausmaß und wie lange die gegenwärtigen, pandemiebedingten Einschränkungen für die internationale Luftfahrt und der einhergehende „Einbruch“ der Nachfrage im Luftver-kehrsmarkt den Standort Düsseldorf beeinträchtigen bzw. für das anhängige Planfeststel­lungsverfahren relevant werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Diese Fragen hat die Planfeststellungsbehörde im weiteren Verfahrensgang aufzuklären.

4. In welcher Form plant die Landesregierung, den Flughafen Düsseldorf im Zusam­menhang mit der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen? (bitte Maßnahmen wäh­rend und nach Beendigung der Pandemie auflisten)

Für die Landesregierung haben alle sechs landesbedeutsamen Flughäfen des bewährten de­zentralen Infrastruktursystems unseres Landes einen hohen Stellenwert.

Deshalb ist es der Landesregierung wichtig, dass auch die Flughäfen zur Abmilderung der finanzwirtschaftlichen Folgen im zweiten Nachtragshaushaltsgesetz berücksichtigt werden.

Der Flughafen Düsseldorf als öffentliche Infrastruktur hat somit die Möglichkeit, wenn die Vor­gaben des Unterstützungsprogramms der NRW.BANK erfüllt sind, Betriebsmittelkredite zu günstigen Konditionen zu nutzen.

5. Bis wann rechnet die Landesregierung frühestens mit einer Entscheidung über die beantragte Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf?

Die Entscheidungsreife des Verfahrens hängt u.a. von den Ergebnissen der laufenden Öffent­lichkeitsbeteiligung ab. Ein Entscheidungszeitpunkt kann gegenwärtig nicht festgelegt werden.

 

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